Öffentlich-rechtlicher Rundfunk (2)
Wie zeitgemäß sind seine Aufgaben?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist regelmäßig Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Dabei wird zum einen die Finanzierung durch nutzungsunabhängige Beiträge kritisiert und zum anderen sorgt die Ausgabenstruktur immer wieder für kontroverse Debatten (z. B. Gehälter bekannter Moderatoren für abgesetzte Sendungen oder Kosten von Übertragungsrechten für Sportgroßereignisse). Während die aktuelle Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von verfassungsrechtlicher Seite jüngst bestätigt wurde, besteht aus finanzwissenschaftlicher und ordnungspolitischer Sicht zumindest Zweifel, ob diese noch zeitgemäß ist. Technische Gründe können heute für die öffentliche Bereitstellung von Rundfunkangeboten nicht mehr vorgebracht werden. Zudem sind durch technische Innovationen und die Ausweitung des Angebots der öffentlich-rechtlichen Sender auf das Internet, wettbewerbsrechtlich fragwürdige Konkurrenzsituationen in anderen Märkten entstanden.Allgemein wird als Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die im Grundgesetz sowie im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt ist, die Sicherstellung der folgenden drei Punkte verstanden: Sicherung des Zugangs zu Informationen zu vertretbaren Kosten, Sicherung der Informationsbereitstellung auf einem hinreichend hohen inhaltlichen Niveau und Gewährleistung der Meinungsvielfalt. Aus ordnungspolitischer Sicht kann eine öffentliche Bereitstellung eines Gutes nur gerechtfertigt werden, wenn das Gut privatwirtschaftlich nicht in der gewünschten Menge und Qualität bereitgestellt werden kann und wenn die Kosten der Bereitstellung den Nutzen der Bürger daraus nicht übersteigen. Daher sollen im Folgenden die drei zentralen Aufgaben des Rundfunks – die Sicherung des Zugangs, der Meinungsvielfalt und der Qualität – auf mögliche Marktversagenstatbestände hin untersucht werden, wobei immer auch geprüft werden soll, ob die öffentliche Bereitstellung geeignet ist, diese zu beheben.

Ordnungspolitischer Kommentar
Fährt Uber auf der Überholspur?

Was früher undenkbar gewesen wäre, ist heute aufgrund der neuen Kommunikationsmittel schnell und einfach möglich: Tauschen und gemeinsames Nutzen von Gegen­ständen wird nicht mehr nur im kleinen Kreis zwischen Freunden und Familienmitgliedern durchgeführt, sondern auch im größeren Kreis und mit Fremden. Internet und Smart­phones ermöglichen eine neue Kultur des Teilens: Bohr­maschinen werden verliehen, Autos werden von mehreren Personen genutzt, Sofas und leer stehende Zimmer als Übernachtungsmöglichkeiten angeboten. Die Grundidee der Sharing Economy ist eine zutiefst ökono­mische: Es geht um den sparsamen Umgang mit knappen Ressourcen. Die Ko­ordination kann dabei über Kommunikationsplattformen wie facebook laufen oder gezielt von kommerziellen An­bietern vermittelt wer­den. Einer dieser Anbieter ist der Fahr­dienstvermittler Uber. Über eine App vermittelt Uber Fahrgäste an Mietwagen mit Fahrer (UberBlack) und an private Fahrer (UberPop). Das in San Francisco gegründete Unternehmen bietet seine Dienste seit Anfang des Jahres in Deutschland an. Im Juni dieses Jahres haben Taxifahrer in Berlin und anderen europäi­schen Städten zu Demonstrationen gegen diese neue Konkurrenz aufgeru­fen. Vor Gericht erwirkten sie Fahr­verbote gegen private Uber-Fahrer. Ein abschließendes gerichtliches Urteil über ein Verbot von Uber oder darüber, in welchem Rahmen Uber seine Diens­te anbieten darf, steht noch aus.

Ordnungspolitischer Kommentar
Fährt Uber auf der Überholspur?“
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Ordnungspolitischer Kommentar
Alte Pfade verlassen?
Eine Auseinandersetzung mit der Frauenquote

„Die Diskriminierung der Frau auf dem Arbeitsmarkt ist mit allen möglichen Mitteln zu bekämpfen.“, formulierten die Vereinten Nationen 1980. „Frauen – Kompetenzen stärker nutzen und Chancen eröffnen“ heißt es im aktuel­len Regierungsprogramm der großen Koalition. Bundes­familienministerin Manuela Schwesig hat jetzt Leitlinien für ein Gesetz „für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Pri­vatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ veröffentlicht, das sie noch in diesem Jahr verabschiedet sehen möchte. Da ist sie also: die gesetzliche Frauenquote.

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