Genossenschaften und Kartellrecht
Überlegungen für eine Leitliniendiskussion

Selbstverständlich unterliegen Genossenschaften dem Kartellrecht und ist das GWB auf sie anzuwenden. Dies ist ebenso wenig neu wie die Tatsache, dass Genossenschaften nicht gegründet werden, um sich dem Wettbewerbsrecht zu entziehen. Weshalb ist dieses Verhältnis aber nun zu einem aktuellen Thema geworden und wird es als notwendig erachtet, die Kompatibilität zwischen Genossenschaftsgesetz und Kartellrecht auszuloten? Erstens hat sich das Bundeskartellamt in den vergangenen Jahren mit mehreren Genossenschaften auseinandergesetzt und sich zu einzelnen Ausgestaltungsfacetten kritisch geäußert. Zweitens sind vor allem gewerbliche und landwirtschaftliche Genossenschaften aktuell einem deutlich gestiegenen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Drittens haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag die Klärung der Vereinbarkeit des Kartellrechts mit dem Genossenschaftswesen festgeschrieben. Diese drei Gründe sind nicht unabhängig voneinander.

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Junge Ordnungsökonomik
Präferenz für Vielfalt
Die Clusterförderung setzt neue Maßstäbe

Der Internationale Währungsfonds und die Weltbank sind sich einig: Die Eurozone rutscht in diesem Jahr in eine Rezession. Vereinzelte Inseln der Glückseligkeit wird es zwischen Finnland und Spanien auch in Zeiten schrumpfender Volkswirtschaften geben, allen voran in Deutschland. Die fünf neuen Gewinner des sogenannten Spitzencluster-Wettbewerbs der Bundesregierung sind seit Ende Januar bekannt. Sie dürfen sich in den nächsten fünf Jahren über einen Geldsegen in Millionenhöhe freuen.

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Präferenz für Vielfalt
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Die Zusammenarbeit von Wettbewerbern: Marktmacht oder Effizienz?

Kooperationen zwischen aktuellen oder potentiellen Wettbewerbern sind seit jeher eine Angelegenheit, deren Einschätzung einiger Sensibilität bedarf. Nun hat die Europäische Kommission neue Leitlinien für horizontale Kooperationsvereinbarungen in Kraft gesetzt, die jene von 2001 konkretisieren und ergänzen sollen. Dies bildet einen guten Anlass, sich etwas grundsätzlicher mit der zugrundeliegenden Thematik auseinanderzusetzen.

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