Der Fall Google – 2. Runde

Nach der Bekanntgabe der Europäischen Kommission vom 18.07.2018, dass selbige die Firma Alphabet, besser bekannt für ihren wichtigsten Teil Google, mit einer Strafe von 4,34 Mrd € für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht belegt (EU Kommission 2018), kam es verständlicherweise zu einer großen medialen Aufmerksamkeit und zu zahlreichen Kommentaren, die den Fall teilweise als Antwort zu Trumpscher‘ Handelspolitik sehen (Becker 2018). Da sich der Rauch verzogen hat, geht es darum, abseits von politischen Motivationen den Fall aus einer nüchternen wettbewerbsökonomischen Perspektive zu betrachten, insbesondere da ich bereits an dieser Stelle die vorherige Entscheidung bzgl. der Integration der Google-Suche dargestellt und vielfach aufgezeigt habe, dass die Entscheidung komplexer ist als man im allgemeinen annehmen mag (Klein 2017).

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Wettbewerbspolitik für digitale Märkte
Zwei Davids gegen Goliath

In der Wettbewerbspolitik schlägt sich zunehmend  der Strukturwandel von der traditionellen Industriegesellschaft zur digitalisierten Dienstleistungsgesellschaft nieder. Insbesondere bei internetbasierten Plattformen nehmen Marktbeherrschung und Missbrauch von Marktmacht oftmals gänzlich andere Formen an als in traditionellen Märkten. Dies erfordert neue oder zumindest neu justierte Konzepte der Wettbewerbspolitik. Sowohl die Bundesregierung als auch die EU-Kommission sind entschlossen, diesen Herausforderungen energisch zu begegnen.

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Zwei Davids gegen Goliath
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Der Fall Google
Nicht so einfach wie es aussieht

Am 27.07.2017 hat die EU Kommission bekanntgegeben, der Firma Alphabet für ihren Dienst Google ein Bußgeld in Höhe von 2,42 Mrd € aufzuerlegen (EU Kommission 2017a). Im Speziellen ging es um die Behandlung von sogenannten Preissuchmaschinen (z.B. Geizhals) in dem Rating der allgemeinen Internetsuchmaschine Google. Dabei wurde Google vorgeworfen, eigene Preissuchmaschinen gegenüber der Konkurrenz zu bevorzugen. Ein mögliches Vergehen, wenn Google eine marktbeherrschende Stellung innehält.

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Nicht so einfach wie es aussieht
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Gastbeitrag
Google im Visier der europäischen Wettbewerbspolitik
Zupackender Wettbewerbsschutz oder Neverending Story?

Am 15. April 2015 teilte die Europäische Kommission mit, dass Google ein sogenanntes Statement of Objections zugestellt worden sei. Damit beginnt eine neue Phase dieses bereits seit bald fünf Jahren andauernden Falles, welche in der Presse für großes Aufsehen sorgte und mit dem allgemeinen Tenor kommentiert wird, dass die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission unter der Leitung ihrer neuen Kommissarin Margrethe Vestager nun entschieden gegen die Marktmacht von Google vorgehen würde. Je nach politischer Überzeugung wird dies gerne mit einem „endlich“ versehen – schließlich hatten Politiker verschiedener Couleur in verschiedenen EU-Staaten (darunter auch der Bundeswirtschaftsminister) ein Eingreifen teils vehement gefordert – oder mit Sorge betrachtet. Was aber bedeutet dieser Schritt der Kommission nun? Wie im Folgenden ausgeführt wird, ist erst einmal eigentlich gar nicht so viel geschehen; insbesondere ist noch keine Entscheidung darüber gefallen, ob Google seine Marktmacht im Markt für Suchmaschinen missbraucht. Dennoch ist das Statement of Objections insgesamt eine gute Nachricht, denn nach Jahren des Stillstandes kommt endlich Bewegung in den Fall. Das sollte sowohl Google-Gegner wie Google-Befürworter freuen.

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