Inflation und FinanzmarktstabilitätDas selbstgemachte Zinsdilemma der EZB

Wegen der hohen Inflation hebt die EZB seit Juli 2022 die Leitzinsen an, zuletzt um 50 Basispunkte am 16. März trotz der Turbulenzen auf den Finanzmärkten. Da ihre geldpolitische Strategie seit jeher einem Zinskorridor folgt, gibt es unter dem Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz, jetzt 3,5%) einen Einlagenzins als Zinsuntergrenze (mit jetzt 3,0%) (siehe Abb. 1). Über dem Leitzins liegt der Zins auf die Spitzenrefinanzierungsfazilität als Zinsobergrenze (mit jetzt 3,75%). Der gestiegene Einlagenzins hat für Kritik gesorgt, da die Geschäftsbanken nun von der EZB große Zinszahlungen erhalten. Der Zinsanstieg an sich hat für Verunsicherung gesorgt, weil die von den Banken gehaltenen Anleihen an Wert verlieren. Die EZB steckt in der Zwickmühle!

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Geldpolitik 4.0
Brauchen wir digitales Zentralbankgeld?

Verschiedene Notenbanken befassen sich derzeit mit der Frage, ob sie Zentralbankgeld nicht nur als Banknoten und Notenbankguthaben, sondern auch in digitaler Form ausgeben sollen. Solche Gedankenspiele existieren für die USA und für Kanada, wo die Ausgabe digitaler Zahlungsmedien durch die jeweiligen Notenbanken vorgeschlagen wird. Konkrete Pläne verfolgen die Zentralbank in Uruguay („e-Peso“) und die Schwedische Riksbank („e-Krona“), die bereits mit digitalen Zahlungsmedien experimentieren, aber noch nicht endgültig über deren Einführung entschieden haben. Auf diese Weise reagieren Notenbanken technologisch auf die Ausbreitung privat produzierter Kryptowährungen, wie dem Bitcoin, die in der offiziellen Wirtschaft bislang nur vereinzelt als Zahlungsmedium verwendet werden, aber als Wertaufbewahrungsmittel allmählich an Bedeutung gewinnen.

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Krypto-Währungen: Fluch oder Segen?

Ein Gespenst geht um auf den Finanzmärkten: „Krypto-Währungen“. Das sind privat produzierte, an das Internet gebundene Recheneinheiten, die Geldfunktionen erfüllen, weil sie in eingeschränktem Maße als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel dienen. Derzeit existieren weltweit etwa 1.400 virtuelle „Währungen“, die zusammen ca. 650 Milliarden USD wert sind. Die größte und berühmteste ist der Bitcoin, dessen Kurs sich allein im Jahre 2017 verzehnfacht hat, jüngst aber wieder stark gesunken ist. Anhänger erwarten, dass das Krypto-Geld die Finanzwelt in ähnlicher Weise verändert, wie das Internet in der Vergangenheit das Verlagswesen verändert hat. Gegner sehen langfristig erhebliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität und fordern, wie Joseph Stiglitz, ein Verbot von Krypto-Währungen, denen sie „keinerlei sinnvolle soziale Funktion“ zuschreiben (FAZ, 2017).

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Die gemeinsame Europäische Einlagensicherung EDIS
Was ist davon zu halten?

Am 24.11.2015 hat Lord Jonathan Hill, EU-Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Union der Kapitalmärkte, vor dem Europäischen Parlament in Straßburg die Grundzüge eines Vorschlags zur gemeinsamen Europäischen Einlagenversicherung („European Deposit Insurance System“ – EDIS) vorgestellt, in die bis 2024 die nationalen Sicherungssysteme aufgehen sollen. Durch die Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme soll die Finanzmarktstabilität innerhalb der Europäischen Währungsunion verbessert werden, ohne dass zusätzliche Kosten für die nationalen Bankensysteme insgesamt entstehen.

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Gastbeitrag
Finanzmarktstabilität: Basel III löst die Probleme nicht

Banken sollen mehr Eigenkapital vorhalten, um ihre Kreditgeschäfte besser abzusichern – das ist Ziel von Basel III. Neben mehr Stabilität auf den Finanzmärkten soll das auch dafür sorgen, dass der Steuerzahler weniger häufig für Bankenrettungen zur Kasse gebeten wird. Wie Basel II setzt Basel III aber weiterhin in erster Linie auf einen Ansatz, wonach unterschiedliche Finanzgeschäfte – je nach Risiko – mit unterschiedlich viel Eigenkapital unterlegt werden müssen. Die Einschätzung der Risiken orientiert sich dabei an dem Urteil von Rating-Agenturen oder an Risikomodellen der Banken. Demnach müssen Banken für Kredite an Staaten der Eurozone trotz der Staatsschuldenkrise nach wie vor kein Eigenkapital vorhalten. Auch deshalb wäre eine deutlich höhere ungewichtete Eigenkapitalunterlegung besser, die damit auch sämtliche Kredite an Staaten angemessen absichern würde. Die neu vorgesehene ungewichtete Eigenkapitalquote („leverage ratio“) ist mit drei Prozent der Bilanzsumme hingegen zu niedrig. Im Gegenzug könnte auf komplizierte risikogewichtete Regeln verzichtet werden. Die ursprünglich für die erste Juliwoche vorgesehene Abstimmung im Europäischen Parlament wurde auf voraussichtlich Ende Oktober verschoben. Die Zeit sollte genutzt werden, die Schwachstellen von Basel III zu beheben. Sonst müssen die Arbeiten an Basel IV sehr bald beginnen.

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