Kurz kommentiert
Erbschaftsteuerreform: Ein radikaler Vorschlag

Angesichts des massiven Zustroms von Flüchtlingen ist die Diskussion über eine Reform der Erbschaftsteuer fast verstummt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 muss aber bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung geschaffen werden, weil die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen verfassungswidrig sind, insbesondere gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.

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Ordnungspolitischer Kommentar
Erbschaftsteuer – Grundlegende Reform statt Stückwerk

Am 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht zum wiederholten Male Regelungen der Erbschaftsteuer für unvereinbar mit der Verfassung erklärt. Die Verfas­sungs­richter bemängeln Teile der Sonderregeln für Unterneh­mensvermögen (§§ 13a und 13b ErbStG) und for­dern eine Neuregelung bis zum 30. Juni 2016.

Entsprechend der ersten Reaktionen wird die Politik wohl ausschließlich die vom Verfassungsgericht bemängelten Punkte angehen, ohne die Erbschaftsteuer grundsätzlich zu reformieren. Das ist aus ökonomischer Perspektive zu bedauern, da das aktuelle Erbschaftsteuerrecht einige Schwächen aufweist, die bestehen bleiben dürften.

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