Wem gehören die Organe? – Verfügungsrechte in der Transplantationsmedizin
“Mehr Ethik“ weniger Transplantationen

Vorbemerkung

Die Transplantationsmedizin hat medizinisch betrachtet große Erfolge im Einzelfall vorzuweisen. Als gesellschaftlicher Prozess ist der Zustand vor allem in Deutschland mangelhaft. Verbesserungen der Rechtslage erscheinen dringend nötig. Dazu gehören insbesondere auch konkrete Maßnahmen wie etwa die Sicherung auskömmlicher Honorare für die potentielle Spender identifizierenden und Organe entnehmenden Krankenhäuser. Die konkreten Schritte, die der gegenwärtige Gesundheitsminister tatkräftig auf den Weg gebracht hat, sind nach langer Zeit erstmalig wieder geeignet, die Transplantationszahlen im Interesse der schwerkranken Wartenden zu erhöhen. Das ist nachdrücklich zu begrüßen. Unter dem kalten Stern der Knappheit helfen Prozessverbesserungen mehr als jede Diskussion darüber, wie über Organe verfügt werden soll. Die nachfolgenden Bemerkungen sind daher eher als Aufruf zu verstehen, die mannigfachen inneren Inkohärenzen der Grundsatzdebatte anzuerkennen und sich lieber auf das Konkrete zu konzentrieren.

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Public-Private-Partnership
Das Beste beider Welten?

Eine oftmals wiederkehrende und mit großen Aufschreien begleitete Debatte bekam jüngst wieder großen Raum in den Medien: Die Gründung einer Bundesautobahnengesellschaft mit folgender Teilprivatisierung als Teil, oder auch Folge, der Neustrukturierung der Bund-Länder-Beziehungen. Hierbei hat insbesondere die Teilprivatisierung der Autobahnen, wobei dieser Vorschlag nach kürzester Zeit wieder zurückgenommen wurde, zu heftigen öffentlichen Protestbekundungen geführt. Diese Protestbekundungen sind sicherlich zum Teil durch eine große aktuelle Privatisierungsskepsis bedingt, die sich auch in den Bestrebungen einzelner Länder wiederfindet Infrastruktur wieder grundsätzlich in staatliche Hand zu überführen. Ein prominentes Beispiel hierfür sind die Hamburger Stromnetze. Ebenso wird auch nach dem rot-rot-grünen Landes-Koalitionsvertrag erwogen, dem Vorbild der Rekommunalisierung dieser Netze in Berlin zu folgen.  Zusätzlich kam in der Debatte auch ein durchaus interessantes Argument auf, dass es effizienter sein könnte staatliche Finanzierungsinstrumente zu nutzen, anstatt teures privates Kapital hinzuzuziehen. Diese potentielle Kritik wiegt schwer, da es erklärtes Ziel ist, durch private Beteiligung Effizienzgewinne zu generieren. Um eine Einordnung dieser geplanten und verworfenen Teilprivatisierung durchzuführen wird folgend ein wichtiger Aspekt – wenngleich nicht primär der Finanzierungsaspekt- der Effizienzfragestellung mit Hilfe der ökonomischen Theorie herausgearbeitet.

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