Sechs ordnungsethische Implikationen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt

Künstliche Intelligenz (KI) lässt sich gemäß der EU-Kommission (AI HLEG, 2018) definieren als „vom Menschen designtes System, welches in der physischen und digitalen Welt durch die Aufnahme von Einflüssen der externen Umwelt agiert, die dort gesammelten strukturierten und unstrukturierten Daten interpretiert und auf Basis dieser Daten und unter Berücksichtigung vorher festgelegter Parameter Entscheidungen trifft und dabei die besten Maßnahmen ableitet, um ein vorab gesetztes komplexes Ziel zu erreichen“.

Durch immer schnellere Fortschritte in der Forschung greift solche KI zunehmend in das menschliche Leben ein. Der Mensch verbringt den Großteil seines Lebens am Arbeitsplatz; und eben hier kommt KI in Form von Automatisierung und Unterstützung von Wertschöpfungsprozessen verstärkt zum Einsatz und damit auf ihn zu. Da KI dabei eigenständige Entscheidungen innerhalb von im Voraus festgelegten Programmierungen trifft, bedarf es dringend eines ethischen Ordnungsrahmens im Umgang mit KI an unseren Arbeitsplätzen. Sechs zentrale ordnungsethische Leitlinien werden hier vorgestellt:

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