Unternehmensrechnung und ihre Zwecke
Die Güte einer Unternehmensrechnung kann nur in Abhängigkeit von dem mit ihr verfolgten Zweck beurteilt werden (Schmalenbach 1963, S. 141). Die interne Unternehmensrechnung – etwa die Kosten- und Leistungsrechnung oder die Investitionsrechnung – verfolgt naturgemäß andere Ziele als die externe Unternehmensrechnung (Rechnungslegung), deren Zwecke durch den Gesetzgeber im Bilanzrecht festlegt werden. Auch die Ziele der Rechnungslegung können sich abhängig von der Rechnungslegungs- und Rechtstradition eines Landes unterscheiden. Die einzig wahre oder richtige Bilanz kann es nicht geben, was Stützel (1967) veranlasste, eine „funktionsanalytische Bilanztheorie“ auszuarbeiten.
„Rechnungslegungszwecke
Differenzierung ist notwendig – auch beim Gläubigerschutz “ weiterlesen