Kommunales Wahlrecht, kommunale Ausgaben und privates Engagement
Einige polit-ökonomische Überlegungen am Beispiel cisleithanischer Kleinstädte im späten 19. Jahrhundert

Das durch die Revolution von 1848/49 schwer erschütterte Kaisertum Österreich konnte insbesondere durch russische Hilfe wieder stabilisiert werden und gelangte unter den Regierungen Felix Fürst v. Schwarzenbergs und Alexander Freiherr v. Bachs (Vorsitzender der Ministerkonferenz: Johann Bernhard v. Rechberg und Rothenlöwen) wieder in ruhigeres Fahrwasser.[1] Die Niederlage im Sardinischen Krieg von 1859 erforderte jedoch erneute innenpolitische Zugeständnisse seitens des Kaiserhauses, die Niederschlag in den beiden Verfassungsgesetzen – dem Oktoberdiplom von 1860 und dem Februarpatent von 1861 – fanden und eine stärkere Partizipation der Bevölkerung insbesondere in finanz- und wirtschaftspolitischen Fragen vorsah.

Vor diesem Hintergrund ist der Erlaß von für die jeweiligen Kronländer nahezu gleichlautenden Gemeinde- und Gemeindewahlordnungen (z. B. Gemeinde-Ordnung und Gemeinde-Wahlordnung für das Königreich Dalmatien vom 30. Juli 1864, Gemeinde-Ordnung und Gemeinde-Wahlordnung für die Marktgrafschaft Mähren vom 15. März 1864, Gemeinde-Ordnung und Gemeinde-Wahlordnung für das Königreich Böhmen vom 16. April 1864) zu interpretieren, der im Jahre 1864 erfolgte.

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Plädoyer für eine Städte-Maut

Der Autoverkehr ist in vielen Städten zu einer hohen Belastung geworden. Neben Lärm, durch parkende Autos überfüllte Innenstädte und durch Staus verstopfte Straßen sorgen Feinstaub- und Stickoxidemissionen für massive negative externe Effekte. Mit diesem Begriff beschreiben die Wirtschaftswissenschaften negative Auswirkungen auf Unbeteiligte, ohne dass der Verursacher dafür entsprechende Kosten tragen muss. Um die volkswirtschaftlichen Kosten der Autonutzung verursachergerecht zuzuordnen, wäre eine nutzungsabhängige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sinnvoll.

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Gastbeitrag
Defizite und Reformoptionen des kommunalen Steuersystems

Die kommunale Ebene bildet die Basis eines föderalen Staates und erscheint aufgrund ihrer Bürgernähe besonders gut geeignet, das Leistungsangebot an den Wünschen der Nutzer auszurichten. Anreize zur Abwägung von Kosten und Nutzen kommunaler Leistungen entstehen insbesondere bei weitgehender Äquivalenz zwischen Staatsleistung und Steuerzahlung. Zur Finanzierung geeignete Gemeindesteuern sollten (1) ein gleichartiges Leistungsniveau bei gleichen Steuersätzen (interregionale Äquivalenz), aber auch (2) vom Durchschnitt abweichende Leistungen bei differenzierten Steuersätzen (regionale Äquivalenz) ermöglichen. Inwieweit genügen die Realsteuern (Gewerbe- und Grundsteuer) sowie der Anteil an der Einkommensteuer diesen Anforderungen?

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Föderalismus revitalisieren – auch in der Schweiz

„Die Schweiz ist föderalistisch oder sie ist nicht“. So ist es oft in öffentlichen Debatten zu hören. Tatsächlich sind der dezentrale Staatsaufbau und das bundesstaatliche Prinzip ein wesentliches Strukturmerkmal der Schweiz. Wir halten die Gemeindeautonomie hoch, die Kantone sollen weitgehende Kompetenzen in allen Politikbereichen wahrnehmen und der Bund soll nur zurückhaltend neue Aufgaben und Steuern erhalten.

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Gastbeitrag
Kommunale Wirtschaftstätigkeit eng begrenzen

Die öffentliche Hand ist in Deutschland vielfältig unternehmerisch tätig. Der Bund ist an etwa 500 Unternehmen, die Bundesländer sind an 2.000-3.000 und die Kommunen an über 13.000 Unternehmen beteiligt. Sie betätigen sich insbesondere in der Energieversorgung, dem öffentlichen Personennahverkehr sowie in der Abfallent- und Wasserversorgung. Es gibt aber auch Kommunen, die in der Gastronomie, der Wellness- und Freizeitbranche oder sogar als Reiseveranstalter tätig sind. Der Anteil der Umsatzerlöse kommunaler Unternehmen am nominalen  Bruttoinlandsprodukt ist von 2000 bis 2011 von 6,4 auf 10,2 Prozent gestiegen. Insbesondere im Energiebereich wird derzeit in vielen Kommunen über eine Rekommunalisierung vormals privatisierter Unternehmen diskutiert. Hintergrund  ist,  dass  ein  Großteil  der  ca. 20.000 Gas- und Stromnetzkonzessionsverträge auslaufen und zur Neuausschreibung anstehen.

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