Ordnungspolitischer Kommentar
Viel Glück im neuen Jahr!
Zur Glücksspielregulierung in Deutschland

Glückwünsche zum neuen Jahr waren zuletzt allgegenwärtig. Neben dem Vertrauen auf gute Vorsätze mag der ein oder andere seinem Glück vielleicht auch auf anderem Wege auf die Sprünge helfen: Gut ein Fünftel der inländischen Bevölkerung wird zur Gruppe regelmäßiger Glücksspielkonsumenten gezählt. Trotz dieser salopp formulierten Sätze zum Einstieg ist die Regulierung des Glücksspiels ein ernstes Thema, da einige Spielformen nicht unerhebliche Suchtrisiken bergen. Seit der Europäische Gerichtshof vor über sieben Jahren eine Neuordnung der deutschen Regulierung eingefordert hat, ringt die Politik um eine europarechtskonforme Lösung. Der EuGH hatte seinerzeit hinterfragt, wie ein stark beworbenes staatliches Glücksspielangebot und ein Komplettverbot privater Anbieter konsistent dem Ziel der Suchtprävention dienen sollen. Den vorerst letzten Reformversuch des Glücksspielstaatsvertrags hat der EuGH letztes Jahr gekippt. Mit weiterhin sehr restriktiven Regeln wollen die zuständigen Bundesländer die Konsumenten vor sich selber schützen – und verkennen dabei die Realität grenzüberschreitender Spielangebote. Leidtragende der fortwährenden Regelungslücke könnten die Konsumenten sein, die bei Angeboten aus dem Ausland oft keine wirksamen Mechanismen zum Spielerschutz vorfinden.

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Achtung: Statistik
Das St.-Petersburg-Paradoxon

Stellen Sie sich vor, Sie möchten in Zukunft Ihr Geld mit Glücksspiel verdienen. Sie gehen also in eine dunkle Kaschemme und versuchen es für den Einstieg folgendermaßen: Sie lassen einen Mitspieler eine Münze werfen, bis Kopf erscheint. Wenn Kopf bereits im ersten Wurf oben liegt, müssen Sie dem Mitspieler 2 Euro geben. Erscheint Kopf erst bei späteren Würfen, werden die zwei Euro mit jedem zusätzlichen Wurf verdoppelt. Es stellt sich nun die Frage, welchen Einsatz Sie verlangen sollten, damit für Sie ein schöner Gewinn übrig bleibt. Einen hohen Geldbetrag müssen Sie nur auszahlen, wenn man sehr oft werfen müsste, damit zum ersten Mal Kopf erscheint. Wenn wir also tatsächlich fünf Würfe bräuchten, ist der Auszahlungsbetrag gerade einmal 2^5 = 32 Euro. Und dies erscheint schon recht unwahrscheinlich. Wenn Sie Ihrem Mitspieler also z.B. 1000 Euro als Spieleinsatz abverlangen würden, dann dürfte dies die meisten Mitspieler vermutlich abschrecken, Sie müssten dabei aber einen guten Schnitt machen. Oder etwa nicht?

Achtung: Statistik
Das St.-Petersburg-Paradoxon“
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