Vorbemerkung
Die Transplantationsmedizin hat medizinisch betrachtet große Erfolge im Einzelfall vorzuweisen. Als gesellschaftlicher Prozess ist der Zustand vor allem in Deutschland mangelhaft. Verbesserungen der Rechtslage erscheinen dringend nötig. Dazu gehören insbesondere auch konkrete Maßnahmen wie etwa die Sicherung auskömmlicher Honorare für die potentielle Spender identifizierenden und Organe entnehmenden Krankenhäuser. Die konkreten Schritte, die der gegenwärtige Gesundheitsminister tatkräftig auf den Weg gebracht hat, sind nach langer Zeit erstmalig wieder geeignet, die Transplantationszahlen im Interesse der schwerkranken Wartenden zu erhöhen. Das ist nachdrücklich zu begrüßen. Unter dem kalten Stern der Knappheit helfen Prozessverbesserungen mehr als jede Diskussion darüber, wie über Organe verfügt werden soll. Die nachfolgenden Bemerkungen sind daher eher als Aufruf zu verstehen, die mannigfachen inneren Inkohärenzen der Grundsatzdebatte anzuerkennen und sich lieber auf das Konkrete zu konzentrieren.