Ein Vorstoß der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von Anfang Mai zur Reglementierung von Bargeldeinzahlungen bei Banken blieb in der Öffentlichkeit angesichts der die Medien dominierenden heftigen Diskussionen um die Corona- und Klimapolitik sowie der politischen Schaukämpfe im Vorfeld der im Herbst anstehenden Bundestagswahl weitgehend unbeachtet. Mittlerweile hat die BaFin ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zu dem im Februar vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“ in Kraft gesetzt. Mit diesem Gesetz wurde die entsprechende Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 umgesetzt. Das Gesetz bringt für die betroffenen Akteure besondere (Sorgfalts-)Pflichten bei ihrer Geschäftstätigkeit mit sich, nicht nur im Finanzsektor, sondern z.B. auch bei Immobilienmaklern und Kunstvermittlern. Dabei geht es insbesondere um Meldepflichten, wenn – wie Juristen es ausdrücken – Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte.
„Wird Bares bald Rares?
Zermürbende Politik der Nadelstiche gegen das Bargeld “ weiterlesen