Gastbeitrag
Rationale Entscheidungen in Zeiten von Corona

„Nichts ist schwerer als der Rückzug aus einer unhaltbaren Position.“ (Carl von Clausewitz, 1780 – 1831)

Wird Corona als die schlimmste Gesundheitsgefahr seit der Spanischen Grippe oder als die größte Massenhysterie seit den 1930er Jahren in die Geschichte eingehen? Noch wissen wir es nicht. Wir sind jedoch gerade dabei, eine Wirtschaftskrise zu provozieren, wie sie die Welt seit fast hundert Jahren nicht mehr gesehen hat. Wir befinden uns in einer Situation, dass wichtige Grundrechte eingeschränkt werden – Grundrechte, die nicht zuletzt Grundrechte heißen, weil davon auszugehen ist, dass sie auch und gerade in Krisenzeiten universell Geltung haben. Wir nehmen eine Destabilisierung unserer Gesellschaft in Kauf, deren Folgen wir zum heutigen Zeitpunkt noch kaum abschätzen können. Mit alldem fügen wir nicht nur uns, sondern auch künftigen Generationen schweren Schaden zu. Die richtigen Rezepte zur Bekämpfung von Corona im engen Sinne zu finden, obliegt in erster Linie den Medizinern. In anderen Feldern können Volkswirte und mit den Prinzipien des Krisenmanagements vertraute Betriebswirte durchaus einen Beitrag leisten. Dies betrifft neben der Prognose der wirtschaftlichen Schäden sowie einer Bewertung verfügbarer Optionen zur Seuchenbekämpfung nicht zuletzt die Frage der Entscheidungsfindung in Sachen Corona und deren kritische Würdigung.

Werden also die Entscheidungen, die so gewaltig in das Leben so vieler Menschen eingreifen, zumindest den Kriterien rationaler Entscheidungsfindung gerecht?

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Unabhängigkeit der EZB (3)
Grenzenlose Unabhängigkeit gefährdet die Unabhängigkeit

Viele sehen in den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts einen Angriff auf die Unabhängigkeit der EZB. Wir nehmen das zum Anlass, dem Wesen von Notenbank-Unabhängigkeit auf den Grund zu gehen und zu zeigen, wo die eigentlichen Gefahren für die Unabhängigkeit lauern.

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Unabhängigkeit der EZB (2)
Das BVerfG stellt die Unabhängigkeit der EZB nicht in Frage

Am 5. Mai urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrem Programm zum Ankauf von Staatsanleihen (Public Sector Purchase Programme, PSPP) ihre Kompetenzen überschritten habe, weil sie es zu untersuchen versäumt habe, ob die erwünschten geldpolitischen Effekte dieses Programms in einem vertretbaren Verhältnis zu seinen unmittelbaren wirtschaftspolitischen und fiskalischen Wirkungen stehen (Verhältnismäßigkeitsprüfung). Die Bundesregierung und der Bundestag wurden verpflichtet, gegen das kompetenzüberschreitende Verhalten der EZB vorzugehen und auf eine mandatskonforme Politik der EZB hinzuwirken. Der Deutschen Bundesbank wurde es untersagt, nach Ablauf einer Konsultationsfrist von drei Monaten weiter an den Ankäufen des PSPP teilzunehmen, sofern bis dahin nicht den Monita des Bundesverfassungsgerichts durch einen Beschluss des EZB-Rates Rechnung getragen worden sei.

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Das BVerfG stellt die Unabhängigkeit der EZB nicht in Frage“
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Unabhängigkeit der EZB (1)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu PSPP
Anfang vom Ende der Notenbankunabhängigkeit

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat am 5. Mai 2020 mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das vom Eurosystem im Jahre 2015 begonnene Staatsanleiheankaufprogramm (PSPP) stattgegeben und die Beschlüsse der EZB dazu als kompetenzwidrig eingestuft. Das BVerfG sieht im PSPP zwar keinen Verstoß gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung. Es beanstandet jedoch, dass Bundesregierung und Deutscher Bundestag es unterlassen haben, bei der EZB auf eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Programms hinzuwirken.

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu PSPP
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Gastbeitrag
Verhältnismäßigkeit ist die neue Freiheit
Liberalismus in der Coronakrise

Liberale haben es immer schwer, aber derzeit besonders. Liberale – und ich verwende diesen Begriff im weiten Sinn des Wortes – sind in den meisten Gesellschaften schon immer nur eine kleine Minderheit. Aber in der Coronakrise zeigt sich dies in einer Drastik, die erschreckend ist.

In vermutlich allen Gesellschaften sind latent viele Ängste und – sagen wir es vorsichtig – sehr problematische Haltungen vorhanden, die im Allgemeinen, jedenfalls in Demokratien, unter der Decke bleiben. Aber in Krisen wie dieser kommen sie zum Vorschein: wir sehen sie bei jenen, die blindlings die schärfstmöglichen Restriktionen fordern, über die, die jede Diskussion über Lockerungen oder alternative Wege verbieten und verhindern wollen, bis zu jenen, die sich im Alltag als Aufpasser und Blockwarte gerieren.

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