Generationengerechtigkeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung

In den kommenden Jahren werden die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre sukzessive in den Ruhestand eintreten. Die jüngeren Kohorten, die in einem umlagefinanzierten System deren Rentenansprüche bedienen müssen, sind zahlenmäßig hingegen deutlich kleiner. Ohne durchgreifende Reformen müssten sie also einen wachsenden Anteil ihrer Einkommen für die Alimentation der Generation ihrer Eltern und Großeltern abgeben. Damit stellt sich die Frage nach einer „gerechten“ Aufteilung der Alterssicherungslasten auf die verschiedenen Generationen.

Rentenkommission (3)
Der Abschlussbericht der Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“
Man hat sich bemüht

In ihrem Koalitionsvertrag[1] hatte die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD die Einsetzung einer Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ vereinbart, die Empfehlungen für die nachhaltige Sicherung und …

Kein Grund zum Jubeln – für Niemanden
Zur Einigung zwischen Bund und Länder über die Neugestaltung der föderalen Finanzbeziehungen

Bund und Länder haben sich Mitte Oktober endlich auf ein neues Regelwerk für die Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt und damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene …