Es sei vorab gesagt, dass der Autor dieses Beitrags befangen ist, wenn es um die Interpretation der Ergebnisse der Regierung-Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ geht: der Autor war eines der 10 Mitglieder der „Rentenkommission“ der Bundesregierung.[i] Diese Kommission hat Ende März 2020 ihren vielkritisierten Bericht vorgelegt. Kernpunkte der Kritik sind, dass keine neue Rentenformel empfohlen wird, die bestimmt wie Beitragssatz, Bundeszuschuss und Rentenniveau sich bei gegebener wirtschaftlicher und demographischer Entwicklung bestimmen[ii], und dass insbesondere keine Formel für die weitere Erhöhung der Altersgrenze über das 67. Lebensjahr hinaus erarbeitet wurde.[iii] Im folgenden wird argumentiert werden, dass die Korridore für Beitragssatz (20 bis 24 Prozent) und Rentenniveau (44 bis 49 Prozent), die von der Kommission vorgeschlagen werden, keineswegs ein Nicht-Ergebnis darstellen; dies gilt insbesondere auch für die Reform der Altersgrenze, die die Kommission vorschlägt. Die Kommission hat eine Reihe von Verfahrensregeln und Indikatoren vorgeschlagen, die große Wirkungen entfalten würden, wenn Politik und Gesetzgeber sich durchringen könnten, diese Vorschläge umzusetzen.
Rentenkommission (1)
Gefährliche Flexibilisierung des Rentenalters
Vorschläge zur Sanierung der AHV
2019 steht der politischen Schweiz wieder eine Rentendebatte ins Haus. Nach der verlorenen Volksabstimmung von vor einem Jahr, schlägt der Bundesrat nun eine vornehmlich einnahmeseitige Sanierung der AHV vor. Eine Erhöhung des ordentlichen Renteneintrittsalters zur Stärkung des wichtigen Sozialwerks ist weiterhin tabu. Dies zu fordern gilt als äusserst unpopulär – und wer möchte das schon sein. Liegt es da nicht nah, einen anscheinend schmerzlosen Ausweg zu propagieren? Tatsächlich: politisch attraktiver klingen Reformen, die unter dem Label Flexibilisierung lanciert werden, aber dennoch das Ziel haben, die Erwerbsbeteiligung älterer Personen zu steigern. Die Losung heisst: «gain without pain» oder in den Worten von Bundesrat Berset im Interview mit der NZZ vom 7. Mai 2018: «Eine starre Fixierung auf ein generell höheres Rentenalter ist aber der falsche Weg. Wenn wir die richtigen Anreize setzen, arbeiten mehr Leute freiwillig länger. Ziel muss sein, dass das effektive Rentenalter steigt».
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Andrea Nahles und die Rentenprognose
Die Saldenmechanik des Kinderverleihens
Ende September veröffentlichte das Arbeitsministerium eine eigene Prognose der Rentenentwicklung. Demnach wird das Bruttorentenniveau von 47,8 im Jahre 2016 auf 41,6 im Jahre 2045 Prozent sinken. Wollte man dies verhindern, so müsste der Beitragssatz von derzeit 18,7 auf 26,4 Prozent steigen. Bemerkenswert an dieser Prognose sind weniger die Zahlen selbst, die niemanden überraschen dürften, der sich ein wenig mit der Sache befasst hat. Bemerkenswert ist vielmehr, dass das Ministerium eine solche Prognose überhaupt veröffentlicht. Denn die Botschaft ist weitgehend unmissverständlich: Entweder sinkt das Sicherungsniveau, oder es steigen die Beiträge, oder es muss länger gearbeitet werden. Alternativ kann man die Steuerfinanzierung ausdehnen, aber auch das läuft auf eine versteckte Beitragserhöhung hinaus, die kaum behelfsweise verkleistert, dass man vergeblich versuchen würde, der nachfolgenden Generation die Zeche aufzubürden.
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65 plus (1)
Länger arbeiten: Keine Frage des Rentenrechts
Eine längere Lebensarbeitszeit, von der die gesamte Gesellschaft profitiert, ist möglich, ohne dass die Altersgrenze weiter als geplant über 67 Jahre hinaus angehoben werden müsste. Für die Beschäftigung im Alter jenseits der Regelaltersgrenze sind die gültigen rentenrechtlichen Regelungen attraktiv. Allerdings können längst nicht alle Rentner diese Möglichkeiten einfach nutzen, weil der Gesetzgeber für die Erwerbstätigkeit jenseits der Altersgrenze (von zur Zeit 65 Jahren und drei Monaten) im Arbeitsrecht noch keine attraktiven Instrumente geschaffen hat. Deswegen dürften Arbeitgeber oft Angst davor haben, dass Befristungen von Arbeitsverhältnissen mit „Rentnern“ unwirksam sein könnten und es dann Schwierigkeiten dabei geben kann, sich von diesen Mitarbeitern später wieder zu trennen.
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Vorwärts in die Vergangenheit: Widerstand gegen die Rente mit 67
Deutsche Gewerkschaften, französische Jugendliche und bayerische Ministerpräsidenten
Was haben deutsche Gewerkschafter, französische Jugendliche und der bayerische Ministerpräsident gemeinsam? Sie sind gegen ein höheres Rentenzugangsalter. Die deutschen Gewerkschaften haben die Entscheidung der Großen Koalition, die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 anzuheben, nur mit der Faust in der Tasche hingenommen. Nach dem Verlust der Regierungsbeteiligung stellen SPD und Gewerkschaften die Rentenreform nun auch öffentlich in Frage. In Frankreich gehen Sozialisten gemeinsam mit Gewerkschaften gegen die Rentenreform von Nicolas Sarkozy auf die Straße. Unterstützt werden sie von der nachwachsenden Generation, den Jugendlichen. Die Sozialisten kämpfen inzwischen auch vor dem Verfassungsgericht gegen die Reform. Auch der bayerische Ministerpräsident hat seinen Widerstand gegen die Rente mit 67 lautstark angekündigt. Er werde sie entschieden bekämpfen, wenn sich die Lage der Älteren auf den Arbeitsmärkten nicht nachhaltig bessere.