3. Würzburger Ordnungstag (2)
TTIP: Stockungen und Lösungen

Bald ist das Duzend voll. Nachdem sich die Unterhändler aus den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union im Oktober 2015 zur 11. Verhandlungsrunde zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft in Miami getroffen hatten, ist zur 12. Verhandlungsrunde, die Anfang des Jahres 2016 stattfinden soll, wieder Brüssel als Tagungsort dran. Auch dort werden sicherlich wieder mittlere bis größere Erfolge verkündet werden, doch tatsächlich sind die TTIP-Verhandlungen ernsthaft ins Stocken geraten. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen.

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TTIP: Streitpunkt Schiedsgerichte

Die im Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU geplanten Schiedsgerichte sind missbrauchsanfällig. Multinationale Unternehmen nutzen zunehmend solche Schiedsgerichte im Rahmen internationaler ISDS-Abkommen (Investor State Dispute Settlement), um Schadensersatzbegehren durchzusetzen, die vor nationalen Gerichten kaum eine Chance hätten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung von Fallstudien, die ich gemeinsam mit Stefanie Lang vorgenommen habe. Genauer unter die Lupe genommen haben wir dabei das „Treaty Shopping“, d.h. die Klageerhebung über Tochtergesellschaften, die selbst nicht geschädigt sind, die aber in einem Land residieren, das mit dem beklagten Land ein ISDS-Abkommen geschlossen hat.

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Ja zu TTIP (1)
TTIP: Warum ein Investitionsschutzabkommen wünschenswert ist

Seit Mitte 2013 verhandeln die Europäische Union und die Vereinigten Staaten über das transatlantische Freihan­delsabkommen TTIP. Mit dem Abkommen wird das Ziel verfolgt, die größte Freihandelszone der Welt zu schaffen. Neben dem Abbau von tarifären und nicht-tarifären Han­delsschranken zur Verbesserung des Marktzugangs für Waren und Dienstleistungen soll auch ein umfassendes Investitionsschutzabkommen (ISA) zwischen den Ver­tragspartnern ausgehandelt werden. Demzufolge würden Streitfälle zukünftig vor einem internationalen Schiedsge­richt ausgetragen werden. Insbesondere Letzteres stößt in der Bevölkerung auf starken Widerstand. In einer kürzlich von der EU-Kommission durchgeführten Befragung, an der 150.000 Bürger teilnahmen, lehnten 97% die Klauseln zum Investorenschutz ab. Auch wenn die Befra­gung nicht repräsentativ war, zeigt das Ergebnis dennoch, wie groß die Vorbehalte in der Bevölkerung gegenüber diesem Abkommen sind. Es stellt sich deshalb die Frage, ob ein solches Investitionsschutzabkommen wirklich notwendig ist. Während sich die Befürworter von einem vertrag­lichen Investorenschutz mehr Rechtssicherheit und damit eine Zunahme der Investitionstätigkeit in beiden Wirt­schaftsräumen versprechen, argumentieren die Gegner, mit einem solchen Abkommen würde eine intransparente und parallele Privatjustiz im Interesse multinationaler Unternehmen geschaffen.

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Das Freihandelsabkommen: „Kulturelle Ausnahme“ als edel verpackte Protektion

Es ist nun beschlossen, dass ab dem 8. Juli zwischen der EU und den USA Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen, das sich Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) nennt, aufgenommen werden. Dieses Vorhaben ist zukunftsweisend, weil es – komplementär zur WTO-Philosophie – dem freien Handel in der Welt mehr Bahn brechen soll. Freier Handel in einem größeren transatlantischen Integrationsraum generiert Skalenerträge und effizientere internationale Arbeitsteilung gemäß komparativer Wettbewerbsvorteile. Zwar kennen wir die (vor allem) aus der strategischen Handelspolitik formulierten Einwürfe gegen eine als grundsätzlich wohlstandsmehrend klassifizierte Freihandelsdoktrin, aber  diese spieltheoretisch angelegten Entgegnungen sind inzwischen mangels spezifischen Realitätsbezugs aufgrund schier uferlos definierbarer Strategieszenarien verblasst. Deshalb gilt weiterhin: Mehr Freihandel ist besser als weniger Freihandel, die TTIP ist mithin wünschenswert als Vehikel zur Reduzierung des internationalen, insbesondere transatlantischen Protektionsniveaus.

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