Die Insolvenz von Air Berlin
Ordnungspolitische Verirrungen des Wirtschaftsministe-riums und der Verbraucherschützer

Nach jahrelanger Agonie und nach Monaten der öffentlichen Spekulation darüber, wie lange Air Berlin seine Zahlungsfähigkeit noch aufrechterhalten könne, hat die Fluglinie in der vergangenen Woche Insolvenz angemeldet. Nun überlegen die Wettbewerbspolitiker sich mit guten Argumenten, ob eine Übernahme der noch profitablen Teile durch die Lufthansa eine gute Idee ist. Tatsächlich hat man, auch angesichts des von der Bundesregierung gewährten Übergangskredits in Höhe von 150 Mio. Euro, das ungute Gefühl, dass in der Tradition des deutschen Korporatismus ein geregelter Übergang zur Lufthansa politisch stark favorisiert und befördert wird. Immerhin machte in Interviews auch bereits das reichlich angestaubte Wort vom angeblich dringend gebrauchten „nationalen Champion“ wieder die Runde.

So lange die 150 Mio. Euro reichen, um den Flugbetrieb aufrecht zu erhalten, sind auch die Fluggäste glimpflich davongekommen. Ihre Tickets sind noch nicht wertlos geworden, und da es nun einmal ein Wahlsommer ist, dürfte es neben dem Streben nach einem „nationalen Champion“ auch die Furcht vor Tumulten an den Abfluggates von und nach Mallorca oder Miami gewesen sein, die zur Bereitschaft der Bundesregierung zur Kreditvergabe beigetragen hat. Den Fluggästen von Air Berlin sei das Glück von Herzen gegönnt, aber wirtschaftspolitisch dubios ist eine solche Motivation natürlich trotzdem.

Das Risiko, von der Insolvenz einer Fluglinie betroffen zu sein und erleben zu müssen, dass das eigene Ticket wertlos wird, ist ex ante extrem klein. Wenn es doch einmal eintritt, ist der Schaden ärgerlich, aber sicher nicht existenzbedrohend. Ist man wirklich sehr risikoscheu, dann kann man sich dagegen auch versichern, aber das kostet natürlich etwas. Es ist jedenfalls nicht erkennbar, dass wir es hier mit einem erheblichen Lebensrisiko zu tun hätten, für das die Solidargemeinschaft der Steuerzahler zuständig sein sollte.

Aber auch die Verbraucherschützer nutzen die Gunst der Stunde, um mit populistischen Forderungen an die Öffentlichkeit zu treten. Der Verbraucherzentralen-Bundesverband fordert schon seit längerer Zeit, die Praxis langfristiger Vorauszahlungen von Flugtickets zu verbieten. Bis 30 Tage vor dem Flugtermin solle grundsätzlich nur eine Vorauszahlung von höchstens 20% des Ticketpreises zulässig sein, um die Verbraucher zu schützen. In der vergangenen Woche wurde diese Forderung nun wieder frisch auf die Agenda gesetzt.

Sie klingt zwar aus Sicht des Verbrauchers gut, aber nur auf den ersten Blick und besonders vor dem Hintergrund eines aktuellen Insolvenzfalls, der die Öffentlichkeit für eine Weile dazu bringt, das wirklich sehr kleine Risiko drastisch zu überschätzen. Grundsätzlich habe ich als Fluggast stets die Wahl: Ich kann ein flexibles Ticket buchen, das frei umbuchbar und stornierbar ist, aber auch relativ teuer, oder ich kann ein vollkommen inflexibles Ticket buchen, das verfällt, wenn ich nicht im gebuchten Flugzeug sitze. Oder ich kann mich für eine der vielen Varianten dazwischen entscheiden.

Nun schützt mich zwar die Flexibilität nicht vor dem Insolvenzrisiko – dagegen müsste und könnte ich mich separat versichern, wenn ich wirklich wollte. Aber die auch aus Sicht des Unternehmens profitable Preisdiskriminierung erlaubt es mir doch, sehr günstig zu fliegen, wenn ich auf jede Flexibilität verzichte, langfristig vorauszahle und selbst das Risiko trage oder selbst versichere, dass mir oder der Airline in den Monaten bis zum Abflug etwas dazwischenkommt.

Das von den Verbraucherzentralen geforderte Verbot schränkt diese Praxis natürlich ein. Zwar sind langfristige Vorausbuchungen mit Anzahlungen dann immer noch möglich. Aber das Risiko, dass die Fluggäste doch noch abspringen und über die Anzahlung hinaus keine weitere Zahlung mehr kommt, geht nun auf das Unternehmen über. Das Geschäftsmodell, ein sehr günstiges Flugticket im Gegenzug für die Übernahme eines kleinen Risikos durch den einzelnen Verbraucher anzubieten, wäre also in der aktuellen Form nicht mehr aufrecht zu erhalten.

Dient die Forderung der Verbraucherzentralen also dem Verbraucherschutz? Kaum, denn der Abwehr eines sehr kleinen individuellen Risikos für den einzelnen Reisenden steht eine Einschränkung seiner Wahlfreiheit gegenüber. Die Regulierung, die zur Abwehr eines letztlich wenig bedeutenden Problems gefordert wird, führt dazu, dass es zahlreichen Verbrauchern nicht mehr möglich ist, für sie sehr günstige und damit vorteilhafte Verträge mit den Fluggesellschaften zu schließen. Es ist erstaunlich, dass die Verbraucherzentralen eine solche Abwägung nicht einmal vornehmen, sondern gleich mit voller Wucht die Konsumentensouveränität beschneiden wollen. Das wird wohl daran liegen, dass die Verbraucherzentralen den Konsumenten und seine Entscheidungsfähigkeit seit geraumer Zeit ohnehin nicht mehr ganz für voll nehmen.

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