Ordnungspolitischer Kommentar
Nachwuchssorgen im Handwerk

In vielen Bereichen des Handwerks warten Kunden teilweise mehrere Wochen auf einen Termin. Dennoch fehlt in vielen handwerklichen Berufen der Nachwuchs. Interessensverbände und Teile der Politik machen auch die Teilabschaffung der Meisterplicht für die Nachwuchssorgen verantwortlich und fordern eine Rückabwicklung der Reform. Was ist dran an diesem Argument?

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Gastbeitrag
Arbeitsmarkt: Chancen der Migration nutzen

Die internationale Migration hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dabei sind die Motive vielfältig: Viele Menschen verlassen ihre Heimatländer, um sich  als Arbeitnehmer oder Selbständige eine neue Existenz aufzubauen. Andere wollen studieren oder eine Ausbildung machen. Und schließlich suchen viele Menschen aus Krisengebieten Asyl. 2015 sind weit mehr als eine Million allein nach Deutschland zugewandert. Dies hat neben der Frage, wie diese Menschen möglichst schnell registriert und versorgt werden können, auch eine Diskussion um die ökonomischen Chancen und Herausforderungen von Migration ausgelöst: Bringt die Migration Vorteile, z.B. die Auswirkungen des demografischen Wandels auf dem Arbeitsmarkt abzumildern, oder belastet Migration letztendlich die Steuerzahler durch Zuwanderung in den Wohlfahrtsstaat? Um die Chancen der Zuwanderung zu nutzen, sollten Flüchtlinge mit Bleibeperspektive und anerkannte Asylsuchende so schnell wie möglich Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. zu Schul- und Ausbildung erhalten. Dazu müssen bestehende Hürden abgebaut werden. Daneben sollten die Bedingungen für Arbeitsmigration so ausgestaltet werden, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte gut positioniert ist. Dazu ist eine bedarfsgerechte Steuerung der Zuwanderung notwendig.

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Soziale Marktwirtschaft 2.0
Ein Zweiter Bildungsweg für Flüchtlinge

Über die Frage, was angesichts der großen Zahl an Flüchtlingen zu tun sei, die eine längere Bleibeperspektive in Deutschland haben, scheint es auf einer hinreichend abstrakten Ebene keinen Dissens mehr zu geben: „Integrieren, integrieren, integrieren“, forderte selbst ein Abgeordneter der Partei „Die Linke“ in einem Interview. Alte linke wie rechte Vorbehalte gegen allzu offensive Integrationsstrategien scheinen damit Schnee von gestern zu sein. Dasselbe gilt für Befürchtungen über den Verlust kultureller Identität, dem man mit einer gedanklichen Trennung von Integration und Assimilation glaubte, begegnen zu können und zu müssen. Heute will kaum noch jemand den Vergleichen von Assimilation mit Verbrechen oder gar mit Völkermord folgen, auch wenn sie einst bei Rechten wie Linken gleichermaßen Anklang fanden. Schließlich finden sich kaum noch Einwände gegen die Vermittlung freiheitlicher Werte und Verfassungsprinzipien, und dass der Spracherwerb eine conditio sine qua non gelungener Integration darstellt, kann auch niemand mehr ernsthaft bezweifeln. So weit sind wir immerhin schon einmal gekommen, und das ist gut so.

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Ordnungspolitischer Kommentar
Wir brauchen eine Bildungsoffensive
Ohne gezielte Unterstützung bleiben nicht nur die Flüchtlinge unter ihren Möglichkeiten

Um das Potenzial der vielen leistungsfähigen Flüchtlinge zu nutzen, wird man sich in den wenigsten Fällen auf die reine Arbeitsvermittlung beschränken können. Vielmehr werden massive Anstrengungen in der Bildungs- und Integrationspolitik erforderlich sein, um den besonderen Umständen fremdsprachlicher Menschen aus anderen Kulturkreisen gerecht zu werden.

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Der Mindestlohn und was er dem Berufsausbildungsmarkt antut

Zumeist wird die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes hinsichtlich ihrer allokativen Nebenwirkungen auf dem Arbeitsmarkt oder hinsichtlich ihrer distributiven Konsequenzen diskutiert. Daneben verursacht sie – von vielen gar nicht wahrgenommen – aber zudem auch allokative Wirkungen im Ausbildungsbereich, die alles andere als erfreulich sind. Denn auch hier beeinflusst der Mindestlohn die Lohnunterschiede.

Lohnunterschiede geben auf einem Arbeitsmarkt in der Regel Produktivitätsunterschiede wieder. Produktivitätsunterschiede zwischen Beschäftigten wiederum entstehen üblicherweise aus Unterschieden im am Arbeitsplatz anwendbaren Humankapital der betreffenden Personen. Dies bedeutet, dass Personen mit einer Berufsausbildung, die in ihrem erlernten Beruf arbeiten, mehr verdienen sollten und dürfen als Personen ohne eine solche Berufsausbildung. Ist die Berufsausbildung schwierig und stark nachgefragt, so ist die Entlohnung höher, als wenn die Berufsausbildung leicht zu erlangen ist und/oder wenig nachgefragt. Entfallen die Lohnunterschiede, entfällt auch der Anreiz zur Berufsausbildung. Ist diese Berufsausbildung dann auch noch schwierig oder verursacht sonstige Kosten wie den Verzicht auf den Lohn bei einer alternativen Beschäftigung, lohnt sie sich für viele Personen nicht mehr.

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Die Problematik der Integration Jugendlicher in Ausbildung und Beschäftigung

Der Anteil junger Menschen ohne Berufsausbildung ist seit einigen Jahren rückläufig. Waren es 2005 noch 16,5 Prozent der 20-24-Jährigen, die ohne Berufsausbildung blieben, so ist dieser Anteil auf 13,9 Prozent im Jahr 2010 gefallen (BIBB, 2013). Trotzdem sind nach wie vor 1,4 Mio. junger Menschen zwischen 20 und 30 Jahren ohne Berufsabschluss. Dies ist individuell bedauerlich, und gesamtwirtschaftlich stellt dies für unsere Gesellschaft einen herben Verlust dar. Denn aufgrund ihres geringeren Humankapitals sind diese Personen im Schnitt weniger produktiv einsetzbar, sie werden geringer entlohnt und bleiben häufig arbeitslos. So weist die offizielle Statistik einen Anteil von 40,7 Prozent Niedriglohnempfänger unter den Beschäftigten ohne Berufsausbildung aus (die Definition von Niedriglohn basiert auf der Basis der nach SOEP referierten Niedriglohnschwellen, die für Westdeutschland 9,50€ pro Stunde und für Ostdeutschland 7,00€ pro Stunde betragen. Der individuelle Bruttostundenlohn wurde berechnet, indem in der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 der Bruttomonatsverdienst in das Verhältnis zu der tatsächlich geleisteten Wochenarbeitszeit gesetzt wurde. (vgl. BIBB, 2013). Unter den Erwerbstätigen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung finden sich hingegen nur 16,9 Prozent Niedriglohnempfänger, insgesamt sind sogar nur 15,5 Prozent der Beschäftigten zu einem Niedriglohn angestellt.

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