Es ist Sommerpause und das Transferkarussell im Profifußball dreht sich. Der FC Bayern München gab jüngst die Verpflichtung des senegalesischen Spielers Sadio Mané bekannt. Eine andere Transferangelegenheit ist hingegen noch offen: Die Causa Lewandowski sorgt medial für Aufmerksamkeit (https://www.focus.de/sport/fussball/bundesliga1/dringender-wechselwunsch-lewandowski-biograf-nichts-und-niemand-haelt-ihn-mehr-bei-bayern-muenchen_id_107991773.html). Der Stürmer, der den Torrekord Gerd Müllers einstellte, möchte den Klub verlassen. Dies ist bemerkenswert, besteht doch zwischen ihm und der FC Bayern München AG ein gültiger Vertrag, der ihn bindet. Es ist seit einigen Jahren zu beobachten, dass der Grundsatz pacta sunt servanda! im professionellen Fußball zunehmend verwässert (Follert 2017). Aktuell stehen sich Robert Lewandowski und der FC Bayern München einander gegenüber. Beide beharren auf ihrer Position. Lewandowski möchte weg: „Nichts und niemand hält ihn“ (https://www.focus.de/sport/fussball/bundesliga1/dringender-wechselwunsch-lewandowski-biograf-nichts-und-niemand-haelt-ihn-mehr-bei-bayern-muenchen_id_107991773.html). Bayern München besteht jedoch auf Vertragserfüllung. Wie es zu einer solchen Machtprobe kommen kann und was das mit James Dean zu tun hat, soll im vorliegenden Beitrag aus ökonomischer Sicht erläutert werden.
Von Werten, Preisen, und Spielern, die sich nicht an Verträge halten wollen*
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Quadratisch. Praktisch. Privat.
Einige Anmerkungen zur Kritik an der Alfred Ritter GmbH
Der Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine hält die Welt seit Februar in Atem. Politiker sämtlicher Couleur geben zu, sich hinsichtlich der imperialistischen Ambitionen des russischen Machthabers getäuscht zu haben – persönliche Konsequenzen trägt kurioserweise niemand. Während die gegenwärtige Regierung eine 180-Grad-Wendung in der deutschen Verteidigungspolitik vornimmt, sollen Sanktionen eine Kostenerhöhung für den Aggressor bewirken. Als positiv ist zu werten, dass seit langer Zeit anscheinend große Einigkeit über die Rollenverteilung in diesem Konflikt herrscht, in Europa und der westlichen Welt, in der deutschen Gesellschaft, im Parlament. Auffällig ist jedoch, dass hieraus eine moralische Erwartungshaltung resultiert, die sich nicht bloß auf den Staat und seine Akteure in Vertretung der deutschen Bevölkerung bezieht, sondern sich stetig auch auf den privaten Sektor ausdehnt. Zahlreiche Unternehmen haben entschieden, ihre Russlandaktivitäten einzustellen. Das ist ihr gutes Recht und es kann sicherlich argumentiert werden, dass eine Einstellung der Handelsbeziehungen den Druck auf die russische Regierung erhöht, insbesondere, wenn die Knappheit an bestimmten Gütern die russische Bevölkerung erreicht – wenngleich es auch gewichtige Gegenargumente gibt, da einem freiwilligen Austausch grundsätzlich eine friedensstiftende Wirkung beigemessen wird.
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Was haben ZDF und FIFA gemeinsam?
Am 6. November 2021 kam es zur großen Neuauflage des Show-Klassikers „Wetten, dass…?“. Das große Samstagabendformat, das über Jahrzehnte generationenübergreifend Familien vor den Fernseher lockte, wurde vor sieben Jahren abgesetzt, nachdem es Markus Lanz als Moderator nicht gelang, die Fußstapfen Thomas Gottschalks auszufüllen. Das Comeback mit dem inzwischen 71-jährigen Moderator verfolgten nun im Durchschnitt 13,8 Millionen Zuschauer. Besonders beeindruckend ist dabei, dass es dem ZDF gelang, mehr als die Hälfte der 14- bis 49-jährigen Konsumenten für die Show zu gewinnen (Spiegel 2021).
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Rechnungslegungszwecke
Differenzierung ist notwendig – auch beim Gläubigerschutz
Unternehmensrechnung und ihre Zwecke
Die Güte einer Unternehmensrechnung kann nur in Abhängigkeit von dem mit ihr verfolgten Zweck beurteilt werden (Schmalenbach 1963, S. 141). Die interne Unternehmensrechnung – etwa die Kosten- und Leistungsrechnung oder die Investitionsrechnung – verfolgt naturgemäß andere Ziele als die externe Unternehmensrechnung (Rechnungslegung), deren Zwecke durch den Gesetzgeber im Bilanzrecht festlegt werden. Auch die Ziele der Rechnungslegung können sich abhängig von der Rechnungslegungs- und Rechtstradition eines Landes unterscheiden. Die einzig wahre oder richtige Bilanz kann es nicht geben, was Stützel (1967) veranlasste, eine „funktionsanalytische Bilanztheorie“ auszuarbeiten.
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Vermögensfiktion: Risiken durch Goodwill-Bilanzierung
Nach einer von der Neuen Zürcher Zeitung (Rasch 2020) vom 21. November 2020 zitierten Studie könnte die aktuelle COVID-19-Pandemie, welche unstrittig die meisten Wirtschaftszweige stark belastet, zu außerplanmäßigen Abschreibungen auf bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwerte (GoF, „Goodwill“) führen, die ein Risiko offenbaren, was Teilen der interessierten Öffentlichkeit möglicherweise kaum bekannt sein dürfte. Wenngleich makroökonomische Krisen selten zu außerplanmäßigen Abschreibungen führen, da die Wertminderungen meist nicht als dauernd angenommen werden, könnten sich in bestimmten Branchen – beispielsweise im Tourismus inklusive Personenluftfahrt – dauerhafte Wertminderungen ergeben, die zu außerplanmäßigen Abschreibungen führen. Ziel dieses Textes ist es, die Entstehung und die bilanzielle Behandlung des Goodwill im handelsrechtlichen Einzelabschluss überblicksartig zu skizzieren, sodass sich ökonomisch interessierte Leser, die aber mit dem Bilanzrecht wenig vertraut sind, ein eigenes Bild der Sachlage machen können. Ziel des Beitrags ist es somit nicht, eine abschließende Bewertung an der Goodwill-Bilanzierung vorzunehmen. Vielmehr wird eine grundsätzliche Sensibilisierung für die Entstehung und die bilanziellen Konsequenzen angestrebt.
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Gastbeitrag
Wissenschaft, Medien und Politik aus ökonomischer Perspektive
Bild: Unsplash
Wissenschaft und Medien
In der medialen Berichterstattung bezüglich aktueller gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen wird sich oftmals auf Forschungsergebnisse berufen, dies zeigt sich vor allem in besonders komplexen Fragen wie dem Klimawandel oder der derzeitigen Pandemie. Auch in der deutschen Talkshow-Landschaft sind Wissenschaftler regelmäßig als Experten präsent, deren Autorität und Unabhängigkeit zur Versachlichung der oftmals durch parteipolitische Interessen dominierten Debatte beitragen soll. Dabei wird seitens der medialen Akteure häufig simplifizierend von der Wissenschaft als Institution gesprochen. Dies mag im allgemeinen Sprachgebrauch gerechtfertigt sein, sobald wissenschaftliche Positionen in ihrer Allgemeinheit jedoch der Untermauerung von Argumenten dienen und ein Absolutheitsanspruch verbreitet wird, sollte der aufmerksame Zuschauer respektive Leser hellhörig werden.
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