Mindestpreise für Lebensmittel

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Wenige Themen werden so emotional geführt wie die Preissetzung für Lebensmittel. Bauern, die über geringe Einkommen klagen, Konsumenten, die einfach keine höheren Preise für Lebensmittel zahlen wollen und Tiere, deren Wohl nach aller Wahrscheinlichkeit nicht immer an erster Stelle steht. Schnell werden in der öffentlichen Diskussion die Rollen klar verteilt (gute Landwirte, mächtiger Handel)[1], und es kommen politische Forderungen zur Regulierung, wie z.B. Mindestpreise im Handel auf, die eigentlich nicht mit dem typischen Ordnungsrahmen kompatibel sind.[2]

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Über Aufgaben und Grenzen moderner Industriepolitik

Eine sehr eingriffsorientierte Industriepolitik[1], bei der die Förderung oder der Schutz nationaler/europäischer oder sonstiger Champions sowie die Förderung der richtigen Industrie oder Technologie hinsichtlich der Digitalisierung, im Mittelpunkt stehen, scheint in der aktuellen politischen Debatte hoch im Kurs zu stehen. Überlagert wird diese Debatte nur von der Debatte um die korrekte Klimapolitik, die nicht zuletzt durch die Fridays for Future-Bewegung und Wahlerfolge der Grünen bei der EU-Parlamentswahl befeuert wird.

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Der Fall Google – 2. Runde

Nach der Bekanntgabe der Europäischen Kommission vom 18.07.2018, dass selbige die Firma Alphabet, besser bekannt für ihren wichtigsten Teil Google, mit einer Strafe von 4,34 Mrd € für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht belegt (EU Kommission 2018), kam es verständlicherweise zu einer großen medialen Aufmerksamkeit und zu zahlreichen Kommentaren, die den Fall teilweise als Antwort zu Trumpscher‘ Handelspolitik sehen (Becker 2018). Da sich der Rauch verzogen hat, geht es darum, abseits von politischen Motivationen den Fall aus einer nüchternen wettbewerbsökonomischen Perspektive zu betrachten, insbesondere da ich bereits an dieser Stelle die vorherige Entscheidung bzgl. der Integration der Google-Suche dargestellt und vielfach aufgezeigt habe, dass die Entscheidung komplexer ist als man im allgemeinen annehmen mag (Klein 2017).

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Schutz des Wettbewerbs oder Schutz der Wettbewerber

Am 12.4.2018 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Steigerung der „Fairness“ in der Lebensmittelversorgungkette.[1] Als Ziel wird unter anderem angegeben, dass Handelspraktiken in der vertikalen Versorgungskette, die Zulasten der Erzeuger, also insbesondere der Landwirte, gehen, verhindert werden. Das Echo, so wie es in den Medien dargestellt wurde, war wenig überraschend.[2] Während die Produzenten diesen Eingriff als nicht hinreichend erachteten, war auch die Kritik von Seiten der Wirtschaftsverbände, die Eingriffe in die Vertragsfreiheit als problematisch sehen, nicht überraschend.[3] Die Kommission sieht dabei diesen Eingriff als komplementär zum Wettbewerbsrecht, möchte allerdings bestimmte Praktiken mit einer niedrigeren Eingriffsschwelle verbieten, ohne dass eine sogenannte dominante Position eines Unternehmens vorliegt.[4] Zur Begründung wird von der Kommission die Position des Handels per se als ausreichend stark und somit rechtfertigend gesehen.

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Digitalisierung und Ökonomie
Hat sich alles verändert?*

Digitalisierung als Herausforderung, gerne als Zukunftsvision oder gar als Schicksal, ist momentan Kernthema bei politischen Debatten und –und hat es bei der Bundestagswahl bis auf die Wahlplakate geschafft. Dabei wird häufig über die epische Wucht, mit der alle Bereiche des Wirtschaftens erfasst werden, philosophiert und die Notwendigkeit zum Handeln dargestellt.[1] Meist wird als Fazit das Fördern eines Breitbandausbaus (insb. Glasfaserzugang), Programmieren in der Schule oder Eingriffe gegen große US Konzerne, oder die Beibehaltung von Netzneutralität als Wirtschafts- wenn nicht gleich sogar als Demokratieförderung dargestellt. Es fällt auf, dass die Debatte von einer gewissen Aufgeregtheit geprägt ist: Handeln sollte schnell erfolgen, auf tiefgreifende Analysen muss wegen der drängenden Zeit entweder verzichtet werden oder alte Gesetze gelten nicht mehr.

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Der Fall Google
Nicht so einfach wie es aussieht

Am 27.07.2017 hat die EU Kommission bekanntgegeben, der Firma Alphabet für ihren Dienst Google ein Bußgeld in Höhe von 2,42 Mrd € aufzuerlegen (EU Kommission 2017a). Im Speziellen ging es um die Behandlung von sogenannten Preissuchmaschinen (z.B. Geizhals) in dem Rating der allgemeinen Internetsuchmaschine Google. Dabei wurde Google vorgeworfen, eigene Preissuchmaschinen gegenüber der Konkurrenz zu bevorzugen. Ein mögliches Vergehen, wenn Google eine marktbeherrschende Stellung innehält.

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Public-Private-Partnership
Das Beste beider Welten?

Eine oftmals wiederkehrende und mit großen Aufschreien begleitete Debatte bekam jüngst wieder großen Raum in den Medien: Die Gründung einer Bundesautobahnengesellschaft mit folgender Teilprivatisierung als Teil, oder auch Folge, der Neustrukturierung der Bund-Länder-Beziehungen. Hierbei hat insbesondere die Teilprivatisierung der Autobahnen, wobei dieser Vorschlag nach kürzester Zeit wieder zurückgenommen wurde, zu heftigen öffentlichen Protestbekundungen geführt. Diese Protestbekundungen sind sicherlich zum Teil durch eine große aktuelle Privatisierungsskepsis bedingt, die sich auch in den Bestrebungen einzelner Länder wiederfindet Infrastruktur wieder grundsätzlich in staatliche Hand zu überführen. Ein prominentes Beispiel hierfür sind die Hamburger Stromnetze. Ebenso wird auch nach dem rot-rot-grünen Landes-Koalitionsvertrag erwogen, dem Vorbild der Rekommunalisierung dieser Netze in Berlin zu folgen.  Zusätzlich kam in der Debatte auch ein durchaus interessantes Argument auf, dass es effizienter sein könnte staatliche Finanzierungsinstrumente zu nutzen, anstatt teures privates Kapital hinzuzuziehen. Diese potentielle Kritik wiegt schwer, da es erklärtes Ziel ist, durch private Beteiligung Effizienzgewinne zu generieren. Um eine Einordnung dieser geplanten und verworfenen Teilprivatisierung durchzuführen wird folgend ein wichtiger Aspekt – wenngleich nicht primär der Finanzierungsaspekt- der Effizienzfragestellung mit Hilfe der ökonomischen Theorie herausgearbeitet.

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