Die Ermächtigung zum Unfug führt zu Unfug
Warum eine „flexiblere“ Schuldenbremse keine gute Idee ist

Bild: Pixabay

„Debt is a mistake between lender and borrower, and both should suffer.” (Nassim Nicholas Taleb)

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist gut. Es herrscht quasi Vollbeschäftigung, die Inflation ist zum Verdruss der EZB gering, die Ungleichheit der Einkommen ist (international) niedrig. Anhaltend hoch sind nur die Überschüsse in der Leistungsbilanz. Das stört aber mehr das Ausland als die Inländer. Einen Makel gibt es allerdings. Das wirtschaftliche Wachstum ist gering. Darunter leidet aber nicht nur Deutschland. Seit Mitte der 00er Jahre dümpelt es in allen reichen Ländern vor sich hin. Es droht säkulare Stagnation (hier). Vor allem die Produktivität wächst langsamer als früher. Über die Ursachen wird gestritten. Für die einen fehlt es an gesamtwirtschaftlicher Nachfrage, für die anderen „stockt“ es auf der Angebotsseite. Unbestritten ist, es mangelt an Investitionen, privaten und staatlichen. Die ökonomische Zeitenwende hat keynesianisches Gedankengut wieder nach oben gespült. Alles was die gesamtwirtschaftliche Nachfrage beinträchtigen könnte, ist ökonomisch inzwischen suspekt. Dazu zählt neuerdings auch die Schuldenbremse.

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Steuerwettbewerb zwischen Gemeinden?
Die Diskussion über den Vorschlag des Bundesfinanzministers

Kürzlich hat der Bundesfinanzminister vorgeschlagen, die Steuerautonomie der Gemeinden um einen lokalen Zuschlag zur Einkommensteuer auszuweiten. Die Gemeinden erhalten derzeit 15 Prozent des Aufkommens der Einkommensteuer, allerdings ohne selbst einen Einfluß auf die Steuerlast nehmen zu können. Der Schäuble-Vorschlag sieht nun vor, den Tarif der bundesweit einheitlich erhobenen Einkommensteuer soweit abzusenken, daß das verlorene Steueraufkommen möglichst genau den bisher den Gemeinden zugeflossenen Einnahmen aus der Einkommensteuer entspricht. Im Gegenzug soll jede Gemeinde selbst einen Aufschlag auf die Einkommensteuer erheben dürfen.

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Viele Köche verderben den Brei
ARGEn, Arbeitsagenturen, Optionskommunen und wettbewerblicher Föderalismus

„Gesetze sind wie Würste, man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden.“ (Otto von Bismarck)

Das BVerfG hat am 20. Dezember 2007 entschieden, ARGEn aus kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit sind verfassungswidrig. Langzeitarbeitslose dürfen nicht in einer Mischverwaltung betreut werden, in der Handlung und Haftung nicht klar zugeordnet werden können. Damit muss der organisatorische Kern der Hartz-IV-Reform bis zum 31. Dezember 2010 reformiert werden. Die neue Arbeitsministerin will nun endlich Nägel mit Köpfen machen und Arbeitsagenturen und Sozialämter zwar unter einem Dach arbeiten aber eigenverantwortlich agieren lassen.

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