Die Zahlen sprechen eine klare Sprache, Deutschland leidet seit langer Zeit unter einem Mißverhältnis zwischen der Anzahl der nachgefragten Organe und der Anzahl der Organe, die für Transplantationen zur Verfügung stehen. Folgerichtig ist in den vergangenen Wochen auch die politische Diskussion zum Thema wieder aufgelebt. Die SPD wünscht, angeführt von ihrem Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, einen Übergang zur Widerspruchslösung, aber auch Vertreter anderer Parteien sind für diesen Ansatz.
Die Widerspruchslösung wird bereits in einigen europäischen Ländern praktiziert, auch in Österreich. Sie ist denkbar einfach: Es wird angenommen, daß jedermann zur Organspende bereit ist, der dieser nicht ausdrücklich selbst widersprochen hat. Eine Variante gibt außerdem auch den direkten Angehörigen das Recht, nach dem Tod des Verstorbenen ein Veto gegen die Organentnahme einzulegen. Die Ergebnisse sind auf den ersten Blick überwältigend: In ganz Österreich gibt es in der Regel pro Jahr kaum mehr als 2000 Einträge ins Widerspruchsregister und auch bei der Zahl der durchgeführten Transplantationen nimmt das Land mit 91,6 pro eine Million Einwohner im Jahr 2015 einen Spitzenplatz ein, verglichen mit nur 46 Transplantationen pro einer Million Einwohner in Deutschland. Andere Länder mit einer Widerspruchslösung stehen ähnlich gut da. Bedenklich ist außerdem, daß in Deutschland der Trend nach unten zeigt, obwohl der medizinische Fortschritt eigentlich mehr lebensrettende Transplantationen erlauben sollte.
Sollten wir also einfach das österreichische Modell übernehmen, so wie es Politiker zahlreicher Parteien bis in die FDP hinein gerade vorschlagen? Ganz so einfach ist es nicht. Wir können zwar vermutlich ein vertragstheoretisches Argument konstruieren, nach dem sich die Mitglieder einer Gesellschaft darauf einigen können, die Zahl der zur Verfügung stehenden Organe zu erhöhen. Schließlich kann jeder von uns einmal in eine Situation kommen, in der das eigene Leben nur durch eine Organspende gerettet werden kann. Aber dieses Ziel kann natürlich nur unter einer ganzen Reihe von ethischen Restriktionen verfolgt werden. Man stelle sich vor, die Gesellschaft würde einfach ohne jede Nebenbedingung die Zahl der Spenderorgane maximieren – das wäre ganz sicher auch kein wünschenswerter Zustand.
Eine eigentlich unverhandelbare Nebenbedingung ist die individuelle Autonomie der Bürger. Man kann in Deutschland aus vielen Gründen keinen Organspendeausweis haben. Bei manchen sind es religiöse Gründe, manche sorgen sich, daß sie im Ernstfall als Organspender medizinisch zu früh aufgegeben werden, andere haben Probleme mit der Definition des Hirntods, wieder andere glauben, daß eine Organspende ihren Angehörigen psychologische Kosten aufbürden würde. Und dann gibt es noch die Gruppe von Menschen, die eigentlich bereit zur Spende sind, aber das Ausfüllen des Ausweises immer wieder vor sich herschieben oder vergessen. Respektiert man die Autonomie der Bürger, so wird man zunächst an diese zweite Gruppe heran wollen – an die, die eigentlich bereit sind, aber ihre Bereitschaft noch nicht äußern. Die erste Gruppe dagegen wird man vielleicht langfristig mit Argumenten zu überzeugen versuchen, aber wer sie als autonome Individuen ernst nimmt, darf nicht versuchen, sie mit Taschenspielertricks zu Organspendern zu machen.
Genau das passiert allerdings mit der Widerspruchslösung. Heute verliert die Gesellschaft potentielle Organspender aus der zweiten Gruppe, weil diese unter einer Status Quo-Verzerrung leiden und ihre Bereitschaft zur Organspende nicht äußern. Mit der Widerspruchslösung gewinnt die Gesellschaft Organspender aus der ersten Gruppe, weil diese ebenfalls unter einer Status Quo-Verzerrung leiden und den Gang zum Widerspruchsregister nicht antreten. Beides ist problematisch, aber die Probleme der Widerspruchslösung sind vermutlich schwerwiegender. Denn hier werden Bürger dazu gedrängt, etwas zu tun, was sie eigentlich nicht tun wollen. Mehr noch: Implizit wird angenommen, daß – sofern nichts anderes geäußert wird – der Körper der Bürger nach dem Tode ein Gemeingut ist, über das die Gesellschaft frei verfügen kann. Das ist jedoch höchst problematisch und spricht nicht dafür, daß die Befürworter dieser Lösung den individuellen Bürger als autonome Person anerkennen und ernst nehmen.
Dazu kommen praktische Probleme. Natürlich werden in einer Übergangsphase, in der das neue System eingeführt und die Diskusson darüber in aller Munde ist, noch relativ viele Mitglieder der ersten Gruppe ihren Widerspruch registrieren lassen. Wenn man aber nur eine Generation weiter denkt, dann fehlt die allgemeine Aufmerksamkeit für das Thema und die Gefahr, daß nicht wenige Individuen aus der ersten Gruppe ihren Widerspruch aus Nachlässigkeit und Unwissenheit nicht registrieren, steigt. Das ist das Problem, wenn man Politik mit einem verhaltensökonomischen Taschenspielertrick macht, der die Status-Quo-Verzerrung gezielt ausnutzt, um die Bürger in eine politisch gewollte Richtung zu drängen.
Es gibt aber Alternativen. Als Optimist kann man auch auf den medizinischen Fortschritt hoffen, und tatsächlich wird wohl in absehbarer Zeit einiges möglich werden, um das aktuelle Ungleichgewicht von Organangebot und -nachfrage abzuschwächen. Bis es soweit ist, sollte man nach Ansätzen suchen, die geeignet sind, die Zahl der zur Verfügung stehenden Organe zu erhöhen und gleichzeitig die individuelle Autonomie zu achten. Ein Beispiel wären erzwungene Entscheidungen. Wieso fordert man nicht einfach bei jeder Verlängerung des Personalausweises auch eine Entscheidung darüber, ob man Organspender sein will oder nicht? Diese könnte dann in ein zentrales Register eingetragen werden und auf expliziten Wunsch hin auch sonst jederzeit änderbar sein. Die Status-Quo-Verzerrung wird überwunden und jeder Bürger wird veranlasst, sich selbst jeweils im Abstand von einigen Jahren über seine Einstellung zum Thema klar zu werden. Auch das wäre zwar schon ein Eingriff in die individuelle Autonomie, denn schließlich hat eigentlich auch jedermann ein Recht, ein Thema vollständig zu ignorieren. Dieser Eingriff wäre aber sicherlich verhältnismäßiger als die Einführung der Widerspruchslösung.
Bereits seit einigen Jahren weist Beat Blankart darauf hin, daß das eigentliche Problem beim aktuellen System die Möglichkeit zum Trittbrettfahren ist. Die Wahrscheinlichkeit, im Ernstfall selbst ein Organ zu erhalten, ist völlig unabhängig von der zuvor geäußerten eigenen Spendenbereitschaft. Ein sinnvoller Ansatz wäre es daher, die Spendenbereitschaft durch klare Anreize zu erhöhen: Bei der Organvergabe werden diejenigen bevorzugt, die bereits längere Zeit als Organspender registriert sind. So wird sehr einfach und transparent betont, wie wichtig Reziprozität in diesem Bereich ist. Gleichzeitig werden Freiwilligkeit und individuelle Autonomie vollständig erhalten.
Vor dem Hintergrund solcher sinnvoller Alternativen ist es verwunderlich, wenn selbst Vertreter liberaler Parteien den Holzhammer der Widerspruchslösung einsetzen wollen, anstatt sich wesentlich filigranerer Instrumente zu bedienen, die eben nicht darauf angewiesen sind, psychologische Entscheidungsschwächen der Bürger gezielt auszunutzen. Es scheint, daß in der Debatte um dieses Thema deutlicher betont werden sollte, daß es eben nicht einfach um die Maximierung der Zahl der Spenderorgane gehen darf, sondern daß die individuelle Autonomie der Bürger als nicht verhandelbare Restriktion erhalten bleiben muß.
Wer sich über die Organspende nach dem Tod einstweilen noch keine Gedanken machen will, könnte übrigens inzwischen zumindest darüber nachdenken, sich als Stammzellenspender zu registrieren, um an Blutkrebs Erkrankte zu retten. Diese Prozedur ist inzwischen nicht mehr schmerzhafter als eine Blutspende, das kann also jeder.
- Auch Du, Brutus?
Die NZZ auf einem Irrweg zu höherer Staatsverschuldung - 21. Oktober 2024 - Wie steht es um den Bundeshaushalt 2025 – und darüber hinaus? - 19. September 2024
- Die Krise des Fiskalföderalismus
Dezentralisierung und Eigenverantwortung sind notwendiger denn je - 31. Juli 2024
Nur Detailanpassung oder doch Richtungswechsel?
Es ist interessant, wie leichtfertig anderen westlichen Demokratien implizit „Taschenspielertricks“ bei ihrer Politik, die auf Basis der von Prof. Dr. Schnellenbach angeführten Zahlen scheinbar offensichtlich erfolgreicher Probleme bei der Organspende lösen als Deutschland. Um sich hier ein angemesseneres Bild machen zu können, wäre es jedoch erforderlich, auch einige Hinweise zur Akzeptanz des Übergangs zur Widerspruchslösung vor und nach der Reform auf Basis repräsentativer Befragungen in den Staaten mit Widerspruchslösung zu machen.
Der von Herrn Schnellenbach hier vorgestellte Vorschlag, nach Möglichkeiten zu suchen, „die geeignet sind, die Zahl der zur Verfügung stehenden Organe zu erhöhen und gleichzeitig die individuelle Autonomie zu achten“, ist meines Erachtens eine hervorragende Idee, die auch die von ihm zuvor im Text kritisierten Politiker aufgreifen könnten. Den Vorschlag hat er schon an anderer Stelle unterbreitet, etwa hier (https://www.zdf.de/nachrichten/heute/wie-das-kanzleramt-den-buerger-erforscht-100.html ).
Wenn „jeder Bürger… veranlasst“ wird, so der Autor, „ sich selbst jeweils im Abstand von einigen Jahren über seine Einstellung zum Thema klar zu werden“, so ist dies natürlich sehr begrüßenswert. Auch ich als Anhänger einer ordnungsökonomisch fundierten Verhaltensökonomik ( https://www.nzz.ch/wirtschaft/ist-stupsen-illiberal-1.18504507 ) würde die Umsetzung dieser Idee von Herrn Schnellenbach im Vergleich zum problematischen Status quo sehr begrüßen.
Zu fragen ist jedoch, ob ein solcher Vorschlag im Vergleich zur fundamentalen Ablehnung der Widerspruchslösung nur eine Detailanpassung ist. Ich würde das nicht so interpretieren. Vielmehr erscheint mir dies als klarer Schwenk in Richtung einer ordnungsökonomisch fundierten Verhaltensökonomik, die zugleich auch die politische Umsetzbarkeit in der Praxis im Auge behält.
Denn es findet ja genau ein Default-Änderung statt, welche mit den Vorschlägen von Vertretern dieses ebenfalls freiheitlich ausgerichteten Ansatzes kompatibel ist. Auch hier wird Wert darauf gelegt, „die individuelle Autonomie zu achten“, wie zu Recht Herr Schnellenbach einfordert.
Anders als in obigem Blogbeitrag erscheint es aus der Perspektive einer ordnungsökonomisch fundierten Verhaltensökonomik jedoch als unrealistisch, bürgerliche Freiheit als jedermanns Recht zu interpretieren, „ein Thema vollständig zu ignorieren“. Letzteres scheint Herr Schnellenbach zumindest als unproblematisch anzusehen (obwohl hieraus sehr wohl negative externe Effekte auf andere resultieren können). Wie sind vor diesem Hintergrund aber die von ihm referierten marktlichen Anreizvorschläge beruhend auf Reziprozität in Abkehr vom derzeitigen Status Quo zu sehen? Würde diese Änderung es wirklich für potentielle Organempfänger wie bisher erlauben, das „Thema vollständig zu ignorieren“? Wohl nicht. Daher dürfte der von Herrn Schnellenbach gemachte Vorschlag, welcher letztlich völlig kompatibel mit der Grundidee des Nudging als bewusste Defaultänderung ist, deutlich größere politische Umsetzungschancen haben und zugleich dem bisherigen Status quo in Deutschland klar überlegen sein.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schnellenbach, sehr geehrte Leserinnen und Leser,
leider bin ich gestern meiner Sorgfaltspflicht beim Korrekturlesen nicht ausreichend nachgekommen, da im ersten Satz meines Kommentars zwei Wörter fehlen. Daher dieser Satz hier noch einmal:
„Es ist interessant, wie leichtfertig anderen westlichen Demokratien implizit „Taschenspielertricks“ bei ihrer Politik vorgeworfen werden, die auf Basis der von Prof. Dr. Schnellenbach angeführten Zahlen scheinbar offensichtlich erfolgreicher Probleme bei der Organspende lösen als Deutschland.“
Ich bitte, die Unachtsamkeit von mir zu entschuldigen.
Um den Vorschlag zu bewerten, einen Organempfang bei eigener Spendenbereitschaft zu priorisieren, wären Daten ganz hilfreich: könnten bei den geringen Bereitschaftsquoten in Deutschland die nicht Spendenbereiten ins Aus manövriert werden, nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eine Organspende erhalten? Würde für sie der Entscheidungsdruck nicht enorm, im Falle eines Spendenbedarfs noch die eigene Spendenbereitschaft zu erklären? Da erscheint mir die Widerspruchslösung, die meines Wissens auch in der DDR galt, als annehmbarer.
Widerspruchslösung gewinnt weitere Befürworter
Wie vielfach berichtet, hat sich der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt kürzlich für die Widerspruchslösung ausgesprochen. In der Begründung des Antrags heißt es: „Es kann von jeder Bürgerin und jedem Bürger nach der gesetzlich in § 2 Abs. 1 TPG geregelten Aufklärung durch die Krankenkassen erwartet werden, dass sie sich mit der Problematik auseinandersetzen und im Falle einer tatsächlichen Ablehnung ihr NEIN zur Organspende formulieren“ (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/95101/Aerztetag-Widerspruchs-sollte-Entscheidungsloesung-in-der-Organspende-abloesen).
Nicht wenige Wirtschaftsliberale äußern jedoch nach wie vor generell erhebliche Bedenken gegen staatliches Nudging und ganz speziell auch bei diesem Thema. Teilweise wird sogar eine Verwischung der Grenzen „zwischen einem gewünschten Verhalten und einer unerwünschten Moraldiktatur“ befürchtet (Hanno Beck: Nudging, WISU, H. 2/2018, S. 220-226, hier: S. 225). Ein wesentlicher Grund dafür dürfte sein, dass eine demokratische Selbstkorrektur bei unerwünschten Auswirkungen für nicht oder nur schwer möglich gehalten wird (ebenda).
Doch eine solche fundamentale Ablehnung ist auch unter Wirtschaftsliberalen keineswegs Konsens. Dies zeigt nun ebenfalls ein sehr lesenswertes neues wirtschaftsliberales gesundheitswissenschaftliches Buch der Wirtschaftsprofessoren Nikolaus Knoepffler und Frank Daumann mit abwägenden guten Argumenten letztlich zugunsten der Widerspruchslösung. Sie finden sich im Unterkapitel „Notwendigkeit einer Gesetzesreform vor dem Hintergrund der Organknappheit“ des interdisziplinär aus wirtschaftsethischer und gesundheitsökonomischer Perspektive verfassten Werkes (Gerechtigkeit im Gesundheitswesen, 2. Aufl., Freiburg und München 2018, S. 113 – 115).
Dort schreiben die Autoren: „Wenn man den Konsens der entscheidenden ärztlichen Gesellschaften und Vereinigungen akzeptiert, so gibt es gute Gründe vor dem Hintergrund des Solidarprinzips eine Widerspruchsregelung einzuführen, da man dann in Deutschland annähernd tausend Menschen das Leben retten könnte“ (S. 113). Nach Abwägung verschiedener Argumente – etwa ein Vergleich der umstrittenen Widerspruchslösung zum (wohl weitgehend akzeptierten) praktizierten staatlichen Obduktionszwang bei einer Verbrechensvermutung auch wenn ein Zustimmung der toten Person dazu regelmäßig nicht vorliegt – heißt es schließlich: „Zusammenfassend lässt sich sagen: Nimmt man … das Anspruchsrecht auf bestmögliche medizinische Versorgung ernst, wäre eine derartige Gesetzesänderung geboten“ (S. 115).
Dogmatische Verwirklichung des erstrebenswerten Ideals individueller Freiheit?
Es ist bisweilen bizarr, wie eingeschliffenes Denken oder mangelndes Verständnis zur Verzerrung der Tatsachen führen kann. So titelte etwa die Südwest Presse am 12. Mai 2018, S. 2, in einem Beitrag über die Entscheidung des Ärztetages zugunsten der Widerspruchslösung wie folgt: „Organspende soll Pflicht sein“ (https://www.swp.de/politik/inland/aerzte_-organspende-soll-pflicht-sein-25515919.html).
Diese Überschrift ist leider offensichtlich falsch. Das dieser Diskussion zugrunde liegende „Nudging“-Konzept wird so bedauerlicherweise fehlerhaft dargestellt. Denn völlig anders als etwa beim wirklich für die meisten Bürgerinnen und Bürger verpflichtenden Rundfunkbeitrag oder lange Zeit bei der Wehrpflicht soll es bei der Widerspruchslösung gerade sehr einfach sein, sich gegen eine Organentnahme aus dem eigenen Körper nach (einer genau zu definierenden) Feststellung des Todes zu entscheiden. Kann man da allen Ernstes von Pflicht reden? Wohl gerade nicht.
Wie gut, dass man in der sehr gelungenen und empfehlenswerten Festschrift für Professor Dr. Norbert Berthold mit dem Titel „Ordnungspolitisch stets auf Kurs“ in dem äußerst lesenswerten Aufsatz von Jörn Quitzau zu „Menschenbild, Marktwirtschaft und Politik“ zutreffend zum Hintergrund von „Nudging“ informiert wird. Denn dort heißt es in Anlehnung an Thaler/Sundstein, die dieses Konzept entwickelt haben, dass dadurch die Entscheidungen der Menschen „in bestimmter, gleichgerichteter Weise beeinflusst werden, ohne dabei auf Ge- und Verbote oder Anreize zurückzugreifen“ (S. 315).
Von „Pflicht zur Organspende“ kann bei der Anwendung von Nudging durch den Staat in diesem Zusammenhang folglich nicht die Rede sein. Denn dies macht ja gerade die Freiheit schonende Intention des Konzepts aus, was zunehmend auch Teile der Qualitätspresse nach den anfänglichen vielfachen Frontalangriffen auf den Ansatz, als es auch im Kanzleramt diskutiert wurde, erkannt wird (vgl. Gero von Randow / Bernd Ulrich: Du darfst. In: Die Zeit vom 9.5.2018, S. 3; https://www.zeit.de/2018/20/psychologie-menschen-aendern-manipulation-persoenlichkeit).
Der Beitrag von Jörn Quitzau liefert zu diesem Thema jedoch noch weitere Erkenntnisse auf Basis der Kollektivgütertheorie, auch wenn er nicht direkt das Thema Organspende anspricht.
Doch der Zusammenhang lässt sich hier leicht skizzieren: Ökonomisch ist im (rechtlichen) Status quo die Verfügbarkeit von Spenderorganen als gesellschaftliche Ressource, also ein nicht rein privates Gut, einzustufen. Denn einerseits liegt Konkurrenz in der Verwendung von Spenderorganen zwischen verschiedenen möglichen Empfängern vor. Zugleich soll gesellschaftlich gewollt das Ausschlussprinzip in dem Sinne nicht gelten, dass jede berechtigte Organempfängerin (bzw. jede Empfänger) auch ein solches Organ möglichst erhalten soll, soweit natürlich die geltenden medizinisch-ethischen Maßstäbe eingehalten werden. Offensichtlich besteht bei dem jetzigen institutionellen Rahmen ein besonders problematisches Knappheitsproblem (also Verwendungskonkurrenz um ein knappes Gut), welches andere Länder durch andere Arrangements entschärft haben. Anders ausgedrückt: Mehr Rationierung ist auf diesem Gebiet in Deutschland derzeit notwendig als in vielen anderen Ländern mit anderen institutionellen Arrangements, die natürlich keineswegs nur die Frage der Zustimmungsregelung betreffen. Kurze Hinweise dazu gibt etwa auch der obige journalistische Beitrag in der Südwest Presse mit einigen Länderbeispielen.
Ökonomisch gilt: Sind nicht beide Merkmale des privaten Guts erfüllt, so liegen Elemente von Kollektivguteigenschaften vor. In diesem Fall sind Ökonomen nicht immer einig darüber, welche Rolle der Staat spielen soll, wie sich schon in Einführungslehrbüchern der Volkswirtschaftslehre nachlesen lässt (etwa bei Mankiw und Taylors erfolgreichem Buch anhand des Beispiels Armutsbekämpfung).
Eine Bewertung des Sachverhalts und eine Zielgewichtung sind dann unvermeidlich. Ist „individuelle Freiheit in einer Marktwirtschaft“ das oberste Ziel, wie dies schon vor sehr langer Zeit der höchst renommierte Ökonom Herbert Giersch für den Ordoliberalismus feststellte (Allgemeine Wirtschaftspolitik, Wiesbaden 1961, S. 162). Oder lässt sich zumindest bei Gütern mit gewissen Kollektivguteigenschaften in Bezug auf die individuelle Freiheit auch Gierschs aus meiner Sicht sehr treffende Einwand in diesem Zusammenhang rechtfertigen, dass „die dogmatische Verwirklichung eines erstrebenswerten Ideals zur Perversion der Idee führen“ (S. 186) kann?
Vor diesem Hintergrund halte ich die Positionierung des praxiserprobten Bankenökonoms Quitzau für äußerst tragfähig und auch auf die Frage übertragbar, ob kollektiv die Widerspruchslösung eingeführt werden soll. (Hieraus könnte man dann zur Wahrung von Freiheit weiter individuell hinaus optieren, auch wenn damit naturgemäß unerwünschte Trittbrettfahrerprobleme im Vergleich zur teils von Volkswirten, wie im Ausgangsbeitrag dargestellt, noch marktnäheren Lösung verbunden sein dürften).
Jörn Quitzau verweist nämlich völlig zutreffend angesichts der jüngeren Konfliktzunahme in vielen Gesellschaften darauf, „wie wichtig es wäre, einer liberalen Wirtschaftsordnung ein auf Gemeinsamkeiten beruhendes Wertesystem zur Seite zu stellen“ (S. 316). Er fährt fort: „Liberalismus verstanden als schlichtes „Jeder soll machen, was er will“, greift sichtbar zu kurz, weil bei Entscheidungen über Kollektivgüter wieder Gemeinsamkeiten gefragt sind“ (ebenda). Dies ist eine Herausforderung auf vielen gesellschaftlichen Gebieten, aber eben auch bei der hier relevanten Fragestellung, wie Organspende gesellschaftlich sinnvoll zu organisieren ist.
Denn falls eine gesellschaftliche bzw. politische Mehrheitsentscheidung zugunsten der Widerspruchslösung getroffen würde, dann greift der Staat zwar in die Freiheit der Einzelnen ein (aber so schonend wie möglich, weil ja ein Hinausoptieren zugestanden wird). Zugleich kann der Staat durch eine solche soziale Innovation aber womöglich auch ein erheblich besseres gesellschaftliches Gesamtergebnis (ohne direkte nennenswerte Schlechterstellung der Individuen mit anderer Ansicht) erzielen. Dies verdeutlicht etwa die in meiner vorherigen Antwort zitierte Schätzung an potenziell rettbaren Menschen.
Sollten sich durch die Einführung einer Widerspruchslösung allerdings wirklich größere Probleme ergeben, wie es die Kritiker befürchten, so dürften sich beim Überschreiten einer bestimmten Problemschwelle sicherlich auch parlamentarische Mehrheiten finden, um etwaige Missstände zu beseitigen. Denn die Bereitschaft und Fähigkeit zur Skandalisierung vorhandener Missstände in Deutschland dürfte derzeit angesichts besserer Kommunikationsmöglichkeiten auch für Outsider eher höher als früher sein, wie nicht zuletzt die kürzliche Debatte zu den Hartz-Reformen gerade wieder gezeigt hat.
Unklar ist, warum angesichts eines inferioren Status quo bei den Organspenden die Kritiker einer Änderung dieser Situation häufig davon ausgehen, dass man sich durch staatliches Nudging fast zwangsläufig auf die abschüssige Bahn in schlechtere Zustände bei dieser Thematik begibt, als sie derzeit nach langjähriger Praxis mit der Zustimmungslösung schon bestehen.
Anders als nicht selten suggeriert wird, wäre wohl per Saldo sehr wohl Fortschritt möglich. Die individuelle Akzeptanz der Organspende kann bei vielen Menschen doch (theoretisch) auch gerade dadurch zunehmen, weil die Person weiß, dass sich bei der Widerspruchslösung bei – ceteris paribus – gleichem Bedarf an Spenderorganen die Verfügbarkeit für potentielle Empfänger deutlich verbessern kann. Wenn man sich im jetzigen System hingegen individuell für einen Organspendeausweis entscheidet. bleibt gerade dieser zentrale Effekt aus. Dieses Problem kann wohl auch die derzeitige mangelnde Bereitschaft in Deutschland wesentlich miterklären, einen Organspendeausweis bewusst zu beantragen.
Auch die AfD kann sich gute Lösungen bei der Organspende vorstellen. Dies habe ich knapp in meinem Beitrag Landtag erläutert. Konkret geht es darum, die zu belohnen, die selbst bereit sind zu spenden.
https://afd-fraktion.nrw/2018/01/28/aktuelle-stunde-organspende-als-solidarischer-akt/
Widerspruchslösung kann sehr wohl liberal sein
Besonders gut im Bundestag war gestern der liberale Standpunkt des FDP-Politikers Hermann Otto Solms, der dem Vorschlag von Bundesgesundheitsminister zur doppelten Widerspruchslösung zustimmte. Er begründete sehr überzeugend, dass auch aus liberaler Sicht die Selbstbestimmung des Einzelnen mit der Widerspruchslösung in Einklang stehen kann:
„Man macht nicht von seinem Recht auf Zustimmung Gebrauch, sondern von seinem Recht auf Zuspruch.“ (https://www.sueddeutsche.de/politik/organspende-bundestag-abstimmung-1.4757606)
In wenigen Jahren wird es wohl wieder zu einer neuen Abstimmung kommen, da die Mehrheit des Bundestags sich nicht zu einer Lösung durchringen konnte, welche einen wirklich nachhaltigen Beitrag zur Problemlösung leisten wird.
Widerspruchslösung gewinnt weiter an Zuspruch
Hier ein sehr lesenswerter Beitrag zum „Paradigmenwechsel bei der Organspende in der Schweiz“ von Stefan Felder, Professor für Gesundheitsökonomik an der Universität Basel: https://www.fuw.ch/article/paradigmenwechsel-bei-der-organspende/ .
Die nüchtern vorgebrachten ökonomischen Argumente in seinem Kommentar, wonach „Länder mit Widerspruchslösung …. ein höheres Organspendenaufkommen als Länder mit Zustimmungslösung“ haben „und der Anteil der Widersprüche … klein“ ist, könnte auch die Debatte zur Organspende in Deutschland erneut beflügeln.
Professor Felder schlussfolgert auf der Basis einer Analyse der Widerspruchslösung als (unreines) öffentliches Gut: „Als rechtliches Institut stiftet die Widerspruchslösung damit allen einen Optionsnutzen. Jeder profitiert, unabhängig davon, ob er einmal eines Spenderorgans bedarf oder nicht.“
Die Argumentation und deren Befund zeigen erneut, wie praxisrelevant und aufklärend Ökonomik sein kann. Nicht zuletzt verdeutlicht die Lektüre seines Beitrags, dass man Juristen auch auf diesem Feld keineswegs die Deutungshoheit allein überlassen sollte. Denn aus deren Perspektive führe die Widerspruchslösung „quasi eine Pflicht zur Organspende“ ein, so Felder.
Die mit der Widerspruchslösung verbundenen gesellschaftsrelevanten Vorteile, die Felders Beitrag herausarbeitet, sollten jedoch durch diese verbreitete juristische Interpretation nicht in den Hintergrund gedrängt werden. Vielmehr können sie für die politischen Abwägungen zur Problematik der Organspende sehr relevant sein. Die zeigt nun klar auch das Schweizer Beispiel nach der umfassenden und ergebnisoffenen öffentlichen Diskussion hierzu.
Wirtschaftspolitische Beratung der Öffentlichkeit kann wirken
Das Schweizer Beispiel zeigt, dass selbst in diesem traditionell tendenziell wirtschaftsliberalen Land die erweiterte Widerspruchslösung bei der Organspende durch Aufklärung in der Bevölkerung bei Volksabstimmungen gewinnen kann: 60,2 Prozent Zustimmung für ein entsprechende Gesetzesreferendum am 15. Mai 2022 sind ein klares Ergebnis.
„In der Schweiz muss man künftig widersprechen, wenn man die eigenen Organe nach dem Tod nicht spenden möchte. Anderenfalls gilt man grundsätzlich als Organspender oder -spenderin. Ein Vetorecht haben einzig die Angehörigen, wenn der Wille der verstorbenen Person nicht dokumentiert ist “ (https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/volksabstimmung-schweiz-wechselt-organspende-modell/ar-AAXjKS8?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=98e663ec4adc484a9c91023e852b1a3f).
Die kontroverse Debatte in der Schweiz dazu gab es seit vielen Jahren auch in der Qualitätspresse (z.B. hier: http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=22716#comment-286841; https://www.nzz.ch/wirtschaft/ist-stupsen-illiberal-ld.768999?reduced=true). Das Thema dürfte angesichts solcher Entwicklungen in der Schweiz und angesichts der Stagnation bei der Organspende hierzulande (https://www.aerztezeitung.de/Politik/Zahl-der-Organspender-stagniert-424020.html) ebenfalls in Deutschland wieder in das Zentrum der politische Debatte zurückkehren.