Deutschland und die Zeitenwende
Strukturwandel fördern, nicht verhindern!

Die Welt scheint aus den Fugen: Schon die Corona-Krise hat viele Unternehmen stark gebeutelt, in deren Folge kam es dann zum Zusammenbruch bisher als stabil geltender globaler Lieferketten, und seit dem Februar diesen Jahres führen auch noch der Ukraine-Krieg und der damit einhergehende Wirtschaftskrieg Russlands gegen den Westen zu massiven Verwerfungen. Viele Betriebe sind jetzt mit stark steigenden Kosten insbesondere für Energie konfrontiert. Während die Corona-Krise allmählich überstanden scheint und auch die Lieferkettenprobleme zum größten Teil auf temporäre Sonderfaktoren zurückzuführen sind, muss man davon ausgehen, dass die Zeiten niedriger Preise für Erdöl und Erdgas nicht nur in Deutschland dauerhaft vorüber sind. Die von Deutschland und der EU vorangetriebene Ablösung von Rohstoffimporten aus Russland wird nur möglich sein, wenn andere Lieferanten einspringen – aber das wird auf jeden Fall teurer als bisher, denn sonst hätte man hierzulande ja auch schon in der Vergangenheit diese alternativen Bezugsquellen genutzt. Auch wenn der Anstieg der Energiepreise wegen der bestehenden Unsicherheiten über die künftige Versorgungslage derzeit überzeichnet sein dürfte, muss man davon ausgehen, dass Energie nie wieder so billig sein wird wie ehedem.

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Gewinninflation und Inflationsgewinner

Die Inflation ist zurück. Aktuell (Juli 2022) liegen die Verbraucherpreise (gemessen am Preisindex für die Lebenshaltung) um 7,5% höher als vor einem Jahr, und die Einzelhandelspreise sind binnen Jahresfrist sogar um 9,3% gestiegen. Vor allem Energie (+43%) und Kraftstoffe (+23%), aber auch Nahrungsmittel (+15%) sind deutlich teurer geworden. Viele Menschen plagen Sorgen, dass sich ihr bisheriger Lebensstandard deutlich verringern könnte, und bei vielen auch durchaus zu Recht.

Die hohen Preissteigerungsraten werden gemeinhin auf höhere Beschaffungskosten der Unternehmen zurückgeführt. Tatsächlich sind insbesondere die Einfuhrpreise stark gestiegen, im Zuge dessen auch die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte. So lag im 2. Quartal 2022 der Deflator der Importe um knapp 20% höher als ein Jahr zuvor. Es ist aber zur kurz gegriffen, dies allein auf den Ukraine-Krieg und die dadurch verursachten Kostensteigerungen zurückführen zu wollen, denn der beschleunigte Preisanstieg bei importierten Gütern setzte bereits im Frühjahr 2021 ein. Die Exportpreise sind demgegenüber deutlich schwächer gestiegen. Dieser negative „Terms-of-Trade-Effekt“[1] hat dafür gesorgt, dass Deutschland trotz eines Zuwachses des (preisbereinigten) Bruttoinlandsprodukts (Wachstumsrate 1,8% gegenüber Vorjahr im 2. Quartal 2022) insgesamt ärmer geworden ist: Der Realwert des Bruttoinlandsprodukts lag zuletzt um 0,5% unter dem Wert des Vorjahres, der Realwert der Verfügbaren Einkommen sogar fast 2% niedriger.

Die höheren Beschaffungspreise für importierte Waren sind jedoch nicht der alleinige Grund für die gestiegene Inflation. Vielmehr scheinen einige Unternehmen den Kostenschub auch als Vorwand dafür zu nehmen, durch eine noch stärkere Erhöhung ihrer Absatzpreise auch ihre Gewinnsituation zu verbessern. Dies legen jedenfalls die Daten der amtlichen Statistik zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts und der daraus errechenbaren (impliziten) Deflatoren wichtiger Aggregate nahe.

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Corona-Pandemie, Übersterblichkeit und der Lockdown der Wirtschaft

Das Jahr 2020 war geprägt durch die Covid-19-Pandemie. Die Politik hat im Jahresverlauf zahlreiche Maßnahmen erlassen, um das Infektionsgeschehen kontrollierbar zu halten und eine befürchtete Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden: In der „ersten Welle“ im Frühjahr wurden ab der Kalenderwoche (KW) 13 strikte Kontaktbeschränkungen eingeführt, die erst mit dem Rückgang der Infektionszahlen ab KW17 wieder schrittweise gelockert wurden. Zu diesen Restriktionen zählten beispielsweise die Schließung von Schulen und Einzelhandelsgeschäften sowie Einreiseverbote aus sogenannten „Corona-Hotspots“; Großveranstaltungen und diverse soziale Dienstleistungen wurden das ganze Jahr über untersagt. Nachdem im Herbst dann die Infektionszahlen wieder deutlich zunahmen („zweite Welle“), wurden ab KW45 neuerliche Beschränkungen („lockdown light“) eingeführt, die dann ab KW51 nochmals deutlich verschärft wurden. Dennoch blieben die Infektionszahlen und mit ihnen die Zahl der Todesfälle bis zum Jahresende hoch. Dies wirft die Frage auf, inwieweit die Maßnahmen tatsächlich geeignet waren, die Pandemie einzudämmen und eine „Übersterblichkeit“ in der Bevölkerung zu vermeiden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung seit dem Herbst, da diese „zweite Welle“ der Corona-Pandemie deutlich stärker ausfiel als das Infektionsgeschehen im Frühjahr.

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Ostdeutschland und die Macht der Krise

1. Die Corona-Krise hat die Wirtschaft in Deutschland in einer labilen Phase getroffen. Schon im Jahr 2019 befand sich die Industrie in einer Rezession, und die Konjunkturprognosen im Winter gingen nur von einer schwachen Erholung im laufenden Jahr aus (arbeitstäglich bereinigt: +0,8%). Die Hoffnungen auf einen Konjunkturaufschwung wurden jedoch durch die Corona-Pandemie zunichte gemacht: Schon im ersten Vierteljahr 2020 schrumpfte die Wirtschaft leicht (-1,8% gegenüber Vorjahr), und im zweiten Quartal 2020 – also zur Zeit des weitgehenden Lockdown der Wirtschaft – lag das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland insgesamt sogar um 9,7% unter dem Niveau des Vorjahres. Da anders als in der Finanzkrise 2009 nicht allein die Industrie von dem Zusammenbruch von Lieferketten und den Restriktionen zur Eindämmung der Pandemie betroffen war, gerieten auch alle Bundesländer, in Ost und West, in ähnlicher Weise in den Strudel des konjunkturellen Abschwungs.

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Rentenkommission (3)
Der Abschlussbericht der Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“
Man hat sich bemüht

In ihrem Koalitionsvertrag[1] hatte die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD die Einsetzung einer Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ vereinbart, die Empfehlungen für die nachhaltige Sicherung und Fortentwicklung der bestehenden Alterssicherungssysteme (Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Alterssicherung und private Altersvorsorge) vorlegen sollte. Insbesondere sollte es darum gehen, die Stellschrauben der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in ein langfristig tragfähiges Gleichgewicht zu bringen, ohne die Beitragszahler zu überfordern oder die Partizipation der Rentner an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung zu gefährden. Die Kommission hat ihren Abschlussbericht vor wenigen Wochen[2] vorgelegt – was aber angesichts der aktuellen Diskussion um die Folgen der Corona-Pandemie in der öffentlichen Wahrnehmung in den Hintergrund gerückt ist. Angesichts der langfristigen Bedeutung des Themas ist dies bedauerlich.

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Ostdeutschland im globalen Wettbewerb: Zuwanderung tut not*

Bild: Pixabay

Der Abstand zwischen West- und Ostdeutschland in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beträgt derzeit etwas mehr als 30 Jahre – der Osten liegt also auf dem Niveau Westdeutschlands Mitte der 1980er Jahre.[1] Unmittelbar nach der Vereinigung erreichte die Wirtschaftskraft im Osten demgegenüber erst das Niveau, das Westdeutschland zu Beginn der 1960er Jahre aufwies. Dies zeigt, dass die wirtschaftliche Entwicklung im Osten zwar erfolgreich war. Da sich aber das Ziel des Angleichungsprozesses, nämlich das westdeutsche Niveau, in dieser Zeit weiter entfernt hat, bleibt der Abstand unverändert hoch.

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Die „Grundrente“ der GroKo: Keine gute Idee

CDU/CSU und SPD haben in ihrem jüngst ausgehandelten Koalitionsvertrag zur Bildung einer Großen Koalition vereinbart, dass Versicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung unter bestimmten Bedingungen eine „Grundrente“ von zehn Prozent oberhalb des Niveaus der Grundsicherung erhalten sollen (Koalitionsvertrag 2018, Ziffer 4253ff.). Hiermit soll zum einen drohender Altersarmut vorgebeugt werden, zum anderen aber auch die „Lebensleistung“ von Versicherten mit geringen eigenen Rentenansprüchen honoriert werden. Anspruchsvoraussetzung für die geplante Grundrente ist eine Beitragszeit von wenigstens 35 Jahren; Zeiten der Kindererziehung oder Pflegezeiten werden dabei einbezogen. Außerdem soll der Bezug einer Grundrente von einer vorherigen Bedürftigkeitsprüfung abhängig gemacht werden. Als Beitragszeiten gelten nach den einschlägigen Regelungen des SGB VI auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, wenn hierfür von der Bundesagentur für Arbeit Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

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Kein Grund zum Jubeln – für Niemanden
Zur Einigung zwischen Bund und Länder über die Neugestaltung der föderalen Finanzbeziehungen

  1. Bund und Länder haben sich Mitte Oktober endlich auf ein neues Regelwerk für die Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt und damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene umgesetzt. Allerdings sind längst nicht alle Aufgaben angegangen worden, die zwischen Bund und Ländern in diesem Zusammenhang erledigt werden sollten (Umsetzung des Europäischen Fiskalvertrags; Konsolidierung der Länderhaushalte; Einnahmen- und Aufgabenverteilung zwischen den föderalen Ebenen; Umgang mit Altschulden; Zukunft des Solidaritätszuschlags; Formulierung einer gesamtdeutschen Strukturförderpolitik).[1] Vielmehr drehten sich die Verhandlungen letzten Endes allein darum, die Verteilungsmodalitäten des bundesstaatlichen Finanzausgleichs so zu gestalten, dass alle Länder gegenüber dem status quo besser gestellt werden – was nach Lage der Dinge nur durch höhere Finanzierungsbeiträge des Bundes ermöglicht werden konnte. Forderungen aus der Wissenschaft[2], die Chance zu nutzen, die föderalen Finanzbeziehungen transparenter und insbesondere anreizkompatibel zu gestalten, fanden von Anfang an kein Gehör und spielten in den abschließenden Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder überhaupt keine Rolle mehr.[3]

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Die Gesetzliche Rente
Zu wichtig, um sie den Wahlkämpfern zu überlassen

Die gesetzliche Rente droht zum Wahlkampfthema für die Bundestagswahl 2017 zu werden. Das verheißt nichts Gutes, denn das Medianalter der Wahlberechtigten liegt schon heute bei 55 Jahren. Im Ringen um die Wählergunst werden die Parteien sich daher sicherlich so Einiges an vermeintlichen Leistungsverbesserungen für Rentner und rentennahe Jahrgänge einfallen lassen – ohne Rücksicht darauf, dass diese Leistungsverbesserungen von der erwerbsfähigen Generation ja auch künftig finanziert werden müssen. Unmittelbar besteht vor allem die Gefahr, dass damit die Rentenreformen der vergangenen 20 Jahre verwässert, wenn nicht gar rückgängig gemacht werden, obwohl selbst diese noch lange nicht ausreichen, die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) auch langfristig zu stabilisieren.

Handlungsbedarf im Bereich der GRV besteht schon, aber anders als es heute in der Öffentlichkeit zumeist diskutiert wird. Es sind im Wesentlichen zwei Probleme, die einer Lösung bedürfen – nämlich zum einen die Sicherung der Nachhaltigkeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) auch über das Jahr 2030 hinaus, zum anderen die Bekämpfung drohender Altersarmut. Hierüber wird man sich daher Gedanken machen müssen – auch wenn das im Wahlkampf kaum Stimmengewinne bringen wird.

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Was macht man gegen Fachkräftemangel?
Ganz einfach: Arbeitskraft einsparen!

Plädoyer für einen Paradigmenwechsel in der regionalen Wirtschaftspolitik (nicht nur für Ostdeutschland)

Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Deutschland werden auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weitergehen – auch wenn derzeit, bedingt durch Flüchtlingszuwanderung und das demographische Echo des Bevölkerungszuwachses in den 1980er Jahren die Bevölkerung kurzzeitig zunimmt. Deutschland durchlebt ein „demographisches Zwischenhoch“, wie es der Sachverständigenrat genannt hat, nicht aber eine Trendwende in der demographischen Entwicklung. Damit wird über kurz oder lang auch das Problem eines rückläufigen Arbeitskräfteangebots („Fachkräftemangel“) wieder virulent werden.

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