Es war erwartet worden, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns Arbeitsplätze vernichten wird. Noch ist unklar, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß dies der Fall ist. Die bislang vorliegenden Daten lassen klare Aussagen nicht zu. Die Zahl der Mini-Jobs ist aber deutlich gesunken, ohne dass eine – auch nur annähernd – kompensierende Zunahme bei der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eingetreten ist (zu weiteren Auswirkungen des Mindestlohns vgl. Beck und Roth (2015), Neumann (2015) und Wirtschaftliche Freiheit (2015)).
Es war nicht erwartet worden, dass die Einführung des Mindestlohns den Nettolohn eines Beschäftigten verringern kann oder das verfügbare Einkommen eines „Begünstigten“ nicht erhöht. Beispiele für diese Effekte werden im Folgenden dargestellt. Sie betreffen ausschließlich Ledige, die mindestens 23 Jahre alt sind und keine Kinder haben. Zunächst wird angenommen, dass die Betroffenen bei fehlendem Arbeitseinkommen – aufgrund anderen Einkommens – einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht hätten. Dann wird unterstellt, dass die Betroffenen bei Nicht-Erwerbstätigkeit hilfebedürftig wären und Arbeitslosengeld II bezögen.
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Kuriose Effekte der Einführung des Mindestlohns“ weiterlesen