Arbeitslosengeld für einen verlängerten Zeitraum?

Martin Schulz, der Kanzlerkandidat der SPD, will Teile der Agenda 2010 korrigieren. So plädiert er dafür, älteren Arbeitslosen Arbeitslosengeld für einen längeren Zeitraum als gegenwärtig zu gewähren (FAZ 2017a und 2017b). Er sagt: „Jeder muss die Möglichkeit haben, den Gang zum Jobcenter aus eigener Kraft zu verhindern“ (FAZ 2017a). Was ist davon zu halten?

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Mehr Steuerwettbewerb nach dem Brexit?

Theresa May, die britische Premierministerin, will die Unternehmen im Vereinigten Königreich nach einem Brexit steuerlich entlasten (FAZ, 2016a, S. 1). So soll die Qualität des Standorts Vereinigtes Königreich, die infolge des Brexits Schaden nehmen dürfte, gestärkt werden. Ab dem Jahr 2020 soll der Körperschaftsteuersatz , der gegenwärtig 20 Prozent beträgt, gesenkt werden, und zwar so stark, dass er mit 15 Prozent so niedrig wie in keinem anderen Land der G20-Länder ist (Handelsblatt 2016b, S. 6-7). Wolfgang Schäuble, der Bundesminister der Finanzen, warnt die Briten vor „Steuerdumping“ (FAZ, 2016c, S. 17). Es drohe eine Abwärtsspirale in der internationalen Unternehmensbesteuerung (FAZ, 2016c, S. 17). Donald Trump, „president elect“ der Vereinigten Staaten von Amerika, will die Unternehmen deutlich entlasten. François Fillol, der ehemalige Premierminister unter Nicolas Sarkozy, der im kommenden Jahr bei der Präsidentenwahl in Frankreich kandidieren will, strebt eine Harmonisierung der Unternehmenssteuern in der Europäischen Währungsunion an (FAZ, 2016b, S. 19). Vermutlich würde das bedeuten, dass die Steuerbelastung in der EU im Durchschnitt zunimmt.

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Soziale Mindeststandards für Europa?

Andrea Nahles, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, plädiert u.a. für ein Europa sozialer Mindeststandards (FAZ, 12. Oktober 2016, S. 8). Europa brauche „eine Sozialagenda, die den sozialen Zusammenhalt in den Mittelpunkt rückt. Wir brauchen neue soziale Mindeststandards in Europa. … Vordringlich sind Mindeststandards für nationale Mindestlöhne, die soziale Grundsicherung und die Gestaltung der Arbeitskräftemobilität innerhalb Europas“ (S. 8). Wir benötigen „einen europäischen Rechtsrahmen für die gesetzliche oder tarifliche Festlegung und Anpassung nationaler Mindestlöhne und die Implementierung nationaler sozialer Grundsicherungssysteme“ (S. 8).

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Sollte die Vermögensteuer wieder erhoben werden?

Seit rund 20 Jahren wird die Vermögensteuer in Deutschland nicht mehr erhoben; sie wurde aber nicht abgeschafft. Im Bundestagswahlkampf 2013 forderten die Grünen, DIE LINKE und die SPD, die Vermögensteuer wieder zu erheben. Mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 wird diese Forderung von verschiedenen Seiten erneuert. Jetzt hat der Bundeswirtschaftsminister erklärt, er unterstütze die Einführung einer privaten Vermögensteuer, wenn sich dieser Weg als gangbar erweisen sollte (Schäfers 2016a); das Betriebsvermögen solle nicht belastet werden. Eine Studie zu den möglichen Mehreinnahmen des Staates hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung veröffentlicht (Bach und Thiemann 2016). Sie verweist freilich auf Ausweichreaktionen der Steuerpflichtigen, die das Mehraufkommen nennenswert verringern könnten.

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Zurück zur paritätischen Finanzierung der GKV?

Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz von 15,5 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts im Jahr 2014 auf 14,6 Prozent im Jahr 2015 gesenkt. Dabei wurde der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent festgeschrieben. Der nur von den Arbeitnehmern zu zahlende Beitrag in Höhe von 0,9 Prozent wurde zum Jahresbeginn 2015 abgeschafft. Stattdessen kann jede Kasse seither einen individuellen lohnabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Der kassenindividuelle Beitrag betrug im Jahr 2015 im Durchschnitt 0,9 Prozent. Im Jahr 2016 wird er sich wohl auf 1,1 Prozent belaufen. Bis zum Jahr 2020 könnte er auf 1,8 Prozent steigen (Boysen-Hogrefe 2015, S. 10). Der Spitzenverband der GKV sagt schon für das Jahr 2019 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,8 Prozent voraus (Thelen 2016, S. 1). Auch mit Blick auf diese Perspektiven wird von vielen Politikern gefordert, zur paritätischen Finanzierung der Ausgaben der GKV zurückzukehren (vgl. zu entsprechenden Forderungen Stratmann 2016, S. 5 und Mihm 2016, S. 15).

Wie könnte die paritätische Finanzierung konkret aussehen? Was wären die Folgen einer geänderten Finanzierung? Was sollte tatsächlich geändert werden?

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Erbschaftsteuerreform: Ein radikaler Vorschlag

Angesichts des massiven Zustroms von Flüchtlingen ist die Diskussion über eine Reform der Erbschaftsteuer fast verstummt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 muss aber bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung geschaffen werden, weil die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen verfassungswidrig sind, insbesondere gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.

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Krach in der Hayek-Gesellschaft (3)
Ehegattensplitting: Ein Stein des Anstoßes

Zum Streit in der Friedrich August von Hayek-Gesellschaft e.V. hat u.a. die von Karen Horn in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung geäußerte Forderung beigetragen, das Ehegattensplitting abzuschaffen. Diese Forderung wurde von vielen Mitgliedern als Teil einer „linken“ Position kritisiert, die nicht mit Hayeks Grundauffassungen vereinbar sei. Krach in der Hayek-Gesellschaft (3)
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Mehr brutto, weniger netto
Kuriose Effekte der Einführung des Mindestlohns

Es war erwartet worden, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns Arbeitsplätze vernichten wird. Noch ist unklar, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß dies der Fall ist. Die bislang vorliegenden Daten lassen klare Aussagen nicht zu. Die Zahl der Mini-Jobs ist aber deutlich gesunken, ohne dass eine – auch nur annähernd – kompensierende Zunahme bei der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eingetreten ist (zu weiteren Auswirkungen des Mindestlohns vgl. Beck und Roth (2015), Neumann (2015) und Wirtschaftliche Freiheit (2015)).

Es war nicht erwartet worden, dass die Einführung des Mindestlohns den Nettolohn eines Beschäftigten verringern kann oder das verfügbare Einkommen eines „Begünstigten“ nicht erhöht. Beispiele für diese Effekte werden im Folgenden dargestellt. Sie betreffen ausschließlich Ledige, die mindestens 23 Jahre alt sind und keine Kinder haben. Zunächst wird angenommen, dass die Betroffenen bei fehlendem Arbeitseinkommen – aufgrund anderen Einkommens – einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht hätten. Dann wird unterstellt, dass die Betroffenen bei Nicht-Erwerbstätigkeit hilfebedürftig wären und Arbeitslosengeld II bezögen.

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OECD: Die Abgabenbelastung von Arbeitnehmern
Ergebnisse und kritische Anmerkungen zur Methodik

Berechnungen der OECD für das Jahr 2013

Die OECD veröffentlicht für ihre Mitgliedsländer seit Jahrzehnten regelmäßig Daten über die Lohnsteuer- und die Sozialabgabenbelastung typischer Arbeitnehmerhaushalte. Nach der aktuellsten Untersuchung wurde ein lediger Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2013 bei einem Durchschnittslohn in Höhe von 45 170 Euro (OECD 2014: 26) mit 49,3 Prozent im Durchschnitt belastet (ebenda: 19, 292); die marginale Belastung betrug 60,0 Prozent (ebenda: 77).

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Ergebnisse und kritische Anmerkungen zur Methodik
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