Nach jahrelanger Agonie und nach Monaten der öffentlichen Spekulation darüber, wie lange Air Berlin seine Zahlungsfähigkeit noch aufrechterhalten könne, hat die Fluglinie in der vergangenen Woche Insolvenz angemeldet. Nun überlegen die Wettbewerbspolitiker sich mit guten Argumenten, ob eine Übernahme der noch profitablen Teile durch die Lufthansa eine gute Idee ist. Tatsächlich hat man, auch angesichts des von der Bundesregierung gewährten Übergangskredits in Höhe von 150 Mio. Euro, das ungute Gefühl, dass in der Tradition des deutschen Korporatismus ein geregelter Übergang zur Lufthansa politisch stark favorisiert und befördert wird. Immerhin machte in Interviews auch bereits das reichlich angestaubte Wort vom angeblich dringend gebrauchten „nationalen Champion“ wieder die Runde.
Die Insolvenz von Air Berlin
Ja zu TTIP (5)
Die amerikanischen TTIP-Vorschläge zur Produkthaftung
Besser als ihr Ruf (und Alexander Dobrindts Handeln im VW-Abgasskandal)
Die frechen Abgasmanipulationen von VW waren ein Ärgernis, das durch die Reaktion der deutschen Politik nur noch schlimmer geworden ist. Während amerikanische VW-Fahrer Gutscheine, Reparaturen und eine Entschädigung erhalten werden, dürfen sich die deutschen Kunden des Konzerns über den Einbau eines Plastikrohrs in ihren Volkswagen freuen, das angeblich alle Probleme löst. Minister Dobrindt ist als aufklärender Tiger gesprungen und als subventionsverteilender Bettvorleger gelandet. Überraschen kann das nicht, denn Verbraucherinteressen spielen in Deutschland immer dann eine untergeordnete Rolle, wenn es um das Wohl der Automobilindustrie geht. Umso mehr überrascht es, mit welcher Vehemenz sich die Deutschen, darunter viele geprellte VW-Fahrer, gegen den Ansatz zur Produkthaftung wehren, der von amerikanischer Seite in den TTIP-Verhandlungen propagiert wird.
Unerwünschte Nebenwirkungen: Die Finanztransaktionssteuer und der Verbraucherschutz
Die große Koalition von Christ- und Sozialdemokraten steht und nun gilt es, den Koalitionsvertrag umzusetzen. Dieser macht große Versprechungen, doch ist es fraglich, ob die Koalitionäre sie wirklich einhalten und ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden können. Das Ziel der Koalition ist nichts weniger, als „die Grundlagen für unseren Wohlstand und den Zusammenhalt [zu sichern und auszubauen, so] (…) dass alle Menschen in Deutschland (…) ein gutes Leben führen können“. Angesichts der widersprüchlichen Inhalte des Koalitionsvertrags besteht die akute Gefahr, dass dies – wenn es überhaupt zu einer Wohlfahrtssteigerung kommt – nicht allen Menschen gelingen wird, sondern vielmehr gerade schwächere Personengruppen ins Hintertreffen geraten werden. Der Vorstellung einer Sozialen Marktwirtschaft, die allokative Effizienz mit dem Schutz der Schwächeren verbindet, läuft dies in eklatanter Weise zuwider, wie das folgende Beispiel zum problematischen Zusammenspiel von Finanztransaktionssteuer und Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen aufzeigen wird.
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Gastbeitrag
Verbraucherschutz: Information und Bildung statt staatlicher Bevormundung durch die Hintertür
Verbraucherschutz hat zum Ziel, Konsumenten u. a. vor gesundheitlichen und finanziellen Gefahren zu schützen. Dazu werden Herstellern Informationspflichten auferlegt, wie bei der Lebensmittelkennzeichnung. Oder der Staat erlässt Ge- und Verbote, wie Mindestanforderungen an Produktsicherheit oder Verbote gesundheitsgefährdender Inhaltsstoffe. Immer häufiger setzt Verbraucherschutz allerdings auch darauf, dem Verbraucher einen leichten, aber wirksamen Schubs in die „richtige“ Richtung zu geben („Nudging“). Diese Politik des sanften Paternalismus ist mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden. Besser als paternalistische Vorgaben – seien sie sanft oder hart – ist es, die Verbraucher mit Informationen und Verbraucherbildung bei den Entscheidungen zu unterstützen. Dazu kann eine unabhängige Verbraucherberatung beitragen.