Kurz kommentiert
„Wer soll das bezahlen“?
Die Ausweitung des Strafgesetzbuches bei terroristischen Vereinigungen als ordnungspolitisches Problem

Vor dem Kammergericht wird gerade gegen einen Iraker verhandelt, der offenbar dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) verbunden ist und der sich in Deutschland aufhält. Ihm wird zur Last gelegt, im Irak mutmaßlich an der Tötung eines irakischen Offiziers beteiligt gewesen zu sein. Der Iraker ist u.a. angeklagt wegen

  • Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§§ 129a, 129b StGB),
  • mittäterschaftlichen Mordes (§ 211 StGB) und
  • Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB).

Es liegt also ein Sachverhalt vor, bei dem es sich sowohl beim Opfer als auch beim mutmaßlichen Täter um einen irakischen Staatsangehörigen handelt und die Tat im – aus deutscher Sicht – Ausland (hier im irakischen Mossul) begangen wurde. Bislang wurde an rund 120 Tagen verhandelt.

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