Selbstverständlich unterliegen Genossenschaften dem Kartellrecht und ist das GWB auf sie anzuwenden. Dies ist ebenso wenig neu wie die Tatsache, dass Genossenschaften nicht gegründet werden, um sich dem Wettbewerbsrecht zu entziehen. Weshalb ist dieses Verhältnis aber nun zu einem aktuellen Thema geworden und wird es als notwendig erachtet, die Kompatibilität zwischen Genossenschaftsgesetz und Kartellrecht auszuloten? Erstens hat sich das Bundeskartellamt in den vergangenen Jahren mit mehreren Genossenschaften auseinandergesetzt und sich zu einzelnen Ausgestaltungsfacetten kritisch geäußert. Zweitens sind vor allem gewerbliche und landwirtschaftliche Genossenschaften aktuell einem deutlich gestiegenen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Drittens haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag die Klärung der Vereinbarkeit des Kartellrechts mit dem Genossenschaftswesen festgeschrieben. Diese drei Gründe sind nicht unabhängig voneinander.
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Überlegungen für eine Leitliniendiskussion“ weiterlesen