Am 12.4.2018 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Steigerung der „Fairness“ in der Lebensmittelversorgungkette.[1] Als Ziel wird unter anderem angegeben, dass Handelspraktiken in der vertikalen Versorgungskette, die Zulasten der Erzeuger, also insbesondere der Landwirte, gehen, verhindert werden. Das Echo, so wie es in den Medien dargestellt wurde, war wenig überraschend.[2] Während die Produzenten diesen Eingriff als nicht hinreichend erachteten, war auch die Kritik von Seiten der Wirtschaftsverbände, die Eingriffe in die Vertragsfreiheit als problematisch sehen, nicht überraschend.[3] Die Kommission sieht dabei diesen Eingriff als komplementär zum Wettbewerbsrecht, möchte allerdings bestimmte Praktiken mit einer niedrigeren Eingriffsschwelle verbieten, ohne dass eine sogenannte dominante Position eines Unternehmens vorliegt.[4] Zur Begründung wird von der Kommission die Position des Handels per se als ausreichend stark und somit rechtfertigend gesehen.
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