BVerfG-Urteil (5)
Nachhaltigkeit und das Klimaschutzgesetz
Mit zweierlei Maß

„Vorschriften, die jetzt CO2-Emissionen zulassen, begründen eine unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger Freiheit, weil sich mit jeder CO2-Emissionsmenge, die heute zugelassen wird, die in Einklang mit Art. 20a GG verbleibenden Emissionsmöglichkeiten verringern; entsprechend wird CO2-relevanter Freiheitsgebrauch immer stärkeren, auch verfassungsrechtlich gebotenen Restriktionen ausgesetzt sein.“ (Bundesverfassungsgericht)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz Ende April für Schlagzeilen gesorgt. In dieser Deutlichkeit war der Richterspruch über einen intertemporalen Freiheitskonflikt eine Überraschung. Das Urteil regt dazu an, die Freiheitsrechte von heute gegen die Freiheitsrechte von morgen abzuwägen und sie gegebenenfalls aufzurechnen. Damit steht indirekt, wenn nicht sogar direkt, ein Generationenkonflikt im Raum.

BVerfG-Urteil (5)
Nachhaltigkeit und das Klimaschutzgesetz
Mit zweierlei Maß
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