Internationale Organisationen wie Währungsfonds oder EU-Kommission sehen eine Ursache für die schwache wirtschaftliche Entwicklung in Europa in der vermeintlich schwachen Nachfrageentwicklung, die wiederum (auch) eine Folge übermäßiger Konsolidierungsbemühungen in den öffentlichen Haushalten sei. Bis dahin ist es nur ein kurzer Schritt hin zur Forderung, dass insbesondere Deutschland durch Abkehr von seiner auf Nachhaltigkeit hin ausgerichteten Finanzpolitik der konjunkturellen Entwicklung zusätzliche Impulse geben solle. Im Mittelpunkt stehen dabei die (öffentlichen und privaten) Investitionen, die mit Verweis auf eine angebliche „Investitionslücke“ sowohl im zeitlichen wie im internationalen Vergleich schnell als „zu niedrig“ angesehen werden. Es finden sich erste Anzeichen dafür, dass diese Forderungen auch politisch auf durchaus fruchtbaren Boden stoßen, so in der Ankündigung eines 300 Mrd. Euro schweren Investitionsprogrammes durch die EU-Kommission und die Pläne der Bundesregierung, für den Zeitraum 2016 bis 2018 zusätzliche 10 Mrd. Euro für Investitionen zur Verfügung zu stellen und damit dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, die „Gesamtinvestitionsquote“ über den OECD-Durchschnitt hinaus anzuheben.
Darf’s noch ein bisschen mehr sein?
Die Kosten der Einheit?
Zwei Billionen Euro soll die deutsche Vereinigung bisher gekostet haben. Jedenfalls ist das die Zahl, mit der die Welt am Sonntag[1] kürzlich die Öffentlichkeit schockierte. Die Zeitung beruft sich dabei auf Schätzungen des „Forschungsverbunds SED-Staat“ an der FU Berlin, bei denen sämtliche Zahlungsströme zwischen West- und Ostdeutschland (zuzüglich der Leistungen der EU an die ostdeutschen Länder) eingerechnet werden.
Konvergenz von Bundesländern und Länderfinanzausgleich
Die sogenannte „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ (Art. 72 Absatz 2 GG), oder gar deren „Einheitlichkeit“ (Art. 106 Absatz 3 GG) wird seit jeher als Argument gegen einen verstärkten Wettbewerb zwischen den Bundesländern verwendet. Wichtigstes Instrument zur Gewährleistung zumindest annähernd gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ist dabei der bundesstaatliche Finanzausgleich. Dieser zielt darauf ab, allen Ländern unabhängig von ihrer originären Steuerkraft (die wiederum maßgeblich von der Wirtschaftskraft der einzelnen Länder determiniert ist) ein ungefähr gleiches Aufkommen an öffentlichen Einnahmen zur Bereitstellung eines als angemessen angesehenen Angebots an öffentlichen Gütern zu gewährleisten. Dies geschieht über ein komplexes System vertikaler und horizontaler Steuerzuordnung und –verteilung, so dass im Ergebnis selbst die Länder mit der niedrigsten Steuerkraft (dies sind aktuell die ostdeutschen Länder mit einer Steuerkraft von rund zwei Dritteln des Durchschnitts) letztendlich Pro-Kopf-Steuereinnahmen in Höhe von rund 92% des Länderdurchschnitts erreichen. Noch höher ist der Nivellierungsgrad des Finanzausgleichs, wenn nicht die Steuerkraft, sondern die Finanzkraft (bei deren Ermittlung die Gemeindesteuern nur zu 64% berücksichtigt werden) betrachtet wird.
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Rentenangleichung Ost: Auch das kann teuer werden!
Ein zumindest aus ostdeutscher Sicht nicht unbedeutendes Thema in den derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene ist die „Angleichung der ostdeutschen Renten“. So haben sich mehrere Ministerpräsidenten für eine Gleichstellung ostdeutscher und westdeutscher Rentner ausgesprochen, und die SPD hat in ihrem Wahlkampf mit einem eigenen Rentenangleichungskonzept in den neuen Ländern um Stimmen geworben. Zwar ist derzeit nicht ausgemacht, dass das Thema angesichts der mit einer Erhöhung der ostdeutschen Renten verbundenen Mehrkosten im abschließenden Koalitionsvertrag tatsächlich Berücksichtigung findet. Dennoch scheint es sinnvoll, die teilweise recht verquer geführte Diskussion einmal um einige Fakten zu bereichern.
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Der Solidaritätszuschlag – „alternativlos“?
Wieder einmal ist in Deutschland eine Debatte über den Solidaritätszuschlag entbrannt. Während die FDP als einzige politische Kraft darauf beharrt, dass dieser in den nächsten Jahren sukzessive abgeschmolzen werden solle und im Jahr 2019 – wenn auch der Solidarpakt II ausläuft – vollständig abgeschafft werden solle, überwiegen in den übrigen Parteien die Stimmen derer, die auf die damit verbundenen Einnahmen nicht verzichten wollen und bereits neue Ausgabenzwecke – Stichwort Deutschlandfonds – erfinden. Auch die Bundeskanzlerin verweist auf den hohen Bedarf an Infrastrukturinvestitionen in ganz Deutschland und lehnt eine Senkung oder gar Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab: „„Ich sehe nicht, wie wir einen Betrag in dieser Höhe an anderer Stelle einsparen könnten“.[1]