Gastbeitrag
Testen von Künstlicher Intelligenz
Gesetzliche Regelungen und Aufbau entsprechender Forschungskapazitäten notwendig

Während in den Feuilletons (und Science Fiction Filmen nach wie vor munter darüber spekuliert wird, was passieren wird, wenn Künstliche Intelligenz, kurz KI oder AI (für Artificial Intelligence) ) (demnächst) Bewusstsein erlangt haben wird, wird in der wirklichen Welt intensiv darüber nachgedacht – und dies mit Erfolg  –  wie man die real vorfindliche KI vernünftig kontrollieren kann. Ich kann und will mich hier in die technischen Details der Kontrolle nicht einmischen, sondern will auf  eine zentrale gesetzlich-organisatorische Voraussetzung für eine effektive Kontrolle hinweisen den Zugang zu den Daten, mit denen KI „trainiert“ wird und die sie produziert. Ohne diesen Zugang kann es keine vernünftige Kontrolle geben, und für diese Kontrolle muss auch institutionalisierte Forschungskapazität aufgebaut werden.

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Testen von Künstlicher Intelligenz
Gesetzliche Regelungen und Aufbau entsprechender Forschungskapazitäten notwendig
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Sechs ordnungsethische Implikationen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt

Künstliche Intelligenz (KI) lässt sich gemäß der EU-Kommission (AI HLEG, 2018) definieren als „vom Menschen designtes System, welches in der physischen und digitalen Welt durch die Aufnahme von Einflüssen der externen Umwelt agiert, die dort gesammelten strukturierten und unstrukturierten Daten interpretiert und auf Basis dieser Daten und unter Berücksichtigung vorher festgelegter Parameter Entscheidungen trifft und dabei die besten Maßnahmen ableitet, um ein vorab gesetztes komplexes Ziel zu erreichen“.

Durch immer schnellere Fortschritte in der Forschung greift solche KI zunehmend in das menschliche Leben ein. Der Mensch verbringt den Großteil seines Lebens am Arbeitsplatz; und eben hier kommt KI in Form von Automatisierung und Unterstützung von Wertschöpfungsprozessen verstärkt zum Einsatz und damit auf ihn zu. Da KI dabei eigenständige Entscheidungen innerhalb von im Voraus festgelegten Programmierungen trifft, bedarf es dringend eines ethischen Ordnungsrahmens im Umgang mit KI an unseren Arbeitsplätzen. Sechs zentrale ordnungsethische Leitlinien werden hier vorgestellt:

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Gastbeitrag
Maschinenbau: noch kaum Licht am Ende des Tunnels

Von einer Entspannung der Lage im deutschen Maschinenbau kann noch nicht gesprochen werden. Es ist nur nicht noch schlimmer gekommen. Der Rückgang der Auftragseingänge im Vorjahresvergleich ist  mit 28 % im Mai zwar geringer ausgefallen als im April mit 31 %. Über die drei vom Shutdown besonders stark betroffenen Monate März bis Mai 2020 musste die Branche im Vorjahresvergleich einen Rückgang bei den Auftragseingängen von 22 % hinnehmen. In den ersten fünf Monaten insgesamt beträgt das Minus 14 %.

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Maschinenbau: noch kaum Licht am Ende des Tunnels“
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