Das durch die Revolution von 1848/49 schwer erschütterte Kaisertum Österreich konnte insbesondere durch russische Hilfe wieder stabilisiert werden und gelangte unter den Regierungen Felix Fürst v. Schwarzenbergs und Alexander Freiherr v. Bachs (Vorsitzender der Ministerkonferenz: Johann Bernhard v. Rechberg und Rothenlöwen) wieder in ruhigeres Fahrwasser.[1] Die Niederlage im Sardinischen Krieg von 1859 erforderte jedoch erneute innenpolitische Zugeständnisse seitens des Kaiserhauses, die Niederschlag in den beiden Verfassungsgesetzen – dem Oktoberdiplom von 1860 und dem Februarpatent von 1861 – fanden und eine stärkere Partizipation der Bevölkerung insbesondere in finanz- und wirtschaftspolitischen Fragen vorsah.
Vor diesem Hintergrund ist der Erlaß von für die jeweiligen Kronländer nahezu gleichlautenden Gemeinde- und Gemeindewahlordnungen (z. B. Gemeinde-Ordnung und Gemeinde-Wahlordnung für das Königreich Dalmatien vom 30. Juli 1864, Gemeinde-Ordnung und Gemeinde-Wahlordnung für die Marktgrafschaft Mähren vom 15. März 1864, Gemeinde-Ordnung und Gemeinde-Wahlordnung für das Königreich Böhmen vom 16. April 1864) zu interpretieren, der im Jahre 1864 erfolgte.