Gastbeitrag
Die unvollendete Wirtschafts- und Währungsunion?*

Die dramatische Flüchtlingskrise offenbart auf eindringliche Weise, wie tiefgreifend die Europäer bei der Bewältigung dieser gewaltigen Herausforderung gespalten sind. Länder, die in der Vergangenheit von Deutschland „Solidarität“ einforderten und damit zumeist nur Transferzahlungen meinten, verweigern schon im Ansatz jedwede Form der Bereitschaft, sich durch eine angemessene Beteiligung bei der Aufnahme von Flüchtlingen solidarisch zu zeigen.

Die Vorstellungen einer Politischen Union in Europa erweisen sich mehr denn je bestenfalls als Vision. Das gilt im Grunde genommen nicht nur für die 28 EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch für die Gruppe der 19 Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion (EWU). Teilt man diese Einschätzung, folgen daraus fundamentale Konsequenzen.

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Die unvollendete Wirtschafts- und Währungsunion?*“
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Griechenland (19)
Eine unendliche Geschichte
Griechenland, die letzte? Wohl kaum!

„Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.“ (Karl Valentin)

Nichts Genaues weiß man nicht. Die finanzielle Lage in Griechenland ist verworren. Konkrete Zahlen gibt es nicht, zumindest nicht öffentlich. Die Spekulation blüht. Ein Ende des Pokers der Regierung Tsipras mit der „Troika“ scheint aber in Sicht. Spätestens Ende Juni geht Griechenland das Geld aus. Dann muss eine Entscheidung fallen, so oder so. Es sei denn, die „Troika“ hilft doch noch mit neuem Geld. Der finanzielle Coup, die Kredite des IWF über Sonderziehungsrechte zu zahlen, die für den Notfall geschaffen wurden, lässt sich nicht mehr wiederholen. Auf weitere milliardenschwere Notfallhilfe (ELA) der EZB zu setzen, ist allerdings nicht ausgeschlossen. Auch die Hoffnung, dass die Gläubigerstaaten des ESM zur Not auch ohne wirkliche Reformen weiter liefern, ist nicht unbegründet.

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Ordnungspolitischer Kommentar
Euro-Schuldendebakel: Die ordnungspoli-tische Lektion lernen

Vor 22 Jahren, am 11. Juni 1992, haben kurz vor der Ratifizierung des Maastricht-Vertrages durch den deutschen Gesetzgeber 62 renommierte deutsche Professoren der Wirtschaftswissenschaften ein Manifest unter dem Titel: „Die EG-Währungsunion führt zur Zerreißprobe“[1] veröffentlicht. In der These 8 hieß es: „Die ökonomisch schwächeren europäischen Partnerländer werden bei einer gemeinsamen Währung einem verstärkten Konkurrenzdruck ausgesetzt, wodurch sie aufgrund ihrer geringeren Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit wachsende Arbeitslosigkeit erfahren werden. Hohe Transferzahlungen im Sinne eines ,Finanzausgleichs’ werden damit notwendig. Da bisher noch keine Vereinbarungen über die Struktur einer politischen Union existieren, fehlt hierfür jedoch ein demokratisch legitimiertes Regelungssystem“.

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Absturz eines Superstars
Was kommt nach dem Euro?

„Es ist noch nie gelungen, mit schlechter Ökonomie gute Politik zu machen.“ (Alfred Schüller)

Vor etwas mehr als zweieinhalb Jahren, zur Feier des 10. Geburtstages des Euros, war die Welt der Euromantiker noch in Ordnung. Die Festredner überschlugen sich ob des exzellenten Binnenwertes und der internationalen Stärke der neuen Währung. Spannend war nicht mehr die Frage ob, sondern nur noch wann der Euro weltweit die Nummer 1 wird. Spätestens seit Mai 2010 ist alles anders. Von einer Erfolgsgeschichte des Euro sprechen nur noch ganz Mutige. Das halsbrecherische Wagnis der EWU steht auf der Kippe. Immer mehr Mitgliedsländer müssen vor dem akuten Schuldeninfarkt gerettet werden. Die Basis des währungspolitischen Experiments wird ausgehöhlt. Verträge werden von der Politik reihenweise und ohne viel Federlesens gebrochen. Die vielbeschworene Reputation der EZB ist nachhaltig beschädigt. Es wird von den Steuerzahlern auf die Finanzindustrie umverteilt. Der Euro als Motor der wirtschaftlichen Integration in Europa hat einen Kolbenfresser. Doch was kommt nach dem Euro? Welchem Vorbild wird die EWU folgen?

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Was kommt nach dem Euro?
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„Janusgesichtige“ Staatsverschuldung?
Ein Kommentar zu Carl Christian von Weizsäcker

Als zentrales Ergebnis der sogenannten Föderalismuskommission II wurde in Deutschland im Sommer 2009 nach Schweizer Vorbild eine neue „Schuldenschranke“ ins Grundgesetz aufgenommen. Sie zieht für den Bund ab 2016 eine Obergrenze der jährlichen Neuverschuldung von 0,35 v.H. des BIP; ab 2011 muss der Bund seine strukturellen Defizite schrittweise verringern, um den genannten Zielwert 2016 zu erreichen. Für die Bundesländer gilt sogar ein striktes Defizitverbot ab dem Jahr 2020; flankiert wird dieses Verbot allerdings in der Übergangszeit von 2011 bis 2020 durch Schuldenhilfen für hoch verschuldete Länder (Bremen, Saarland, Berlin, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein). Die genannten Obergrenzen für Bund und Länder können bei konjunkturellen Einbrüchen vorübergehend überschritten werden. Konjunkturbedingte Fehlbeträge sind auf einem Kontrollkonto zu erfassen und in den folgenden Haushaltsjahren auszugleichen. Überdies sind im Fall von „Naturkatastrophen oder außergewöhnliche(n) Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“, ausnahmsweise noch höhere Defizite zulässig, wobei diese aber einen Parlamentsbeschluss (mit einfacher Mehrheit) und einen verbindlichen Tilgungsplan voraussetzen. Schließlich wird ein „Stabilitätsrat“ gebildet, der die Haushaltspolitik laufend beobachten soll und gegebenenfalls „Frühwarnungen“ aussprechen kann.


„Janusgesichtige“ Staatsverschuldung?
Ein Kommentar zu Carl Christian von Weizsäcker
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