Kaum ist die EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung zum 1. Juli 2022 abgeschafft worden, wurde eine neue Umlage beschlossen: die Gasbeschaffungsumlage. Damit sollen in finanzielle Schwierigkeiten geratene Gasimporteure wie Uniper vor der Insolvenz gerettet werden, denn diese müssen wegen der verringerten Erdgaslieferungen aus Russland Erdgas zu dramatisch höheren Preisen am Markt zukaufen, um ihren Lieferverpflichtungen gegenüber Energieversorgungsunternehmen, insbesondere den Stadtwerken, nachkommen zu können. Daher sollen vom 1. Oktober 2022 an sämtliche Gasverbraucher die Gasbeschaffungsumlage bezahlen; sie beträgt zunächst 2,419 Cent je Kilowattstunde, wird alle drei Monate in ihrer Höhe neu festgelegt und ist befristet bis zum 1. April 2024.