Die neuen Regelungen zur Bankenabwicklung
Eine Zwischenbilanz

Zum 1. Januar 2015 ist die neue Europäische Bankenabwicklungsrichtlinie („Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD“) in Kraft getreten, die es den Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union erlauben soll, eine Bank gegen den Willen der Eigentümer abzuwickeln, ohne dass dabei Steuergelder aufgewendet werden. Das neue Abwicklungsverfahren wurde notwendig, weil zu wenig Zeit zur Verfügung steht, um für Banken eine Liquidation nach gültigem Insolvenzrecht durchzuführen. Deshalb verblieb den Aufsichtsbehörden oftmals nur die Bankenrettung, wozu erhebliche öffentliche Finanzhilfen notwendig wurden. Seit Inkrafttreten von BRRD hat es in Europa mehrerer Abwicklungsfälle gegeben, ohne dass die öffentlichen Finanzhilfen verschwunden sind. Woran liegt das?

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BlogDialog
Europäische Bankenunion: Ein Großprojekt auf des Messers Schneide
Der Finanzmarktexperte Prof. Dr. Hans-Peter Burghof im Interview

Herr Professor Burghof, am 4. November 2014 soll die Europäische Bankenunion offiziell starten. Künftig beaufsichtigt die EZB die jeweiligen nationalen Großbanken und übt die Aufsicht über das Gesamtsystem aus. Was versprechen Sie sich davon?

Hans-Peter Burghof: Die Europäische Bankenunion ist ein Großprojekt, dessen künftiger Erfolg auf Messers Schneide steht. Wenn sie richtig umgesetzt wird, sinkt die Wahrscheinlichkeit künftiger Verwerfungen an den europäischen Finanzmärkten. Wenn jedoch erneut Fehlanreize gesetzt werden, steuern wir früher oder später der nächsten Finanzkrise entgegen. Zu viel Deregulierung ist in diesem Bereich zwar gefährlich. Momentan sehe ich aber eher das Problem, dass das Pendel zurückschlägt und am Ende zu viel reguliert wird.

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Der Finanzmarktexperte Prof. Dr. Hans-Peter Burghof im Interview
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