„If markets don’t work, have government intervene. If government intervention doesn’t work, have government intervene further.“ ( Jeff Hummel)
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Reform von Zeitarbeit und Werkverträgen liegt vor. Die Zeitarbeit soll wieder auf ihre „Kernaufgabe“ und „Kernziele“ reduziert werden. Zeitarbeitnehmer sollen lediglich Auslastungsschwankungen in Einsatzbetrieben auffangen und abwesende Mitarbeiter – etwa wegen Elternzeit – temporär ersetzen. Zwei Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind von Bedeutung. Erstens wird eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten eingeführt, so dass eine längere Beschäftigung eines Zeitarbeitnehmers in ein- und demselben Einsatzbetrieb nicht mehr möglich wird. Diese Regelung kann aber von den Tarifvertragsparteien per Öffnungsklausel ausgehebelt werden. Zweitens werden Zeitarbeiter in ihrer Entlohnung spätestens nach neun Monaten im Einsatzbetrieb der Stammbelegschaft gleich gestellt („Equal Pay“-Bestimmung). Eine Verlängerung der Frist auf 12 Monate ist nur in Einsatzbetrieben möglich, die tariflich Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer vereinbart haben.
„Die Reform der Zeitarbeit
Der Kampf der Andrea Nahles gegen die Agenda 2010“ weiterlesen