Gegenwärtig werden umfangreiche Maßnahmen zur Stabilisierung der Euro-Zone diskutiert. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Maßnahmen nur dann eine Umsetzungschance haben, wenn sie folgende Bedingung erfüllen: Kontrolle und Haftung müssen zusammenfallen. Mit diesem Argument werden beispielsweise Euro-Bonds (noch) abgelehnt. Auch der Sachverständigenrat betont im aktuellen Jahresgutachten, dass „die notwendige Korrespondenz von Haftung und Kontrolle gewährleistet“ [1] sein muss. Dass diese Bedingung nur eingeschränkt empfehlenswert ist, wird durch folgendes Beispiel schnell deutlich: Übertragen auf den Straßenverkehr würde ein Zusammenfallen von Kontrolle und Haftung bedeuten, dass Falschparker die Abschleppkosten nicht mehr selbst zahlen müssen. Vielmehr muss derjenige zahlen, der das Falschparken nicht verhindert hat. Denn es haftet ja derjenige, der kontrolliert. Dieses kurze Beispiel zeigt deutlich, dass ein Zusammenfallen von Kontrolle und Haftung nicht immer sinnvoll ist. Niemand käme auf die Idee, dies im Straßenverkehr zu fordern.
„Gastbeitrag
„Handlung und Haftung“ versus „Kontrolle und Haftung““ weiterlesen