Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz von 15,5 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts im Jahr 2014 auf 14,6 Prozent im Jahr 2015 gesenkt. Dabei wurde der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent festgeschrieben. Der nur von den Arbeitnehmern zu zahlende Beitrag in Höhe von 0,9 Prozent wurde zum Jahresbeginn 2015 abgeschafft. Stattdessen kann jede Kasse seither einen individuellen lohnabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Der kassenindividuelle Beitrag betrug im Jahr 2015 im Durchschnitt 0,9 Prozent. Im Jahr 2016 wird er sich wohl auf 1,1 Prozent belaufen. Bis zum Jahr 2020 könnte er auf 1,8 Prozent steigen (Boysen-Hogrefe 2015, S. 10). Der Spitzenverband der GKV sagt schon für das Jahr 2019 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,8 Prozent voraus (Thelen 2016, S. 1). Auch mit Blick auf diese Perspektiven wird von vielen Politikern gefordert, zur paritätischen Finanzierung der Ausgaben der GKV zurückzukehren (vgl. zu entsprechenden Forderungen Stratmann 2016, S. 5 und Mihm 2016, S. 15).
Wie könnte die paritätische Finanzierung konkret aussehen? Was wären die Folgen einer geänderten Finanzierung? Was sollte tatsächlich geändert werden?
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