Senkung der EEG-Umlage auf null
Weitere Maßnahmen zur Verringerung des Strompreises sollten folgen!

Der Deutsche Bundestag hat just die Absenkung der sogenannten EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 auf null beschlossen. Damit wird die Förderung erneuerbarer Stromerzeugungstechnologien, die bislang mittels EEG-Umlage in Form eines Aufschlags auf den Strompreis finanziert wurde, jedoch nicht abgeschafft. Vielmehr werden die daraus erwachsenden Lasten von bislang rund 25 Milliarden Euro pro Jahr lediglich anders verteilt: Künftig kommen dafür die Steuerzahler auf, anstatt wie bislang die Stromverbraucher.

Diese Maßnahme zur Entlastung der Stromverbraucher ist aus zahlreichen Gründen höchst angebracht, nicht zuletzt auch, weil diese unter den aus marktwirtschaftlichen, klimapolitischen und krisenbedingten Gründen sehr stark gestiegenen Energiepreisen augenblicklich sehr zu leiden haben. Doch auch unabhängig von den derzeit hohen Energiepreisen ist aus vielen weiteren Gründen eine flächendeckende Entlastung der Verbraucher beim Strompreis, insbesondere auch der Unternehmen, durch die Senkung von Steuern und Abgaben wie der EEG-Umlage geboten (Frondel et al. 2022).

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Erhöhung des CO2-Preises: Nicht ohne sozialen Ausgleich!

Die Klimapolitik wird ein bestimmendes Thema der neuen Regierung werden, egal aus welcher Koalition sich diese zusammensetzt. Eine entscheidende Stellschraube bildet hierfür der CO2-Preis. Durch seine Einführung zu Beginn des Jahres in Höhe von 25 Euro je Tonne CO2 haben sich Heizöl und Diesel knapp acht Cent pro Liter und Benzin etwa sieben Cent pro Liter verteuert. Bis zum Jahr 2026 soll der CO2-Preis nach jetziger Gesetzeslage auf maximal 65 Euro ansteigen. Dies erhöht den Preis von Heizöl und Diesel um etwa 20,5 Cent und Benzin um gut 18 Cent pro Liter.

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