Geldpolitik 4.0
Brauchen wir digitales Zentralbankgeld?

Verschiedene Notenbanken befassen sich derzeit mit der Frage, ob sie Zentralbankgeld nicht nur als Banknoten und Notenbankguthaben, sondern auch in digitaler Form ausgeben sollen. Solche Gedankenspiele existieren für die USA und für Kanada, wo die Ausgabe digitaler Zahlungsmedien durch die jeweiligen Notenbanken vorgeschlagen wird. Konkrete Pläne verfolgen die Zentralbank in Uruguay („e-Peso“) und die Schwedische Riksbank („e-Krona“), die bereits mit digitalen Zahlungsmedien experimentieren, aber noch nicht endgültig über deren Einführung entschieden haben. Auf diese Weise reagieren Notenbanken technologisch auf die Ausbreitung privat produzierter Kryptowährungen, wie dem Bitcoin, die in der offiziellen Wirtschaft bislang nur vereinzelt als Zahlungsmedium verwendet werden, aber als Wertaufbewahrungsmittel allmählich an Bedeutung gewinnen.

Formen des digitalen Zentralbankgelds

Um die Besonderheiten von digitalem Zentralbankgeld zu verstehen, ist es zweckmäßig, Geld mittels folgender vier Ausgestaltungsmerkmale zu systematisieren (Barontini, Holden, 2019): Wer ist der Emittent, die Zentralbank oder eine Geschäftsbank? In welcher Form existiert es: digital versus physisch? Wer hat das Zugriffs- oder Nutzungsrecht, d.h. ist es generell oder eingeschränkt nutzbar? Welche Technologie wird angewendet: eine „token-/wertbasierte“ versus eine „kontenbasierte“ Technologie?

Während Emittent von digitalem Zentralbankgeld immer die Notenbank ist, unterscheiden sich seine Varianten darin, ob der Zugriff auf Geschäftsbanken beschränkt oder auch für Nichtbanken zugelassen ist und ob die Technologie konten- oder wertbasiert ist. In einem kontenbasierten Zahlungssystem sind Wertspeicherung und Zahlungsabwicklung zentralisiert und das Zahlungsmedium wird von einer Clearingstelle von Konto zu Konto übertragen; deshalb ist die Solvenz des Zahlungsgebers bedeutsam (ähnlich wie bei Bankeinlagen). Bei einem wertbasierten Zahlungssystem geschehen Wertspeicherung und Zahlungsabwicklung dezentral, d.h. die Wertspeicherung erfolgt auf einem lokalen Zahlungsmedium (wie einer Karte oder einer App) und Zahlungen werden direkt zwischen den Parteien abgewickelt. Damit muss der Zahlungsempfänger bei einem „wertbasierten“ Zahlungssystem die Echtheit des Tokens als Zahlungsmedium verifizieren (wie bei Bargeld). In seiner Extremform ist wertbasiertes Zentralbankgeld digitales Bargeld, das als gesetzliches Zahlungsmittel fungiert, von Nichtbanken elektronisch gespeichert und zu Zahlungszwecken verwendet werden kann.

Die nachfolgende Abbildung, die auch als „Geldblume“ bezeichnet wird, illustriert in den näher bezeichneten Flächen mögliche Ausprägungen von digitalem Zentralbankgeld. Die gekennzeichneten Flächen liegen alle in den Bereichen „digital“ und „Emission durch die Zentralbank“, unterscheiden sich aber im Zugriffsradius und in der Technologie. Ein Teil des digitalen Zentralbankgelds sind digitale Zentralbankkonten für jedermann (Fläche A), d.h. Guthaben auf Zentralbankkonten, über die nicht nur Banken, sondern auch Nichtbanken verfügen können. Ein anderer Teil sind digitale Token, die nur Geschäftsbanken im Interbankenverkehr verwenden können (Fläche B). Der dritte Teil besteht aus „digitalem Bargeld“, d.h. aus Token, über die Nichtbanken als Zahlungsmedium verfügen und die beispielsweise per App von Smartphone zu Smartphone übertragen werden können (Fläche C). Nicht zum digitalen Zentralbankgeld zählen die traditionellen Bestandteile der Zentralbankgeldmenge, nämlich Bargeld (Fläche D) und Zentralbankguthaben (Fläche E), sowie privat produzierte und wertbasierte Kryptowährungen (Fläche F), wie Bitcoins.

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Varianten an digitalem Zentralbankgeld

Die Geldblume erlaubt es auch, die bereits angesprochenen Varianten an digitalem Zentralbankgeld einzuordnen. Dazu zählt der Vorschlag von Bloggern, der von der ehemaligen Vorsitzenden der FDIC, Sheila Blair aufgegriffen wurde, wonach die Fed digitale wertbasierter Zahlungsmedien für jedermann („Fedcoins“; Fläche C) emittieren sollte. Für Kanada existiert der Vorschlag, wertbasierte Zahlungsmittel für den Interbankenverkehr („CAD-Coins“, Fläche B) auszugeben.

Konkreter war das „e-Peso-Projekt“ der Zentralbank Uruguays, bei dem es sich um eine hybride Form aus wert- und kontenbasiertem Zahlungssystem für jedermann handelte, das dem Ziel der finanziellen Inklusion diente. Die Teilnehmer mussten sich auf eine Plattform registrieren lassen, die digitales Zentralbankgeld im Gesamtvolumen von 20 Millionen e-Persos emittierte, wovon 7 Millionen e-Pesos als Token ausgegeben wurden, die direkt für Zahlungszwecke verwendet werden konnten – via Mobiltelefone oder einer e-Peso-App. Privatpersonen und Unternehmen durften Beträge in Höhe von maximal 30.000 e-Pesos (etwa USD 1.000) bzw. 200.000 e-Pesos halten. Das Pilotprojekt wurde als Erfolg gewertet und im April 2018 beendet, wonach alle umlaufenden e-Pesos eingezogen wurden.

Besonders interessant ist der Fall Schweden, wo die Bargeldhaltung seit einigen Jahren stark abnimmt und Transaktionen mit Münzen und Banknoten allmählich von elektronischen Zahlungen abgelöst werden. Dafür mitverantwortlich ist die Einführung eines mobilen Zahlungssystems („Swish“) durch sechs schwedische Geschäftsbanken, das über eine Smartphone-App abgewickelt wird. Weil sie für die sichere und effiziente Durchführung des Zahlungsverkehrs verantwortlich ist und Preisstabilität garantieren soll, denkt die Schwedische Notenbank über Möglichkeiten nach, die Verwendung alternativer digitaler Zahlungsinstrumente zu fördern. Dazu gehört das e-Krona-Projekt, in dessen Rahmen die Riksbank die Ausgabe von digitalem Zentralbankgeld prüft, das sowohl kontenbasiert als auch als wertbasiert sein soll. Jede emittierte e-Krona wird auf einer Plattform registriert, um Geldwäscheaktivitäten zu unterbinden. Geprüft werden soll, ob in Zukunft auch eine wertbasierte e-Krone mit Zugang auch für Nichtbanken zusätzliche zum Bargeld bereitgestellt werden kann (Sverige Riksbank, 2018).

Digitales Zentralbankgeld und Geldpolitik

Die Emission von elektronischem Zentralbankgeld erfolgt prinzipiell auf demselben Wege wie traditionelles Zentralbankgeld in Form von Bargeld und Notenbankguthaben, also durch Kreditvergabe an die Geschäftsbanken oder durch Ankauf von Wertpapieren am offenen Markt. Dazu werden den Geschäftspartnern Zentralbankguthaben eingeräumt, die sie in digitales Geld umwandeln und zu Zahlungszwecken verwenden können. Wenngleich sich damit die Basisgeldschöpfung kaum verändert, gilt das nicht für die Sekundärgeldschöpfung durch Geschäftsbanken, die bei Einführung digitaler Zentralbankkonten für jedermann Kunden an die Zentralbanken verlieren. Konsequenz ist ein sinkender Geldangebotsmultiplikator, aber möglichweise eine verbesserte Kontrolle der gesamtwirtschaftlichen Geldmenge durch die Zentralbank.

Erhebliche Konsequenzen ergeben sich auch für den Geldwirkungsprozess, sofern wert- oder kontenbasierte digitale Zahlungsmedien für jedermann eingeführt werden. Sie können die Wirksamkeit der Geldpolitik im Vergleich zum Status quo sowohl beeinträchtigen als auch verbessern, je nachdem ob digitales Zentralbankgeld verzinst wird oder nicht (Sveriges Riksbank, 2018). Derzeit können Zentralbanken die kurzfristigen Zinsen noch auf Werte unterhalb von null Prozent absenken, obwohl für die meisten Wirtschaftssubjekte die risikolose Alternativanlage in unverzinstes Bargeld möglich ist, weil die Bargeldhaltung hohe (Lager-)Kosten verursacht. Deshalb ist die effektive Zinsuntergrenze negativ. Dies ändert sich mit Einführung von nicht verzinstem digitalem Zentralbankgeld für jedermann, weil dieses kostengünstig lagerfähig ist. Dadurch steigt die Zinsuntergrenze auf null Prozent an, wodurch die Effizienz einer zinsorientierten Geldpolitik im Vergleich zum Status quo abnimmt. Wird digitales Zentralbankgeld jedoch verzinst, könnte die Zentralbank bei Vorliegen von Deflationsgefahren die effektive Zinsuntergrenze wieder unter null Prozent absenken, und zwar umso stärker, je weniger Bargeld noch im Umlauf und im Gebrauch ist. Verzinstes digitales Zentralbankgeld erhöht also die Effizienz der Geldpolitik, sofern es Papiergeld zu ersetzen imstande ist (Norges Bank, 2018).

Damit hängen die geldpolitischen Konsequenzen von digitalem Zentralbankgeld davon ab, ob eine (negative) Verzinsung zulässig ist. Derzeit erlaubt es der Gesetzgeber in einigen Ländern der Notenbank nicht, verzinste Einlagen (in herkömmlicher oder digitaler Form) an Nichtbanken auszureichen, d.h. Notenbankguthaben an Privatpersonen und Unternehmen auszugeben; das Eurosystem ist allerdings hiervon nicht betroffen und kann Negativzinsen auf Nichtbankeneinlagen verlangen. Dies dürfte auch für digitales Bargeld zutreffen, obwohl elektronisches Geld innerhalb der Europäischen Union gemäß der Europäischen e-money direktive (Directive 2009/110/EC) nicht verzinst werden darf. Dieses Verbot gilt de jure auch für Zentralbanken, aber nur, sofern sie nicht in ihrer Eigenschaft als Währungsbehörde handeln (siehe auch Sveriges Riksbank, 2018). Da dies bei Vorliegen von Deflationsgefahren gegeben ist, erscheint eine Verzinsung von wertbasierten Zentralbankgeldern in der Eurozone rechtlich möglich.

Digitales Zentralbankgeld und Finanzmarktstabilität

Relevant ist digitale Technologiewandel auch für Bankenaufsicht, denn die Emission von digitalem Zentralbankgeld kann die Finanzmarktstruktur verändern und die Finanzmarktstabilität gefährden. Sollten Zentralbanken damit beginnen, kontenbasiertes Zentralbankgeld mit Zinsen für jedermann auszugeben, treten sie in echte Substitutionskonkurrenz zu Geschäftsbanken, die in Reaktion höhere Habenzinsen zahlen müssten. Sie würden zur Wiedergewinnung ihrer Rentabilität in risikoreichere Anlageformen investieren, was die Stabilität des Finanzsektors beeinträchtigt. Hinzu kommt die Gefahr eines „digitalen bank runs“, also die Situation, dass Bankeinleger aus den Sichteinlagen in sicheres Zentralbankgeld wechseln. Dieses Risiko besteht zwar schon bei Existenz von herkömmlichen Zentralgeldformen, jedoch wären Volumen und Geschwindigkeit solch einer Liquidierung von Bankguthaben sehr viel größer, wenn digitales Zentralbankgeld zur Verfügung steht (Bech, Garratt, 2017).

Digitales Zentralbankgeld – Büchse der Pandora?

Wie die schwedischen Erfahrungen zeigen, entscheiden letztlich die Geldhalter darüber, inwieweit sie die neuen technologischen Möglichkeiten nutzen und ob sie ihre Zahlungen in Zukunft verstärkt digital abwickeln. Hierzu besteht ein Anreiz, weil digitale Zahlungen viel kostengünstiger als herkömmliche Überweisungen sind. Insofern wird die Antwort auf die im Titel gestellte Frage von den Geldnutzern gegeben. Sollte die Nachfrage nach digitalen Zahlungsmedien ansteigen, werden Zentralbanken ihrem Mandat entsprechend darauf reagieren müssen, um zu verhindern, dass sie als Träger der Geldpolitik nicht in die Bedeutungslosigkeit geraten. Sie müssen erstens darüber nachdenken, ob und inwieweit sie die Verwendung von privaten Kryptowährungen regulieren, und zweitens entscheiden, ob sie selber digitales Zentralbankgeld zur Verfügung stellen. Vermutlich werden zukünftig nicht nur in Schweden oder Uruguay digitale gesetzliche Zahlungsmittel entstehen, die Zahlungsabwicklungen leichter machen, aber auch die Finanzmarktstabilität gefährden. Ähnlich wie Postkarten und Briefe, die allmählich aus unserem Leben verschwinden und durch digitale Medien ersetzt werden, könnte dies auch mit Münzen und Banknoten geschehen. Es bleibt abzuwarten, ob die Welt dadurch besser wird.

Literatur

Barontini, C., Holden, H. (2019), Proceeding with caution – a survey on central bank digital currency, BIS Paper No. 101, Basel.

Bech, M., Garratt, R. (2017), Central bank cryptocurrencies, in: BIS Quarterly Review, September, S. 55–70.

Norges Bank (2018), Central bank digital currencies, Norges Bank Papers,

Sveriges Riksbank (2018): The Riksbank`s e-krona project. Report 2, Stockholm, Oktober, https://www.riksbank.se/globalassets/media/rapporter/e-krona/2018/the-riksbanks-e-krona-project-report-2.pdf

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