Nobelpreis
Auktionen in Theorie und Praxis
Zum Nobelpreis 2020 für Robert Wilson und Paul Milgrom

1. Einleitung

3,2,1, meins…..Auktionen finden überall, tagtäglich millionenfach statt. Bei Ebay versteigern Nutzer Dinge, die sie nicht mehr brauchen, Google versteigert seine Anzeigenplätze, an der EEX wird Strom verauktioniert. Bordeauxweine, Kunstwerke, Schlachtschweine, Fundsachen etc. pp. – Auktionen sind allgegenwärtig. Aber auch für staatliche Stellen sind Versteigerungen inzwischen ein beliebtes Instrument geworden, um etwa Funkfrequenzen, Fangquoten für Fische und CO2-Emissionsrechte höchstbietend zu veräußern.

Dass sich Auktionen einer immer größeren Beliebtheit erfreuen, ist auch ein Verdienst der beiden Ökonomen Paul Milgrom und Robert B. Wilson, die in diesem Jahr mit dem Alfred-Nobel-Gedächtnispreis für Wirtschaftswissenschaften ausgezeichnet werden. Ganz konkret erhalten die beiden Ökonomen den Preis für die Weiterentwicklung der Auktionstheorie und die Entwicklung neuer Auktionsformate, so die Königlich Schwedische Akademie der Wissenschaften, welche die Preisträger auswählt.

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Mathias Erlei

Am 5. April 2019 ist Professor Dr. Mathias Erlei (TU Clausthal) im Alter von nur 55 Jahren völlig überraschend und unerwartet verstorben. Er hinterlässt seine Frau Christina und fünf Kinder. Mathias Erlei war seit 1992 Mitglied der List-Gesellschaft und seit 2015 Mitglied des Editorial Board des List Forums. Von 2013 bis 2017 war er Vorsitzender des wirtschaftspolitischen Ausschusses im Verein für Socialpolitik. In dieser Funktion fungierte er auch als Gasteditor für den jährlichen Tagungsband der Ausschusstagung, der seit 2014 als Sonderheft des List Forums erscheint. Zuletzt hatten Mathias und ich ein umfangreiches Sonderheft zum Thema „Mainstream vs. heterodoxe Ökonomik: Forschungsprogramme im Vergleich“ herausgegeben. Das Erscheinen dieses Sonderbandes hat er leider schon nicht mehr erleben dürfen.

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Gastbeitrag
Wettbewerb im Ökostrombereich – jetzt!

Die Energiewende ist eines der ambitioniertesten gesellschaftlichen Projekte. Die Energieversorgung soll schon bald ohne Kernkraft und langfristig möglichst auch ohne Kohle- und Gaskraftwerke durch eine möglichst kleinteilige, dezentrale Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfolgen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird dabei primär durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Für jede Kilowattstunde grünen Strom gibt es eine staatlich für 20 Jahre festgelegte Vergütung. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom zu diesen Tarifen zu kaufen, ganz egal ob sie ihn loswerden oder nicht. Die Kosten werden auf die Verbraucher überwälzt. Als grüner Stromerzeuger kann man produzieren, ohne sich um Nachfrage und Vermarktung zu kümmern: „Produce and Forget“ ist das Leitbild. Die planwirtschaftliche Fehlsteuerung, die in der Landwirtschaft früher zu Butterbergen und Milchseen geführt hat, ist auf den Energiesektor übertragen worden. Nur lässt sich Strom im Gegensatz zu Milch und Butter nicht lagern. Daher müssen zeitweise sogar negative Preise – auf Deutsch: Entsorgungsgebühren – bezahlt werden, damit man den Strom los wird, den niemand möchte. Die Netzbetreiber und letztendlich die Verbraucher bezahlen dafür, so wie die Bürger sonst für die Müllentsorgung zahlen.

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Wettbewerb im Ökostrombereich – jetzt!“
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Gastbeitrag
Die Privatisierung der sozialen Gerechtigkeit
Der Anfang vom Ende der Tarifautonomie

In den Wirren der Finanzmarktkrisen geht fast unter, dass wir in Deutschland momentan auf einem ganz anderen Markt vor einer fundamentalen Weichenstellung stehen: Auf dem Arbeitsmarkt. In der Beschlussfassung sind im Bundestag dieser Tage die Neufassungen des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. In beiden Gesetzen geht es um die Festsetzung staatlicher Mindestlöhne durch Rechtsverordnungen.

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Die Privatisierung der sozialen Gerechtigkeit
Der Anfang vom Ende der Tarifautonomie
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Gastbeitrag:
Weg mit der Zentralvermarktung – Fußball für Fans, nicht für Funktionäre!

„Fußball-Mafia DFB“ lautet ein wenig schmeichelhafter Fangesang, der in deutschen Stadien ertönt, wenn Fußballfans mit Entscheidungen des Deutschen Fußballbundes (DFB) (und auch der Deutschen Fußball-Liga, DFL) unzufrieden sind, die über die Köpfe der Fans hinweg getroffen werden (z.B. die Ansetzung von Spielen der Zweiten Bundesliga am Montagabend). Nun sind Fußballfans nicht gerade für ihre nüchterne und gemäßigte Ausdrucksweise bekannt, doch ein leichtes Unbehagen lässt sich dieser Tage auch bei weniger emotionalen Beobachtern nicht ganz vermeiden, wenn man das Gebaren von DFB und DFL gegenüber dem Bundeskartellamt betrachtet. Letzteres ermittelt gerade (einmal wieder) gegen DFB und DFL.

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Weg mit der Zentralvermarktung – Fußball für Fans, nicht für Funktionäre!“
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Gastbeitrag:
Ver.di und die Deutsche Post AG: Eine unheilige Allianz gegen den Wettbewerb

Die Tarifautonomie in Deutschland ist eine heilige Kuh. Und prinzipiell gibt es auch durchaus gute Argumente dafür, dass man eine kollektive Interessenvertretung auf Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite zulässt. So lassen sich Transaktionskosten sparen und ggf. auch der soziale Frieden sichern. Vergessen wird in der Debatte um die Tarifautonomie aber manchmal, dass es nicht nur eine positive Koalitionsfreiheit gibt, d.h. das Recht eine Gewerkschaft oder einen Arbeitgeberverband zu gründen oder einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband beizutreten und kollektive Verträge auszuhandeln. Darüber hinaus gibt es nämlich auch die sog. negative Koalitionsfreiheit, also das Recht von einzelnen oder auch Kollektiven, einem Tarifvertrag fernzubleiben. Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz schützt nämlich neben der Freiheit des Einzelnen, eine Vereinigung zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen oder ihr beizutreten auch das Recht, einer solchen Vereinigung fernzubleiben oder sie zu verlassen.

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Ver.di und die Deutsche Post AG: Eine unheilige Allianz gegen den Wettbewerb“
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