Das politische und mediale Interesse am Fachkräftebedarf ist anhaltend groß. Globalisierung und technischer Fortschritt erhöhen die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitnehmern in den Industrieländern. Wissensintensive Branchen gehören zu den Gewinnern und fragen verstärkt kognitive Fähigkeiten nach. Aber auch das Gesundheitsweisen wird in Zukunft an Bedeutung hinzugewinnen. Die Alterung der Gesellschaft begünstigt die Nachfrage nach gesundheitlichen und pflegerischen Leistungen. Aufstrebende Branchen weisen einen höheren Arbeitskräftebedarf auf. Bereits in den 1960er Jahren sah sich Deutschland einem Arbeitskräftemangel gegenüber und führte unter anderem die geringfügige Beschäftigung ein. Seit 2003 werden diese Arbeitsverhältnisse auch „Minijobs“ genannt. Sie gelten für monatliche Arbeitseinkommen unter 450 Euro, sind steuer- und abgabenfrei für den Arbeitnehmer und können auch neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung aufgenommen werden. Damals wie heute sollen Minijobs die Arbeitsmarktpartizipation innerhalb der Bevölkerung stärken und die stille Reserve abbauen. Ob Minijobs den Arbeitskräftebedarf wissensintensiver und aufstrebender Branchen stillen kann, muss jedoch in Frage gestellt werden. Drei Überlegungen sind hierfür von Bedeutung.
- Besteht allgemein ein Zusammenhang zwischen dem Fachkräftebedarf und den Minijobs?
- Verstärken Minijobs den Fachkräftemangel?
- Wie sieht eine anreizkompatible Reform der Minijobs aus?
Arbeitskräftebedarf und Minijobs bilden keine Schnittmenge
Eine Definition des Begriffs „Fachkraft“ ist stets arbiträr, da eine Abgrenzung von normativen Vorstellungen beeinflusst wird. Besser eignet sich die Betrachtung des „Arbeitskräftebedarfs“. Denn immer dann, wenn in einem bestimmten Arbeitssegment, Berufs- und Qualifikationsgruppe oder Wirtschaftszweig ein Nachfrageüberhang vorliegt, kann von einem Arbeitskräftebedarf bzw. Arbeitskräfteengpass gesprochen werden. Ein geeignetes Maß zur Messung ist die Arbeitsmarktanspannung. Hierbei werden die Arbeitslosen in Relation zu den Vakanzen gesetzt. Je größer der Wert ist, desto entspannter ist der Arbeitsmarkt, da den offenen Stellen mehr Jobsucher gegenüber stehen und somit die Besetzung der Stelle mit einem adäquaten Bewerber einfacher wird.
– zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken –
Der aktuelle Arbeitskräftebedarf, nach Berufsgruppen aufgeschlüsselt, bietet nahezu keine Überraschungen (siehe Abbildung 1). Ingenieure, Elektriker, Techniker, Ärzte, Krankenschwester und Bankfachleute haben eine Arbeitsmarktanspannung zwischen 1,3 und 2,7. Dort entspricht die Anzahl der Arbeitslosen fast der Gesamtzahl an Vakanzen oder übersteigt diese gerade einmal um das Dreifache. Für Logistikarbeiter und Verkäufer ist die Lage am Arbeitsmarkt etwas entspannter. Das Verhältnis zwischen den Arbeitslosen und den Vakanzen liegt bei etwa 10. Am größten ist der Wettbewerb zwischen den Arbeitslosen in den Reinigungsberufen. Hier kommen auf eine Vakanz knapp 25 Arbeitslose in Frage. Demnach besteht am stärksten besteht ein Engpass bei hochqualifizierten Arbeitskräften. Hieran schließt sich die hohe Nachfrage nach Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung an. Im Bereich der einfachen Arbeit zeigt sich bisher kein Arbeitskräfteengpass.
– zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken –
Werden der Arbeitskräftebedarf und die Minijobs gegenüber gestellt, zeigen die wettbewerbsintensiven Berufe einen höheren Beschäftigungsanteil an geringfügig Beschäftigten (siehe Abbildung 2, links). Hierzu gehören unter anderem die Reinigungsberufe, Verkaufsberufe, Logistikarbeiter und Führer von Fahrzeugen. Berufsgruppen, die einen stärkeren Arbeitskräftebedarf haben, beschäftigen wiederum einen geringeren Anteil ihrer Arbeitnehmer in Minijobs. Hier befinden sich unter anderem die IKT-Berufe, Elektroberufe und Berufe der Finanzdienstleistungen. Das empirische Bild festigt sich, wenn zusätzlich die Qualifikationsanforderungen an die bestehenden Vakanzen nach Berufsgruppen näher untersucht werden (siehe Abbildung 2, rechts). Berufe, die tendenziell einen höheren Beschäftigungsanteil an Minijobbern aufweisen, schreiben die meisten ihrer offenen Stellen für Geringqualifizierte aus. Das Umgekehrte gilt wiederum für Berufsgruppen mit einem sehr geringen Anteil an Minijobbern. Demnach befinden sich Minijobber verstärkt in Berufsgruppen, die lediglich eine geringe Qualifikation erfordern und eine höhere Arbeitsmarktanspannung aufweisen. Letzteres lässt darauf schließen, dass in den jeweiligen Berufsgruppen ein intensiver Wettbewerb zwischen den Arbeitslosen um die wenigen Vakanzen erfolgt. Für Berufsgruppen, die einen höheren Arbeitskräftebedarf aufzeigen, ist die Anwendung von Minijobs relativ uninteressant. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Mehrheit der Vakanzen an Hochqualifizierte richtet und dort eine wissensintensive Produktion erfolgt. Die höhere Nachfrage nach qualifizierten Arbeitnehmern erhöht ceteris paribus die Löhne in diesen Berufen. Da Minijobs auf 450 Euro begrenzt sind, kommen sie demnach als Arbeitsverhältnis seltener in Frage.
Minijobber im Nebenverdienst sind höher qualifiziert
Minijobs scheinen für Berufsgruppen mit einem höheren Arbeitskräftebedarf nicht in Frage zu kommen. Demnach dürfte die geringfügige Beschäftigung dort keinen Einfluss auf die Arbeitsmarktentwicklung haben. Dennoch weist eine aktuelle Studie von Eichhorst et al. (2013) darauf hin, dass die Anzahl an geleisteten Arbeitsstunden (entspricht der Anzahl an Vollzeitäquivalenten) durch eine Abschaffung der Minijobs erhöht werden könnte. Zwar würden in diesem Fall die Vollzeitäquivalente im Bereich der Geringqualifizierten um 1700 Personen zurückgehen, aber diesen würde ein Zuwachs an 11000 Mittelqualifizierten und 1500 Hochqualifizierten gegenüber stehen. Letzteres könnte somit einem aktuellen Arbeitskräftebedarf in bestimmten Branchen und Berufsgruppen entgegenwirken. Dieser Effekt ist unter anderem auf die derzeitige Ausgestaltung der Minijobs zurückzuführen. Das oben beschriebene empirische Bild der Minijobber nach Berufen ändert sich nämlich, wenn der Anteil an Minijobbern im Nebenverdienst nach Berufsgruppen näher untersucht wird (siehe Abbildung 3).
– zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken –
Berufsgruppen, die eine geringere Arbeitsmarktanspannung aufweisen, zeigen zugleich einen höheren Anteil der geringfügigen Beschäftigung im Nebenverdienst an der gesamten Minijobbeschäftigung (siehe Abbildung 3, links). Ist die Arbeitsmarktsituation für eine Berufsgruppe entspannter, ist auch der Anteil der Minijobs im Nebenverdienst kleiner. Ferner steigen mit der Anzahl der Minijobs im Nebenverdienst auch die Qualifikationsforderungen an die Vakanzen in den einzelnen Berufen. Berufsgruppen, die einen Großteil ihrer Vakanzen an hochqualifizierte ausschreiben, zeigen einen höheren Anteil an Minijobbern im Nebenverdienst.
Dieser konträre Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer neben ihrer Hauptbeschäftigung einen Minijob aufnehmen dürfen. Da sich der Minijob lediglich am Bruttoarbeitseinkommen orientiert, können Facharbeiter und Hochqualifizierte mit einem hohen Stundenlohn, aber zugleich sehr geringem Arbeitsumfang, von dieser Steuer- und Abgabenfreiheit profitieren. Eine Auswertung des SOEP 2010 nach Eichhorst et al. (2013) ergab, dass 44,8 Prozent der geringfügig Beschäftigten im Nebenverdienst einen Stundenlohn von mindestens 10 Euro erhalten und 54,5 Prozent eine wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 5 Stunden haben. Im Kontrast dazu verdienen 73,1 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten einen Stundenlohn von höchstens 10 Euro und 70,8 Prozent haben eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 5 Stunden. Eine Abschaffung der Minijobs führt demnach bei den Minijobbern im Nebenverdienst ceteris paribus zu einer Ausweitung der Arbeitszeit in der Hauptbeschäftigung, um den Einkommensverlust aus den entfallenen Minijobs zu kompensieren. Dies begründet den Anstieg an Vollzeitäquivalenten bei den Mittel- und Hochqualifizierten.
Eichhorst et al. (2013) schränken ihr Fazit jedoch dahingehend ein, dass eine Reformierung der Minijobs davon abhängt, welches Ziel mit dieser Lohnsubventionsform verfolgt wird. Die Hartz II-Reform führte die Minijobs ein, um zwei arbeitsmarktpolitische Ziele zu erreichen. Erstens sollte die geringfügige Beschäftigung für Geringqualifizierte eine Brücke aus der Arbeitslosigkeit auf den Arbeitsmarkt bilden. Zweitens sollte die Humankapitalakkumulation in den Minijobs den Sprung auf eine voll sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle begünstigen. Beide Ziele wurden nach den bisherigen empirischen Befunden nicht erfüllt. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich. Knapp 53,2 Prozent der Minijobber sind entweder Rentner oder befinden sich in einer Ausbildung, womit ein Großteil der Minijobber einer Bevölkerungsgruppe angehört, für welche diese Lohnsubvention nicht konzipiert wurde. Auch das Matching bei den geringfügigen Beschäftigungen ist suboptimal. Über 50 Prozent der Minijobber gaben 2010 an, dass die geringfügige Beschäftigung nicht der eigenen Qualifikation entspricht. Außerdem haben 78 Prozent der Minijobber mindestens eine abgeschlossene berufliche Ausbildung, obwohl für 61,8 Prozent der geringfügigen Beschäftigung kein beruflicher Ausbildungsabschluss notwendig ist. Im Bereich der Minijobs liegen somit durchgängig imperfekte Matche in der Form vor, dass qualifiziertere Arbeitnehmer mit geringen Reservationslöhnen geringqualifizierte Arbeitnehmer mit gleich hohen oder höheren Reservationslöhnen verdrängen.
Konzertierte Reform der Minijobs
Lohnsubventionen, wie die Minijobs, fördern Arbeitsverhältnisse mit geringem Monatseinkommen. Dieses arbeitsmarktpolitische Instrument benötigt jedoch eine ökonomische bzw. gesellschaftspolitische Rechtfertigung. In Deutschland wird über das ALG II als garantiertes soziales Existenzminimum ein faktischer Mindestlohn definiert. Liegt dieser oberhalb des markträumenden Lohns, haben Arbeitslose keinen Anreiz, unterhalb dieser Grenze Arbeit auf dem Markt anzubieten. Es entsteht strukturelle Arbeitslosigkeit. Der Gesetzgeber kann ihr durch eine finanzielle Förderung der Arbeitnehmer entgegenwirken. Die Einführung einer Lohnsubvention an Arbeitnehmer wirkt auf bereits Beschäftigte wie eine Lohnsteigerung und auf Arbeitslose wie eine Senkung des Anspruchslohns. Die Beschäftigungschancen der Geringqualifizierten und ALG II-Bezieher erhöhen sich, da diese nun bereit sind zu geringeren Marktlöhnen ein Arbeitsverhältnis aufzunehmen. Eine anreizkompatible und beschäftigungsfördernde Reform der flächendeckenden Subventionierung geringer Einkommen muss demnach besser auf das bestehende Steuer- und Transfersystem abgestimmt werden. Auch der Förderkreis muss klarer abgegrenzt werden, um ungewünschte Nebeneffekte zu vermeiden. Eine Neuausrichtung bedarf folgender Elemente, die in Einklang zu bringen sind und zielgerichtet wirken (siehe Tabelle 1):
- Abschaffung der Mini- und Midijobs in ihrer aktuellen Form
- Einführung einer Einkommenssubvention für geringe Arbeitseinkommen
- Reform des ALG II und der Hinzuverdienstregeln
Das erste Reformelement ist die Abschaffung der vollen bzw. anteiligen Steuer- und Abgabenfreiheit der Mini- und Midijobs. Für den Beitragssatz der Arbeitgeber gilt jedoch eine Ausnahmeregelung in der Form, dass Beschäftigungsverhältnisse bis 200 Euro mit 25 Prozent belastet werden. Diese Ausnahme lässt sich in zwei Schritten begründen. Zum einen darf die Pauschale den allgemeinen Arbeitgeberbeitragssatz nicht unterschreiten, damit Beschäftigungen mit geringen Bruttomonatseinkommen und geringem Arbeitsvolumen unattraktiv bleiben. Zum anderen darf die Pauschale nicht zu hoch sein um den Arbeitgebern weiterhin zu ermöglichen, in Stoßzeiten Kleinbeschäftigungsverhältnisse (Beschäftigungen bis 200 Euro) anzubieten. Arbeitsverhältnisse bis 200 Euro sollen sich somit lediglich auf kurzfristige, saisonale und nicht täglich anliegende Tätigkeiten begrenzen. Um Geringqualifizierten und ALG II-Beziehern, trotz der höheren Steuer- und Abgabenbelastung, einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu setzen, erfolgt die Förderung der geringen Einkommen über eine direkte, steuerfinanzierte Subvention nach amerikanischem Vorbild. Höhere Einkommen werden stärker gefördert. Dies erhöht den Anreiz, die individuelle Arbeitszeit auszuweiten. Die praktische Umsetzung der Einkommenssubvention könnte über eine Steuergutschrift erfolgen, die am Ende des Jahres mit der zu entrichtenden Einkommenssteuer verrechnet wird. Bei Einkommensteuerfreiheit wird sie letztlich direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
– zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken –
Die finanzielle Förderung der niedrigen Einkommen hat jedoch keinen Effekt auf ALG II-Bezieher, wenn diese den Großteil ihrer Einnahmen an den Staat abgeben müssen. Aus diesem Grund müssen auch die Hinzuverdienstregeln des ALG II an die Lohnsubvention angepasst werden. Eine volle Anrechnung bis zu einem Monatseinkommen von 200 Euro gewährleistet, dass ALG II-Bezieher keinen Kleinstbeschäftigungen nachgehen, die weder die Belastung des Steuersystems merklich reduzieren noch dem Leistungsberechtigten eine Chance zur langfristigen Integration in den Arbeitsmarkt bieten. Ab der 200 Euro-Schwelle sinkt mit jedem hinzuverdienten Euro der prozentuale Anteil, den der ALG II-Bezieher von diesem an die Bundesagentur abgeben muss. Ab einem Monatseinkommen von 1000 Euro steigt die effektive Transferentzugsrate wieder sukzessive an, da für Beschäftigungsverhältnisse oberhalb dieser Grenze eine langfristige Integration in das Erwerbsleben wahrscheinlicher wird. Ferner erfolgt eine Senkung der Regelbedarfsleistungen. Hiermit sinkt zwar das soziale Existenzminimum der ALG II-Bezieher, in Kombination mit den verbesserten Hinzuverdienstregeln kann aber ein effektiverer Anreiz zur Arbeitsaufnahme bzw. Arbeitsausweitung erzielt werden.
Fazit
Berufsgruppen, die aktuell einen hohen Arbeitskräftebedarf aufweisen, zeigen lediglich einen geringen Anteil an Minijobbern und eine geringe Anzahl an offenen Stellen für Geringqualifizierte. Im Nebenverdienst geringfügig Beschäftigte befinden sich vermehrt in frequentierten Berufen mit hohen Qualifikationsanforderungen an die Arbeitnehmer. Der aktuelle Arbeitskräftebedarf ist nicht auf die allgemeine Subventionierung über Minijobs zurückzuführen, sondern auf die verstärkte Nutzung der Minijobs im Nebenverdienst durch Hochqualifizierte. Diese Sonderbehandlung des Zweitjobs verzerrt die Arbeitsangebotsentscheidung der qualifizierten Arbeitnehmer. Eine Umstrukturierung der derzeitigen Regelungen muss anreizkompatibel ausgestaltet werden ohne unerwünschte Nebeneffekte auszulösen. Die Einführung einer Einkommenssubvention und die anreizkompatible Ausgestaltung des ALG II können hier gemeinsam positive Arbeitsanreize für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose setzen. Dies hätte zudem einen positiven Nebeneffekt auf das Arbeitsangebot der Mittel- und Hochqualifizierten, welche nun nicht mehr die Möglichkeit haben einen steuer- und abgabenfreien Nebenjob aufzunehmen.
Literatur
Berthold, N. / Coban, M. (2013): Mini- und Midijobs in Deutschland. Lohnsubventionen ohne Beschäftigungseffekte, ORDO, Jg. 64, S. 289-323.
Eichhorst, W. / Hinz, T. / Marx, P. / Peichl, A. / Pestel, N. / Siegloch,S. / Thode, E. / Tobsch, V. (2012): Geringfügige Beschäftigung. Situation und Gestaltungsoptionen, IZA Research Report Series, Nr. 47.
- Junge Autoren
Kampf der Geschlechter
Warum und wieviel verdienen Frauen weniger als Männer? - 20. Februar 2019 - Junge Ordnungsökonomik
Mindestlöhne und Lohnsubventionen
Wie interagieren beide? - 5. Mai 2015 - Junge Ordnungsökonomik
Fachkräftebedarf und Minijobs in Deutschland
Wenn der Elektriker zum Minijobber wird - 4. Februar 2015
Mir persönlich ist kein Realunternehmer bekannt, der sich über einen Fachkräftemangel beklagt, sondern nur die sogenannten Möchtegernunternehmer ! (und von denen haben wir ja mehr als wie wir brauchen)
Ich habe über ein Jahr recherchiert, mir die Jahresberichte der Handwerkskammern durchgelesen, mir die berufsbezogenen Abschlußprüfungen der Industrie angesehen. (natürlich nicht bei allen 11900 registrierten Akrtiengesellschaften)
Ich habe mir die Zahlen der bestandenen Fort-und Weiterbildungsprüfungen angesehen. Alle Prüfungsabnahmen belaufen sich auf den Jahrgang 2013 – 2014.
Ich habe mit Unternehmungen und mit Großkonzernen telefoniert.
Ich habe diverse Unternehmungen persönlich besucht und vor Ort mit den Leuten gesprochen. Nix mit Fachkräftemangel !
Und das Ergebnis habe ich in dem neuen Buch veröffentlicht mit Quellenangabe.
Titel: „Fachkrtäftemangel in Deutschland ? – Ein Lügenmärchen der Politik und der Wirtschaft !“
Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass man das Volk mit dieser Aussage belügt um eine Zuwanderung (von angeblichen Fachkräften) zu rechtfertigen.
Darüber hinaus stimme ich einem BWL-Prof. zu der gesagt hat, „Fachkräftemangel nein, aber Fachlohnmagel ja“.