GameStop – but which Game and for whom?

Kultursturz an der Wall Street

Kaum hatten Hedgefonds hierzulande durch die Wirecard-Affäre ein wenig Imageverbesserung erfahren, brach in den USA eine kleine Revolution an den Kapitalmärkten aus, deren erklärter Gegner just diese Spezies sein soll. Eine Mischung aus aufgestautem Hass, sozialen Medien, (nahezu) gebührenfreiem Aktienhandel und einer Zeit, die wohl reif dafür war, ließ eine besondere Form von Kleinanlegeraufstand oder „Occupy Wall Street 2.0“ entstehen, deren kurzfristiger Erfolg zu allseitigem Staunen führte.

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Fliege, Spinne, Kapitalmarktaufsicht
Was lehrt Wirecard?

Es steht zu befürchten, dass die Vorgänge um Wirecard die ohnehin geringe öffentliche Akzeptanz von Kapitalmärkten und deren Wirken reduzieren. Das wird es der Politik erleichtern, die Rolle der Marktmechanismen in der Marktkontrolle noch weiter zurückzudrängen. Ausgerechnet Regierungs- und Aufsichtsversagen wird man zum Anlass einer weiteren Ausweitung solcher nicht-marktlicher Kontrollmechanismen nehmen. Dabei wäre es an der Zeit, nicht nur über Finanzaufsicht und die Kontrolle von Finanzmärkten durch eine gestärkte BaFin, sondern über die Stärkung der Kontrolle durch Marktmechanismen zu diskutieren. Die BaFin war jedenfalls im Fall Wirecard nicht die Spinne, die das Netz webt, in dem sich unseriöse Investoren verfangen, sondern die Fliege, die sich in ihren eigenen und von privaten Investoren und Politik gesponnen Netzen verheddert hat.

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Hauptversammlungen zwischen COVID-19 und Eigentumsschutz

Bild: Gerd Altmann auf Pixabay

Corona aller Orten

Das SARS-CoV-2-Virus dominiert momentan praktisch alle Lebensbereiche. Dabei führt insbesondere die angestrebte Vermeidung von Sozialkontakten zu vielfältigen Konsequenzen. Versammlungen finden mittlerweile nicht mehr statt und dies resultiert oft in ungelösten Folgefragen.

Bei Kapitalgesellschaften ist diese Problematik besonders ausgeprägt, weil die jährliche Versammlung der Eigentümer ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Governance ist. An ihr hängt nicht nur die Freigabe der Gewinnausschüttung, sondern auch oft auch die einzige Möglichkeit für Minderheitsgesellschafter, mit der Gesellschaft in einen relevanten Dialog zu treten. Besonders deutlich wird dies bei Hauptversammlungen von börsennotierten Aktiengesellschaften, die zuletzt reihenweise verschoben wurden. Entsprechend mehrten sich die Rufe nach einer Berücksichtigung dieser Situation, wobei der gesetzliche Zwang zum Abhalten der Hauptversammlung binnen acht Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres am häufigsten als Anlass entsprechender Petita angeführt wurde.

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Am aktuellen Rand
Squeeze Out
Die private Enteignung von Minderheitsaktionären bei Innogy und anderswo

Bild: Pixabay

Ein aktueller Anlass …

An dieser Stelle habe ich schon früher den mangelnden Schutz der Minderheitsaktionäre in Deutschland beklagt (vgl. insbesondere http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=11032 und http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=18136). Das Thema wird ansonsten leider meist nur dann adressiert, wenn mehr oder weniger spektakuläre Fälle in den Medien kursieren. Momentan ist dies sicher der verschmelzungsrechtliche Squeeze Out der Innogy SE. Auch wenn die rechtliche Umsetzung des Squeeze Out unterschiedlich ist, bedeutet „Squeeze Out“[1] („Hinausquetschen“) materiell am Ende immer, dass Minderheitsaktionäre von der Hauptaktionärin gegen eine Barabfindung zwangsenteignet werden. Im Innogy-Fall ist dies u.a. deshalb von größerer allgemeiner Beachtung, weil diese Gesellschaft erst 2016 von RWE als „Spin-off“ an die Börse gebracht worden war und nun, nachdem zwischen verschiedenen Versorgergiganten ein buntes Wechselspiel von Geschäftsausrichtung und deren gesellschaftsrechtlicher Unterlegung zu einem vorläufigen Ende kommen soll, von E.ON als neuer Hauptaktionärin der Minderheitenrauswurf betrieben wird.

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Squeeze Out
Die private Enteignung von Minderheitsaktionären bei Innogy und anderswo
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Kurz kommentiert
Ist die Krisenfestigkeit der Deutschen Bank im Falle einer Finanzkrise heute höher als Ende 2006?
Eine kapitalmarkttheoretische Sicht

Bild: Pixabay

„Equity ratios based on accounting conventions do not always indicate solvency concerns in a timely manner. Such ratios would not always have pointed to problems through the fall of 2008 because (…) they are not adjusted to losses in a timely manner and banks may be able to manipulate them. Regulators should consider other information, such as stock prices and other market indicators, in trying to maintain the safety and soundness of the financial system.“ (Admati, A.R. / Hellwig, M.F. (2013), p. 190)

Das weltweite Bankensystem stand in den Jahren von 2007 bis 2009 am Rande des Zusammenbruchs. Wie ist es heute, rund zwölf Jahre nach dem Ausbruch der globalen Finanzkrise – aus kapitalmarktorientierter Sicht – um die Krisenfestigkeit bzw. Widerstandsfähigkeit der Deutschen Bank bestellt?

Kurz kommentiert
Ist die Krisenfestigkeit der Deutschen Bank im Falle einer Finanzkrise heute höher als Ende 2006?
Eine kapitalmarkttheoretische Sicht
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Brauchen wir einen Europäischen Währungsfonds (EWF)?

Es tut sich wieder etwas in Europa. Anfang Dezember 2017 hat die Europäische Kommission einen Fahrplan für die weitere Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion vorgelegt. Zentral steht der Vorschlag, den seit 2012 bestehenden „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (ESM) bis Mitte 2019 in einen „Europäischen Währungsfonds“ (EWF) zu überführen und ihn mit eigener Rechtspersönlichkeit nach Unionsrecht auszustatten. Was ist davon zu halten?

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Kapitalmarkteffizienz und Corporate Governance
Passive und (hyper)aktive Investoren

In der jüngeren Vergangenheit findet man in den Medien immer häufiger Berichte, deren Wurzel sich trotz unterschiedlicher Ausprägung des jeweiligen Themas auf die zunehmende Bedeutung passiver Investoren am Kapitalmarkt verdichten lässt. Gemeint sind damit Institutionen, die mit von ihnen herausgegebenen Anlagevehikeln die Wertentwicklung bereits am Kapitalmarkt gehandelter Titel bzw. vor allem von Titelportfolios in einem vorgegebenen Verhältnis abbilden bzw. duplizieren – vorzugsweise unter dem Kürzel ETF für „Exchange Traded Funds“. Nun sind solche Bemühungen unter anderer institutioneller Einkleidung beileibe nicht neu und auch ETF gibt es nicht erst seit gestern, doch zeigen sich bei genauerem Hinsehen einige Aspekte, die durchaus Verständnis für das Aufgreifen dieses Phänomens begründen, ohne indessen ein Unverständnis für seine Behandlung in Einzelfall zu beheben:

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Passive und (hyper)aktive Investoren
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