Öffentlich-rechtlicher Rundfunk (2)
Wie zeitgemäß sind seine Aufgaben?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist regelmäßig Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Dabei wird zum einen die Finanzierung durch nutzungsunabhängige Beiträge kritisiert und zum anderen sorgt die Ausgabenstruktur immer wieder für kontroverse Debatten (z. B. Gehälter bekannter Moderatoren für abgesetzte Sendungen oder Kosten von Übertragungsrechten für Sportgroßereignisse). Während die aktuelle Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von verfassungsrechtlicher Seite jüngst bestätigt wurde, besteht aus finanzwissenschaftlicher und ordnungspolitischer Sicht zumindest Zweifel, ob diese noch zeitgemäß ist. Technische Gründe können heute für die öffentliche Bereitstellung von Rundfunkangeboten nicht mehr vorgebracht werden. Zudem sind durch technische Innovationen und die Ausweitung des Angebots der öffentlich-rechtlichen Sender auf das Internet, wettbewerbsrechtlich fragwürdige Konkurrenzsituationen in anderen Märkten entstanden.Allgemein wird als Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die im Grundgesetz sowie im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt ist, die Sicherstellung der folgenden drei Punkte verstanden: Sicherung des Zugangs zu Informationen zu vertretbaren Kosten, Sicherung der Informationsbereitstellung auf einem hinreichend hohen inhaltlichen Niveau und Gewährleistung der Meinungsvielfalt. Aus ordnungspolitischer Sicht kann eine öffentliche Bereitstellung eines Gutes nur gerechtfertigt werden, wenn das Gut privatwirtschaftlich nicht in der gewünschten Menge und Qualität bereitgestellt werden kann und wenn die Kosten der Bereitstellung den Nutzen der Bürger daraus nicht übersteigen. Daher sollen im Folgenden die drei zentralen Aufgaben des Rundfunks – die Sicherung des Zugangs, der Meinungsvielfalt und der Qualität – auf mögliche Marktversagenstatbestände hin untersucht werden, wobei immer auch geprüft werden soll, ob die öffentliche Bereitstellung geeignet ist, diese zu beheben.