Der EZB-Rat hat im Zuge der Neuausrichtung seiner geldpolitischen Strategie angekündigt, künftig Klimaschutzaspekte in seinen Handlungsrahmen einfließen zu lassen und bei geldpolitischen Geschäften stärker zu berücksichtigen. Er hält dies als mit seinem Mandat für vereinbar, das Preisstabilität als vorrangiges Ziel ansieht, aber das Eurosystem zugleich verpflichtet, die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union zu unterstützen, wozu auch der Klimaschutz gehört. Klimaschutzmaßnahmen fördern aus Sicht des EZB-Rats die Preisstabilität, weil sie stabilisierend auf die Inflations- und Outputdynamik wirken, die mit Klimawandel verbundenen physischen Risiken und Transitionsrisiken mindern und einen Rückgang des natürlichen Zinssatzes verhindern (Schnabel, 2021).
Gastbeitrag
Reißt die EZB die EuGH-Latte?
Nach unseren Schätzungen ist die EZB in einigen Ländern nicht mehr so weit davon entfernt, Mehrheitsgläubiger zu werden, in Portugal wurde die 50%-Marke wohl sogar schon überschritten. Aus rechtlicher Sicht ist diese Entwicklung nicht ohne Brisanz, da sich selbst das EZB-freundliche Urteil des EuGH so interpretieren lässt, dass dann auch die Grenze zur monetären Staatsfinanzierung durchbrochen wäre.
Gastbeitrag
Wie verhältnismäßig ist die EZB-Geldpolitik?
Das Bundesverfassungsgericht fordert, dass die EZB die Verhältnismäßigkeit ihrer Politik überprüft und nachweist. Dabei würde eine solche Prüfung des PSPP-Programms keinesfalls so eindeutig ausfallen, wie die EZB dies suggeriert. Denn die massiven Anleihenkäufe der EZB haben nach ihrern eigenen Studien die Inflationsrate bisher nur geringfügig erhöht, und ihre eigenen Studien und die anderer Institutionen deuten teilweise auf beträchtliche Nebenwirkungen.
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