Gastbeitrag
Der Planungswertausgleich
Mehr Geisterdebatte als substantieller Vorschlag

Bild: Pixabay

Der Ko-Vorsitzende der SPD, Norbert Walter Borjans, hat jüngst eine Steuer auf Bodenwertsteigerungen vorgeschlagen und damit eine hitzige Debatte ausgelöst. Nach anfänglicher Verwirrung hat die SPD klargestellt, dass sie keine allgemeine Bodenwertzuwachssteuer, sondern einen Planungswertausgleich anstrebt. Angestrebt wird also eine einmalige Abschöpfung von planungsbedingten Wertzuwächsen bei der Umwandlung von Ackerland in Bauland. Im Folgenden werde ich zeigen, dass dieser auf den ersten Blick einleuchtend erscheinende Vorschlag bei einer tiefergehenden Analyse große Fallstricke beinhaltet.

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Kölner Impuls zur Wirtschaftspolitik
Belastungswirkungen einer Grundsteuerreform für Länder und Gemeinden
Folgen einer Änderung der Umlagefähigkeit für das Mietspiegelsystem

Eine Einigung über die Reform der Grundsteuerbemessungsgrundlage wird insbesondere auch durch die damit verbundenen Belastungsverschiebungen auf Länder- und Gemeindeebene erschwert. Diese Schwierigkeiten sollten jedoch politisch lösbar sein – insbesondere, wenn realistische Annahmen zugrunde gelegt werden. Ebenfalls zur Diskussion steht in diesem Kontext die Umlagefähigkeit der Grundsteuer als Betriebskosten auf den Mieter. Berücksichtigt man die daraus resultierenden Rückwirkungen auf das Mietspiegelsystem, dürfte der Vorteil für die Mieter aber deutlich geringer ausfallen, als oftmals angenommen.

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Belastungswirkungen einer Grundsteuerreform für Länder und Gemeinden
Folgen einer Änderung der Umlagefähigkeit für das Mietspiegelsystem
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Ordnungspolitischer Kommentar
Gewinne sind nicht das Problem im Pflegemarkt, sondern die fehlende Transparenz

Sollen private Pflege-Anbieter Gewinne machen und wenn ja, wie hoch dürfen diese ausfallen? Diese Fragen werden zurzeit kontrovers diskutiert. Pflege sei Daseinsvorsorge und keine Renditegarantie – so lässt sich die Kritik an den Gewinnen zugespitzt zusammenfassen. Schließlich müssten die Gewinne der Anbieter durch die soziale Pflegeversicherung und die Eigenbeiträge der Pflegebedürftigen finanziert werden. Lösungsvorschläge der SPD bzw. der LINKEN setzen auf kommunale Pflegeheimbetreiber. Dafür solle unter anderem der Vorrang für private Pflegeanbieter aus dem Gesetz gestrichen werden, damit die öffentliche Hand auch dann Pflegeheime betreiben kann, wenn freigemeinnützige oder private Träger dafür bereitstehen.

Ordnungspolitischer Kommentar
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Ordnungspolitischer Kommentar
Die Uhr tickt für die Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April dieses Jahres die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Überraschend kam das Urteil nicht. Ihm ist ein langer Zug durch die Instanzen vorausgegangen, der von einer intensiven Diskussion um mögliche Reformen in Politik und Fachpresse begleitet wurde. Dennoch konnte sich die Politik nicht auf ein Reformmodell einigen und hielt an den Einheitswerten als Bemessungsgrundlage fest. Daher ist das Urteil des BVerfG auch ein Weckruf an die Politik, nach jahrelanger Diskussion die seit mindestens 2002 verfassungswidrige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer neu zu regeln. Entsprechend kurz fielen die Fristen hierfür aus. Bis Ende 2019 muss eine grundsätzliche Neuregelung beschlossen werden. Bis diese vollständig implementiert ist, dürfen die Einheitswerte längsten bis Ende 2024 herangezogen werden.

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Ordnungspolitischer Kommentar
Braucht es noch öffentlich finanzierte Rundfunkangebote?

In einer Volksabstimmung haben sich die Schweizer gegen eine Abschaffung der Rundfunkgebühren ausgesprochen. Dennoch ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland und zahlreichen anderen Ländern unter Rechtfertigungsdruck. Insbesondere die Finanzierung sorgt regelmäßig für hitzige Debatten. Inhaltlich sehen sich Öffentlich-Rechtliche dem oftmals laut vorgebrachtem Vorwurf gegenüber, dass sie nicht objektiv über die politische Lage berichteten. Vielmehr würden sie nur das System stützen („Systempresse“) und falsche Tatsachen verbreiten („Lügenpresse“).

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Ordnungspolitischer Kommentar
Entfernungspauschale auf den Prüfstand

Fast 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten überquerten 2015 auf dem Arbeitsweg eine oder mehrere Gemeindegrenzen. Das ist ein Anstieg von 7 Prozentpunkten gegenüber 2000. Der zurückgelegte Arbeitsweg ist im selben Zeitraum von 14,6 auf 16,8 Kilometer gestiegen. Auch die Zahl der Fernpendler mit einem einfachen Arbeitsweg von mehr als 150 Kilometer ist um 30 Prozent auf 1,3 Millionen gestiegen. Während in den letzten Monaten die öffentliche Diskussion insbesondere die damit verbundenen negativen Folgen für Gesundheit und Sozialleben sowie die ökologischen Folgen in den Vordergrund stellt, ist es um die Entfernungspauschale (vulgo Pendlerpauschale) überraschend ruhig geblieben. Dabei ist diese steuersystematisch fragwürdig und eine wesentliche Stellschraube, um die unerwünschten Folgen des Pendelns einzugrenzen.

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Ordnungspolitischer Kommentar
Sinn und Unsinn der Eigenheimförderung

Die Politik, Interessenverbände und Teile der Immobilienwirtschaft fordern seit einiger Zeit Förderinstrumente, um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Vor dem Hintergrund der Bundestagswahlen im Herbst ist es wahrscheinlich, dass die Parteien in einen Überbietungswettkampf eintreten, in der Hoffnung, mit großzügigen Förderversprechen mögliche Wähler zu gewinnen. Getrieben wird die Debatte nicht zuletzt durch die zum Teil deutlichen Preissteigerungen bei Wohneigentum in vielen Ballungsräumen, wodurch es immer breiteren Bevölkerungsgruppen schwer fällt, dort in die eigenen vier Wände zu ziehen. Bei näherer Betrachtung erweisen sich die Argumente für eine Förderung jedoch als schwach. Die Bürger würden in der Breite deutlich mehr davon profitieren, wenn die Politik den Eigentumserwerb an anderer Stelle wie bspw. bei der Grunderwerbsteuer oder bei den energetischen Vorgaben für Wohnimmobilien nicht unnötig verteuern würde.

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Ordnungspolitischer Kommentar
Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Kollateralschäden bei der Altersvorsorge

Relativ geräuschlos ist im März 2016 die Wohnimmobi­lienkreditrichtlinie (WIKR) in Kraft getreten. Damit hat der Bundestag EU-Vorgaben in nationales Recht umge­setzt. Die WIKR soll Verbraucher vor sich selbst und unseriösen Kreditangeboten schützen. Im Kern geht es darum, dass die Banken bei der Vergabe von grundpfand­rechtlich besicherten Krediten genauer hinsehen sollen, ob der Kreditnehmer die Kreditbelastung tragen kann. Was zunächst nach einer Selbstverständlichkeit klingt, kann in der Umsetzung zu einem radikalen Umdenken bei der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten führen und für viele Verbraucher zum Bumerang werden.

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Ordnungspolitischer Kommentar
Erbschaftsteuer – Grundlegende Reform statt Stückwerk

Am 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht zum wiederholten Male Regelungen der Erbschaftsteuer für unvereinbar mit der Verfassung erklärt. Die Verfas­sungs­richter bemängeln Teile der Sonderregeln für Unterneh­mensvermögen (§§ 13a und 13b ErbStG) und for­dern eine Neuregelung bis zum 30. Juni 2016.

Entsprechend der ersten Reaktionen wird die Politik wohl ausschließlich die vom Verfassungsgericht bemängelten Punkte angehen, ohne die Erbschaftsteuer grundsätzlich zu reformieren. Das ist aus ökonomischer Perspektive zu bedauern, da das aktuelle Erbschaftsteuerrecht einige Schwächen aufweist, die bestehen bleiben dürften.

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Ordnungspolitischer Kommentar
Energetische Vorgaben für Wohngebäude flexibel gestalten

Die Bundesregierung will den CO2-Ausstoß in den nächs­ten Jahren drastisch senken, um den Klimawandel und seine negativen Auswirkungen auf die Menschen aufzu­halten. Die Höhe der notwendigen CO2-Einsparungen ist Ge­genstand naturwissenschaftlicher Berechnungen. Die Politik muss die Glaubwürdigkeit dieser Berechnungen einschätzen, daraus ordnungsrechtliche Vorgaben ableiten und im politi­schen Prozess umsetzen. Spätestens im Umsetzungsprozess ist öko­nomischer Sachverstand not­wen­dig als Korrektiv zu einem technischen Mach­barkeits­wahn, der ausschließlich auf dem Stand der Tech­nik beruht.

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