Mehr brutto, weniger netto
Kuriose Effekte der Einführung des Mindestlohns

Es war erwartet worden, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns Arbeitsplätze vernichten wird. Noch ist unklar, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß dies der Fall ist. Die bislang vorliegenden Daten lassen klare Aussagen nicht zu. Die Zahl der Mini-Jobs ist aber deutlich gesunken, ohne dass eine – auch nur annähernd – kompensierende Zunahme bei der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eingetreten ist (zu weiteren Auswirkungen des Mindestlohns vgl. Beck und Roth (2015), Neumann (2015) und Wirtschaftliche Freiheit (2015)).

Es war nicht erwartet worden, dass die Einführung des Mindestlohns den Nettolohn eines Beschäftigten verringern kann oder das verfügbare Einkommen eines „Begünstigten“ nicht erhöht. Beispiele für diese Effekte werden im Folgenden dargestellt. Sie betreffen ausschließlich Ledige, die mindestens 23 Jahre alt sind und keine Kinder haben. Zunächst wird angenommen, dass die Betroffenen bei fehlendem Arbeitseinkommen – aufgrund anderen Einkommens – einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht hätten. Dann wird unterstellt, dass die Betroffenen bei Nicht-Erwerbstätigkeit hilfebedürftig wären und Arbeitslosengeld II bezögen.

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Mindestlohn: Viel Lärm um nichts!

Ein Thema stand während des Bundestagswahlkampfs ganz oben auf der Tagesordnung öffentlicher Debatten: Der Mindestlohn und die Zahl derjenigen, die auf staatliche Transfers angewiesen sind, weil sie von ihrem Lohneinkommen nicht einmal mehr das sozio-kulturelle Existenzminimum erwirtschaften können. Standardmäßig wurden die Hartz-Reformen als Hintergrund dieser putativen Fehlentwicklung identifiziert, und standardmäßig wurde der Mindestlohn als geeignetes Mittel zu ihrer Bekämpfung angeboten. Nun mag man vor dem Hintergrund der heute vorliegenden Fakten, Erfahrungen und wissenschaftlichen Studien in Verbindung mit den eigenen Gerechtigkeitsnormen für oder gegen einen Mindestlohn sein. Das soll hier aber nicht das Thema sein. Die hier relevanten Fragen sind vielmehr diese: Kann man mit einem Mindestmaß an Berechtigung davon sprechen, dass immer mehr Menschen trotz Vollzeitarbeit von ihrem Lohn nicht leben können, und kann ein Mindestlohn bei denjenigen Abhilfe schaffen, auf die das tatsächlich zutrifft? Diese Fragen lassen sich unabhängig von anderen mit dem Mindestlohn verbundenen Fragen bereits durch einen etwas genaueren Blick auf ein paar Grunddaten recht zuverlässig beantworten (siehe zu den folgenden Daten: BA, 2013).

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Von Beruf arbeitslos
Warum das Aufstockermodell gescheitert ist

„Krach schlagen statt Kohldampf schieben“ ist das Motto, unter dem die „Erwerbsloseninitiative“ in den nächsten Wochen Hartz-IV-Empfänger auf die Straße schickt. Empört reagiert die Arbeitslosenindustrie auf die Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten für Aufstocker, die die Bundesregierung am 8. Oktober beschlossen hat: „Schwarz-Gelb zeigt deutlich, welche Gesellschaft sie haben will. Union und FDP führen Hartz IV-Bezieher regelrecht vor, indem sie diese mit Unverschämtheiten verhöhnt. Zuerst wurde solange getrickst bis endlich der gewollte Betrag von nur fünf Euro Hartz IV-Erhöhung raus kam und nun das großzügige Geschenk von 20 Euro Hinzuverdienstfreibetrag, wovon kaum jemand etwas hat.“

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