Gastbeitrag
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Mehr Qualität, weniger Mittel

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht in der Kritik. Der Kronberger-Kreis macht Reformvorschläge. Ziel ist mehr Qualität der Programme bei effizienterem Mitteleinsatz.

Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) schon lange reformbedürftig ist, ist unter Ökonomen kein Geheimnis. War lange die Anzahl der Programme durch das limitierte Frequenzspektrum und die verfügbaren Technologien technisch begrenzt, ist eine mangelnde Vielfalt des Medienangebots heute aber kaum noch ein Problem. Aufgrund des technologischen Fortschritts, insbesondere durch die Verbreitung des Kabel- und Satellitenfernsehens, des Internets und von Streaming-Diensten und sozialen Medien, existiert das traditionelle Marktversagen nicht mehr. Die Meinungsvielfalt muss nicht durch den ÖRR abgesichert werden. Heute geht es eher vielmehr um die Sicherung journalistischer Qualität und einer möglichst wahrheitsgetreuen, hochqualitativen Berichterstattung.

Der zum 1. Juli 2023 in Kraft getretene 3. Medien­änderungsstaatsvertrag hat diesen Gedanken zumindest teilweise aufgegriffen. In Bezug auf den Programmauftrag des ÖRR lässt sich dem 3. Medienänderungsstaatsvertrag zwar keine Verengung entnehmen, wohl aber eine gewisse Schwerpunkt­verschiebung. Während Kultur, Bildung, Information und Beratung quasi automatisch zum öffentlich-rechtlichen Profil zählen, wird der Bereich der Unterhaltung – im 2. Medienänderungs­staatsvertrag neben Bildung, Information und Beratung noch als gleich­wertiger Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags aufgeführt – nunmehr in einem separaten Satz nachgeschoben und muss sich einem besonderen Begründungserfordernis stellen. Hierin kann man zumindest eine vorsichtige Rückstufung des Unterhaltungsauftrags sehen, wenngleich dies eigentlich längst nicht weitgehend genug ist.

Auch die Governance-Strukturen des ÖRR sind mit Blick auf zwei Aspekte zu reformieren. Zum einen muss die Qualität des Programms in ihren verschiedenen Dimensionen – wie etwa journalistische Sorgfalt, Aktualität, Vielfalt und Innovationsgrad – möglichst effektiv sichergestellt werden, ohne dass es zu einer politischen Kontrolle der Inhalte kommt. Zum anderen ist ein möglichst effizienter Mitteleinsatz zu gewährleisten.

Bei der Ausgestaltung von Aufsichtsgremien gibt es einen Trade-off im Hinblick auf Größe und Zusammensetzung. Einerseits lassen sich prinzipiell umso mehr Perspektiven einholen, je mehr Mitglieder ein Aufsichtsgremium hat. Dies ist wichtig, wenn Pluralismus, Vielfalt und Diversität die primären Ziele sind. Ein möglichst divers besetztes Gremium sollte gut erfassen können, ob eine hinreichende Vielfalt im Programm besteht und möglichst alle gesellschaftlichen Positionen repräsentiert werden. Das Aufsichtsgremium hat dann stärker eine beratende als eine kontrollierende Funktion.

Andererseits kommt es umso eher zu einer Diffusion von Verantwortung, je größer ein Aufsichtsgremium ist. Die Gefahr wächst dann, dass sich niemand mehr wirklich verantwortlich fühlt (Trittbrettfahrer­verhalten). Um journalistische Qualität und Effizienz zu evaluieren, sind jedoch sowohl Expertise als auch umfassende Vorbereitungen erforderlich. Es geht dabei stärker um eine echte Aufsicht und Kontrolle als um eine beratende Funktion für die Sendeanstalten. Eine Diffusion von Verantwortung durch Trittbrettfahrer­probleme, wie sie in großen Gremien bestehen, ist dabei problematisch. Da letzteres nunmehr im Vordergrund stehen sollte, spricht dies für kleinere Aufsichtsgremien mit kompetenten Mitgliedern, um eine Diffusion von Verantwortung zu vermeiden. Gemeinsam mit weiteren Reformvorschlägen, die der Kronberger Kreis jüngst erarbeitet hat, könnte so die Akzeptanz des ÖRR in der Bevölkerung wieder nachhaltig gestärkt werden.

Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Studie des Kronberger Kreises (2024): Für eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, online unter: https://ideas.repec.org/p/zbw/smwkro/296478.html

Hinweis: Der Beitrag erscheint als Leitartikel in Heft 7 (2024) der Fachzeitschrift WiSt.

2 Antworten auf „Gastbeitrag
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Mehr Qualität, weniger Mittel

  1. Das Problem des ÖRR ist doch nicht die „Qualität“ sondern die politische Schlagseite: Links-ökologische Großtransformationspropaganda auch wenn keiner mehr zuhören will!

    Wir müssen uns des ÖRR verfassungsgerecht entledigen durch eine Budgetschrumpfung soweit wie das BVerfG das erlaubt.

    Brauchen tut den ÖRR niemand mehr. Der Markt hat mit Hilfe des Internets schon lange einen neuen Weg gefunden.

  2. Der ursprüngliche Grund des öffentlichen Rundfunks war aufgrund der wenigen Sendefrequenzen die Etablierung eines staatsunabhängigen binnenpluralen Systems. Dieser Grund ist weggefallen. Daher sollte die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein Preismodell wie wir es bspw. bei Neflix und Disney+ finden, umgestellt werden. Ausschließlich diese Einnahmen dürften zur Ausgabendeckung herangezogen werden. Auf diese Weise würde er dem Wettbewerb ausgesetzt und müßte sich auch dort bewähren mit der Folge, daß er auch vom Markt verschwinden könnte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert