Junge Ordnungsökonomik
Mindestlöhne und Lohnsubventionen
Wie interagieren beide?

Seit Januar 2015 ist der allgemeine Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro politische Realität in Deutschland. Während hierzulande über die möglichen Beschäftigungseffekte des neuen Mindestlohns diskutiert wird und die verschiedenen Lohnsubventionsformen unabhängig voneinander evaluiert werden, befinden sich die Ökonomen auf der anderen Seite des Atlantiks bereits in Runde zwei der Mindestlohnkontroverse. Institute wie das Center on Budget and Policy Priorities sprechen sich für eine weitere Erhöhung des US-amerikanischen Mindestlohns aus, um die Effektivität des Earned Income Tax Credit (EITC) zu stärken. Diese kontraintuitive These gründet darauf, dass Lohnsubventionen wie der EITC positive Arbeitsanreize bei den Förderberechtigten setzt, indem diese bereit sind zu geringeren Marktlöhnen eine Beschäftigung aufzunehmen. Die Einführung eines bindenden Mindestlohns oder dessen Erhöhung kann diesen Effekt besonders für diejenigen Förderberechtigten stärken, die trotz Lohnsubventionen einen höheren Anspruchslohn aufweisen. Scheinbar liegt zwischen den beiden arbeitsmarktpolitischen Instrumenten eine verstärkende Beziehung vor. Lediglich das Augenmerk auf das Arbeitsangebot zu richten, greift jedoch zu kurz. Erstens wird außer Acht gelassen, wie eine solche Politikkombination die Arbeitsnachfrage beeinflusst. Zweitens wird der Beschäftigungseffekt auf Nicht-Förderberechtigte ausgespart. Mit Blick auf den neuen deutschen Mindestlohn, ist die US-amerikanische Debatte auch für Deutschland von Interesse. Durch die Mini- und Midijobs sowie die Kombilohnkomponente des ALG II existiert in Deutschland seit 2005 ein flächendeckendes Kombilohnmodell für Geringverdiener. Die Frage, wie Lohnsubventionen und Mindestlöhne in Bezug auf Beschäftigungschancen von Geringverdienern interagieren und wie diese Interaktionseffekte zwischen einzelnen Arbeitnehmergruppen variieren können, stellt sich seit Anfang 2015 auch hierzulande.

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Mehr brutto, weniger netto
Kuriose Effekte der Einführung des Mindestlohns

Es war erwartet worden, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns Arbeitsplätze vernichten wird. Noch ist unklar, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß dies der Fall ist. Die bislang vorliegenden Daten lassen klare Aussagen nicht zu. Die Zahl der Mini-Jobs ist aber deutlich gesunken, ohne dass eine – auch nur annähernd – kompensierende Zunahme bei der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eingetreten ist (zu weiteren Auswirkungen des Mindestlohns vgl. Beck und Roth (2015), Neumann (2015) und Wirtschaftliche Freiheit (2015)).

Es war nicht erwartet worden, dass die Einführung des Mindestlohns den Nettolohn eines Beschäftigten verringern kann oder das verfügbare Einkommen eines „Begünstigten“ nicht erhöht. Beispiele für diese Effekte werden im Folgenden dargestellt. Sie betreffen ausschließlich Ledige, die mindestens 23 Jahre alt sind und keine Kinder haben. Zunächst wird angenommen, dass die Betroffenen bei fehlendem Arbeitseinkommen – aufgrund anderen Einkommens – einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht hätten. Dann wird unterstellt, dass die Betroffenen bei Nicht-Erwerbstätigkeit hilfebedürftig wären und Arbeitslosengeld II bezögen.

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Kuriose Effekte der Einführung des Mindestlohns
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Junge Ordnungsökonomik
Fachkräftebedarf und Minijobs in Deutschland
Wenn der Elektriker zum Minijobber wird

Das politische und mediale Interesse am Fachkräftebedarf ist anhaltend groß. Globalisierung und technischer Fortschritt erhöhen die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitnehmern in den Industrieländern. Wissensintensive Branchen gehören zu den Gewinnern und fragen verstärkt kognitive Fähigkeiten nach. Aber auch das Gesundheitsweisen wird in Zukunft an Bedeutung hinzugewinnen. Die Alterung der Gesellschaft begünstigt die Nachfrage nach gesundheitlichen und pflegerischen Leistungen. Aufstrebende Branchen weisen einen höheren Arbeitskräftebedarf auf. Bereits in den 1960er Jahren sah sich Deutschland einem Arbeitskräftemangel gegenüber und führte unter anderem die geringfügige Beschäftigung ein. Seit 2003 werden diese Arbeitsverhältnisse auch „Minijobs“ genannt. Sie gelten für monatliche Arbeitseinkommen unter 450 Euro, sind steuer- und abgabenfrei für den Arbeitnehmer und können auch neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung aufgenommen werden. Damals wie heute sollen Minijobs die Arbeitsmarktpartizipation innerhalb der Bevölkerung stärken und die stille Reserve abbauen. Ob Minijobs den Arbeitskräftebedarf wissensintensiver und aufstrebender Branchen stillen kann, muss jedoch in Frage gestellt werden. Drei Überlegungen sind hierfür von Bedeutung.

  1. Besteht allgemein ein Zusammenhang zwischen dem Fachkräftebedarf und den Minijobs?
  2. Verstärken Minijobs den Fachkräftemangel?
  3. Wie sieht eine anreizkompatible Reform der Minijobs aus?

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Fachkräftebedarf und Minijobs in Deutschland
Wenn der Elektriker zum Minijobber wird
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Junge Ordnungsökonomik
Minijob-Debatte in Deutschland: Wenn der Blick über den Tellerrand fehlt

„Der Weitblick mancher Leute besteht darin, die nächsten Probleme zu übersehen“ (Wolfgang Eschker)

Die Agenda 2010 feiert ihren zehnten Geburtstag und mit ihm die Einführung der Mini- und Midijobs in Deutschland. Ihre verniedlichende Namensgebung kann längst nicht mehr die politische Brisanz verschleiern. Nach und nach melden sich die parteipolitischen Sprecher zu Wort und legen den Kurs für den Bundestagswahlkampf fest. Während die SPD und die Grünen eine weitreichende Eindämmung der Mini- und Midijobs fordern, sind die CDU und die FDP bemüht, Schröders Erbe zu verteidigen. Die parteipolitische Landschaft wird regelrecht auf den Kopf gestellt. Gegner machen die Mini- und Midijobs verantwortlich für die steigende Teilzeitbeschäftigung von Frauen. Befürworter hingegen sehen durch eine Abschaffung die „Interessen der Mitte“ und den sozialen Aufstieg gefährdet. Welche Zielvorstellung einst hinter der Minijob-Reform stand, geht jedoch in der Debatte zunehmend verloren.

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