Gastbeitrag
Die steuerliche Diskriminierung der Kapitalerträge
In Deutschland unterliegen Kapitalerträge seit 2009 der Abgeltungsteuer. Sie vereinfacht die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, die zuvor im Rahmen der Einkommensteuer erfolgte. Aufgrund des relativ niedrigen und einkommensunabhängigen Steuersatzes scheint die Abgeltungsteuer Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen zu bevorzugen. Tatsächlich ist jedoch das Gegenteil der Fall.