Genossenschaftsbanken im Niedrigzinsumfeld
Robustes Geschäftsmodell mit Kraft zur Weiterentwicklung

Bild: Pixabay

Es sind keine einfachen Zeiten für Banken und ihre Kunden. Die niedrigen Zinsen, die Intensivierung der regulatorischen Vorgaben, die Demografie, umfangreiche digitalisierungsbedingte Investitionsprogramme im Umfeld neuer Wettbewerber. Die damit verbundenen Herausforderungen spüren die Genossenschaftsbanken seit Längerem in einem besonderen Ausmaß, was auf ihr Geschäftsmodell zurückzuführen ist. Sie unterscheiden sich von anderen Banken vor allem durch ihre geringe Größe, ihre zinsorientierten Aktivitätsschwerpunkte, ihre Eigentümerstruktur sowie ihr moderates Risikoprofil. Die folgenden Überlegungen fokussieren das Niedrigzinsumfeld, wobei sie nicht losgelöst von den zusätzlichen genannten Entwicklungen erfolgen können.

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Genossenschaften und Kartellrecht
Überlegungen für eine Leitliniendiskussion

Selbstverständlich unterliegen Genossenschaften dem Kartellrecht und ist das GWB auf sie anzuwenden. Dies ist ebenso wenig neu wie die Tatsache, dass Genossenschaften nicht gegründet werden, um sich dem Wettbewerbsrecht zu entziehen. Weshalb ist dieses Verhältnis aber nun zu einem aktuellen Thema geworden und wird es als notwendig erachtet, die Kompatibilität zwischen Genossenschaftsgesetz und Kartellrecht auszuloten? Erstens hat sich das Bundeskartellamt in den vergangenen Jahren mit mehreren Genossenschaften auseinandergesetzt und sich zu einzelnen Ausgestaltungsfacetten kritisch geäußert. Zweitens sind vor allem gewerbliche und landwirtschaftliche Genossenschaften aktuell einem deutlich gestiegenen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Drittens haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag die Klärung der Vereinbarkeit des Kartellrechts mit dem Genossenschaftswesen festgeschrieben. Diese drei Gründe sind nicht unabhängig voneinander.

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200 Jahre Friedrich Wilhelm Raiffeisen
Es gab nicht nur Karl Marx

Der 200. Wiederkehr des Geburtstages von Karl Marx wird öffentlichkeitwirksam gedacht. Auch Friedrich Wilhelm Raiffeisen ist 1818 geboren. Zwar wird auch ihm im „Raiffeisenjahr“ die gebührende Referenz erwiesen, wenngleich die Aktivitäten zu seinem Jahrestag deutlich bescheidener sind. In Ziel dieses Beitrages ist es nicht, die beiden gegeneinander auszuspielen. Dies wäre die posthume Konstruktion einer Kontroverse, die zu Lebzeiten nicht stattgefunden hat. Sie haben ihre Aussagen und Aktivitäten nicht aufeinander bezogen und waren auch nicht in einer Diskussion miteinander. Während Leben und Werk von Karl Marx umfangreich dokumentiert und analysiert wurde, stellt sich dies bei Raiffeisen anders dar. Daher werden im Folgenden einige Facetten seines Schaffens aufgezeigt, auch um zu demonstrieren, dass Karl Marx kein Monopol auf Vorschläge zur Verbesserung der gesellschaftlichen Zustände in seiner Zeit hatte.

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Genossenschaften im Koalitionsvertrag
Selbstverständlichkeiten, Notwendigkeiten, Versäumnisse

Vieles wurde zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bereits gesagt und geschrieben. Viele Kriterien können herangezogen werden, um ihn zu analysieren und um Vorstellungen über Inhalt und Qualität der Politik in der nächsten Legislaturperiode zu gewinnen. Wie für Koalitionsverträge nicht untypisch, fehlen ihm Stringenz und klare Konturen und fällt das Nebeneinander von sehr Konkretem und sehr Vagem ins Auge. Doch hat er eine gute Überschrift, die eine Vision in drei Teilen zum Ausdruck bringt: „Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“. Diese legt es nahe, danach zu fragen, welche Vorstellungen eine zukünftige Koalition für die Genossenschaften hat und wie sie in ihre Politik eingebunden werden sollen. Denn Genossenschaften sind von diesen drei Aspekten – Aufbruch für Europa, Dynamik für Deutschland sowie Zusammenhalt in Deutschland – sowohl unmittelbar betroffen als sie auch zum Erreichen der Vision beitragen können.

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Italien nach dem Referendum
Ohne Reformen wird’s nicht gehen

Italien, Gründungsmitglied der Europäischen Union, kommt nicht aus den Schlagzeilen. Zuletzt stand das Verfassungsreferendum vom 4. Dezember 2016 im Vordergrund. Die Bevölkerung hat sich deutlich gegen eine Reform der politischen Institutionen, hier vor allem des Senats, ausgesprochen. Es sind nach allgemeiner Einschätzung die politischen Institutionen, die wirtschaftliche Strukturreformen erschweren und verzögern. Solche werden seit vielen Jahren mit zunehmender Intensität angemahnt. Neu ist das Thema also nicht. Man möge sich etwa an die Diskussionen im Rahmen der Vorbereitung auf die Europäische Währungsunion erinnern. Zwei Jahrzehnte danach erscheinen sie noch drängender.

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Die EZB und die Genossenschaftsbanken

Viele Aspekte der aktuellen EZB-Politik werden tiefgehend analysiert. Eher im Hintergrund geblieben sind bisher die monetären Wirkungen auf Wirtschafts- und Branchenstrukturen. Die aktuelle Zins- und Liquiditätspolitik verursacht jedoch solche Kollateraleffekte. Hier soll nur einer davon angesprochen werden. Dies sind die Auswirkungen auf das bewährte Drei-Säulen-Bankensystem in Deutschland, werden doch heute gerade jene Banken am stärksten unter Druck gebracht, die seit jeher ihre Kredite überwiegend der Realwirtschaft anbieten und die vergleichsweise geringe Risiken eingehen. Diese Konstellation folgt aus ihrem Geschäftsmodell, es sind die Genossenschaftsbanken. Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf sie, wobei die meisten Überlegungen auch für Sparkassen gelten.

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Die Europäische Einlagensicherung EDIS
Ein regulatorischer Raubüberfall

Von einem regulatorischer Raubüberfall spricht man in der Regulierungstheorie dann, wenn sich Organisationen und Menschen, die im Vertrauen auf die Gültigkeit eines Regulierungssystems ihr Verhalten daran ausgerichtet und langfristig investiert haben, durch einen regulatorischen Systemwechsel dann aber um die Erträge ihrer Investitionen gebracht oder in höhere Risiken gezwungen werden. Nicht überraschend werden die nun von der EU-Kommission präsentierten Grundzüge eines Vorschlags zur gemeinsamen Europäischen Einlagensicherung, kurz EDIS (European Deposit Insurance System), vor allem in Deutschland von Banken und Sparern und ihren Verbänden abgelehnt, weil sie als ein solcher Raubüberfall eingeschätzt werden, der gleichzeitig mit einer weiteren Vertiefung der EU-Integration verbunden ist.

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Entrepreneurship:Produktivgenossenschaften als zeitgemäße Variante

Wer heute über Entrepreneurship nachdenkt und sie fördern will, wird nicht unbedingt die Genossenschaften mit ihrer langen Tradition im Auge haben. Doch die vorhandenen Zusammenhänge zu sehen, könnte von Vorteil sein. Unter welchen Voraussetzungen Menschen Unternehmer werden und welches institutionelle Umfeld die unselbständige Tätigkeit fördert, sind in vielen Facetten häufig untersuchte Themen, ebenso die positiven gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen einer unternehmerfreundlichen Gesellschaft.

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Ist die Share Economy eine Wiederentdeckung der Genossenschaften?

Eine kurze Antwort auf diese Frage ist möglich. Sie lautet: Ja und nein. Erörterungen über die Sharing Economy sind inzwischen sehr zahlreich. Nicht wenige sehen in ihr bereits die deutlich überlegene Organisationsform wirtschaftlicher Transaktionen der Zukunft, manche sogar ein neues Zeitalter. Das Time Magazin zählte diese Entwicklung bereits 2011 zu jenen, die die Welt verändern werden: „Someday we’ll look back on the 20th century and wonder why we owned so much stuff.“[1] Hier soll nicht den interessanten Fragen nachgegangen werden, ob dies tatsächlich eine realistische Perspektive ist und wie weit dieser Prozess gegebenenfalls fortgeschritten ist. Die Stossrichtung ist vielmehr zu prüfen, ob in der Sharing Economy tatsächlich völlig neue Geschäftsmodelle entstehen. Näher betrachtet stellen sich interessante Verbindungslinien mit dem traditionsreichen genossenschaftlichen Geschäftsmodell heraus. Doch es gilt zu differenzieren.

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Genossenschaftsbanken in der Europäischen Bankenunion

Die Weichen für die Europäische Bankenunion sind gestellt. Was im Sommer 2012 mit der erstmaligen Präsentation der Pläne für eine Bankenunion durch die Kommission der Europäischen Union begann, hat Formen und Inhalte angenommen. Seit Ende 2013 steht ein großer Teil des Rechtsrahmens, wenngleich noch wichtige Details offen sind, die noch vor den EU-Wahlen geklärt sein sollen. Es liegt nahe, nach Hintergründen und Inhalten der Bankenunion zu fragen, die Konsequenzen für die Genossenschaftsbanken – eine dezentral organisierte Gruppe regional tätiger Banken – zu prüfen sowie daraus den aktuellen Status der EU-Integrationsprinzipien abzuleiten.

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