In den meisten Ländern dieser Welt, die entwickelt genug sind, um über ein ausdifferenziertes (und durchreguliertes) System der Transplantationsmedizin zu verfügen, herrscht das, was die FAZ vor vielen Jahren polemisch als Organ-Sozialismus bezeichnet hat. Bei uns werden wie in anderen Ländern die von Leichenspendern für den Fall ihres Todes gespendeten Organe ungeachtet aller Beschwörung des Prinzips, dass die Respektierung des Spenderwillens allen anderen Gesichtspunkten vorauszugehen habe, als Gemeineigentum behandelt. Aber auch den Lebendspendern wird vorgeschrieben, wie und an wen sie spenden dürfen. Die Allgemeinheit behält sich vor zu bestimmen, “wer, was bekommt” (siehe Roth 2016) und erlaubt den Betroffenen allenfalls eine gewisse Mitsprache.
Am deutschen Wesen wird der Nierenkranke nicht genesen
Die Entscheidung zur Organspende
Sollte sich etwas ändern?
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache, Deutschland leidet seit langer Zeit unter einem Mißverhältnis zwischen der Anzahl der nachgefragten Organe und der Anzahl der Organe, die für Transplantationen zur Verfügung stehen. Folgerichtig ist in den vergangenen Wochen auch die politische Diskussion zum Thema wieder aufgelebt. Die SPD wünscht, angeführt von ihrem Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, einen Übergang zur Widerspruchslösung, aber auch Vertreter anderer Parteien sind für diesen Ansatz.
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