Gastbeitrag
Auf dem Weg zur „Vollendung“ der Wirtschafts- und Währungsunion?

Die grotesken Bemühungen um eine (Schein-)Lösung der Griechenland-Krise haben die Diskussion um Reformen in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in den letzten Monaten neu beflügelt. Die Folgerungen gehen allerdings –  wie schon früher – in unterschiedliche Richtungen. Einerseits wird beklagt, dass fundamentale Regeln der WWU  sträflich missachtet würden und eine Rückkehr zu dem „Konsens von Maastricht“ unbedingt notwendig sei. Andererseits wurde die gegenteilige Konsequenz gefordert, dass nämlich das Regelwerk selbst einer dringenden Überarbeitung und Ergänzung bedürfe sowie energische Schritte zu einer ‚echten‘ Politischen Union notwendig seien – mit einer weiteren Zentralisierung finanzpolitischer Entscheidungen bis hin zu einer Vergemeinschaftung von Schulden und Übertragung von Fiskalkompetenzen auf die EU.

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Auf dem Weg zur „Vollendung“ der Wirtschafts- und Währungsunion?“
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Gastbeitrag
Ist die EU noch eine Rechtsgemeinschaft?
Anmerkungen aus ökonomischer Sicht

Das Thema „Rechtsgemeinschaft“[1] impliziert, dass sich ein Ökonom dazu eigentlich nicht äußern dürfte. Allerdings sind seit Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) – auf diesen Zeitraum soll sich dieser Kommentar beschränken – eine Vielzahl von finanz- und geldpolitischen Maßnahmen ergriffen worden, die zumindest als Überdehnungstatbestände eingestuft werden können und zu denen auch der „Überdehnungstatbestand Rechtsstaatlichkeit“ zählt (H.-J. Haß, Die große Überdehnung – Eine etwas altmodische Sicht auf die Finanzkrise, in: Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, Nr. 3/2013, S. 53 ff.). Insofern erscheint es nicht übertrieben, die Geschichte der Europäischen Währungsunion pointiert als eine Kette von möglichen Rechtsbeugungen oder zumindest rechtlich fragwürdigen Ereignissen zu betrachten und zu prüfen. Dabei mag sich der Ökonom damit trösten, dass nicht nur in seiner Wissenschaftsdisziplin, sondern auch in der Jurisprudenz durchaus unterschiedliche Auffassungen existieren, inwieweit die Finanz- und Geldpolitik in der EU seit 1999 eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen hat oder sich möglicherweise nur am ,Rande der Legalität“˜ bewegt hat. Zumindest scheint es aber, dass die im Folgenden genannten Maßnahmen eine Reihe grundlegender Überzeugungen verletzt haben (bzw. noch verletzen), die bei der Gründung der WWU im Konsens vereinbart wurden und die gerne als der „Geist des Vertrags von Maastricht“ apostrophiert werden. Die damit verbundenen Probleme betreffen primär die Ebene der Finanzpolitik, darüber hinaus aber in den letzten Jahren auch die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank.

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Eine europäische Transferunion – die Lösung für die Euro-Probleme?

Die verzweifelte Suche nach Auswegen aus der seit zwei Jahren andauernden Schulden- und Finanzkrise in der EU gebiert immer neue Wunschbilder, die sich in Euphemismen überbieten. Schon seit Längerem geistert die Idee einer „Transferunion“ durch die Hirne der Politiker vor allem in den Krisenländern, aber auch der europapolitischen Entscheidungsträger in der Europäischen Kommission und im Europäischen Parlament und sogar in den USA und im IWF. Damit will man die Finanzierungsprobleme der überschuldeten Euro-Länder lösen. Seit dem am 9. Dezember 2011 beschlossenen „Fiskalpakt“ (offiziell „Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion)“ ist der Vorschlag für eine „Fiskalunion“ hinzugekommen. Aus der drohenden Pleite verschiedener spanischer Banken ist schließlich jüngst die Forderung nach Errichtung einer „Bankenunion“ erwachsen, bei der alle Banken in der Eurozone gemeinschaftlich füreinander für ihre Schulden haften – sollen. Das hat unter den deutschen Ökonomen eine heftige Debatte ausgelöst, wobei die Einschätzungen von der Bankenunion als Schreckgespenst bis zur Hoffnung reichen, dass dadurch endlich Ruhe an der Euro-Front geschaffen werden können.

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Griechenland: Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende?

Griechenland ist pleite. Das dürfte inzwischen auch dem letzten der zahlreichen realitätsblinden Europapolitiker klar geworden sein, die die tiefgreifende griechische Krise seit zwei Jahren beschönigt und lange als bloßes Liquiditätsproblem behandelt haben – mit immer neuen Krediten, die aber an den tieferliegenden Ursachen der griechischen Schwierigkeiten nichts geändert haben. Denn die Krise Griechenlands ist keine Liquiditätskrise, sondern eine Solvenzkrise. Vor allem aber ist das Land in den zehn Jahren, in denen es der Eurozone angehört, international völlig wettbewerbsunfähig geworden. Dagegen helfen keine Kredite, sondern nur eine drastische Währungsabwertung, die aber durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Währungsunion nicht möglich ist. Deshalb wird das Land nie mehr auf einen grünen Zweig kommen, solange es in der Wechselkursfalle des Euro gefangen ist. Die sinnvollste Lösung wäre daher ein – zumindest temporärer – Austritt Griechenlands aus dem Euroraum.

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Europäische Zentralbank – wo ist Deine Unabhängigkeit geblieben?

„Die Europäische Zentralbank wird genauso unabhängig sein wie die Deutsche Bundesbank. Ihre Unabhängigkeit wird sogar noch größer sein, weil sie in einem völkerrechtlich bindenden Vertrag festgeschrieben ist und nicht – wie die der Bundesbank – mit einfacher Gesetzesmehrheit geändert werden kann.“

Solche Lobeshymnen wurden seinerzeit bei der Verabschiedung des Maastrichter Vertrages gesungen. Die Realität sieht leider anders aus. Seit 2009 hat sich die EZB in einem Maße in den Dienst der politisch motivierten „Rettungsmaßnahmen“ für die überschuldeten Mitgliedstaaten gestellt, dass sie ihre zuvor viel gepriesene Unabhängigkeit de facto eingebüßt hat. „Die Europäische Zentralbank hat ihren guten Ruf verspielt“ (Marietta Kurm-Engels im Handelsblatt vom 15.08.2011) und „Der Verrat am Euro“ (Winand von Petersdorff in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 11.09.2011), so lauten einige aktuelle Schlagzeilen kritischer Journalisten. Den Gipfelpunkt setzte dann am 9. September der angekündigte Rücktritt des EZB-Chefvolkswirts Jürgen Stark, der sich nicht mehr in der Lage sah, die aus seiner Sicht unverantwortliche Politik des Ankaufs von Staatsanleihen der Schuldenstaaten mitzutragen. Aus dem gleichen Grund hatte bereits im Frühjahr 2011 Axel Weber, der seinerzeitige Präsident der Deutschen  Bundesbank und quasi-designierte Nachfolger von Jean-Claude Trichet als EZB-Präsident, seinen Rücktritt als Bundesbankpräsident und seinen Verzicht auf eine Kandidatur als EZB-Präsident erklärt. Diese spektakulären personellen Entscheidungen zweier renommierter ,Stabilitätsapostel“˜ im Europäischen Zentralbankrat werfen die geldpolitisch höchst brisante Frage auf, ob die viel gepriesene Unabhängigkeit der für die europäische Geldpolitik seit 1999 verantwortlichen Instanz – EZB bzw. ESZB (im Folgenden kurz auch: „Eurosystem“) – noch etwas wert ist.

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Die neue deutsche „Schuldenbremse“ – ein Muster ohne Wert?

Seit Juni 2009 ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eine neue Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung von Bund und Ländern verankert worden. Diese – kurz auch als „Schuldenbremse“ bezeichnete – Regel soll dafür sorgen, dass mit der in Deutschland seit fünf Jahrzehnten üblichen Unsitte, einen beträchtlichen Teil der Staatsausgaben über Defizite zu finanzieren, endlich Schluss gemacht wird. Zwar gab es auch schon vor 2009 Vorschriften im Grundgesetz (und in den einschlägigen Landesverfassungen), die einer uferlosen Schuldenwirtschaft einen Riegel vorschieben sollten. Diese Bestimmungen sind aber weitgehend wirkungslos geblieben, weil sie zu Umgehungen und Manipulationen einluden. Dies soll ein Ende haben, da die Haushalte von Bund und Ländern, wie es die Artikel 109 und 115 GG neuer Fassung vorsehen, künftig „grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind.

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Eine eigene Steuer für die EU? Nein, danke!

Wenn es darum geht, Kandidaten für eine eigene Steuer der EU zu erfinden, ist die Europäische Kommission in jüngster Zeit zur Höchstform aufgelaufen. Nachdem sie bereits im August 2010 eine EU-Treibgassteuer und eine EU-Abgabe auf den Rohstoffverbrauch ins Gespräch gebracht hatte, hat sie im Oktober 2010 in einem Grundsatzpapier zum künftigen EU-Haushalt gleich vier neue Vorschläge für eine eigene Einnahmequelle der Gemeinschaft gemacht: Eine EU-Steuer auf den Finanzsektor, die Einnahmen aus Versteigerungen der Emissionszertifikate, eine europäische Luftverkehrsabgabe sowie eine ,echte“˜ europäische Mehrwertsteuer. Seither lassen EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso und Haushaltskommissar Janusz Lewandowski keine Gelegenheit aus, diese Forderungen gebetsmühlenartig zu wiederholen. Vehemente Unterstützung erfahren sie dabei vom Europäischen Parlament, das im November 2010 seine Zustimmung zum EU-Budget 2011 sogar davon abhängig machen wollte, dass die Mitgliedstaaten „die Debatte über die Einführung einer EU-Steuer vorantreiben“ sollten. Letztlich gaben sich die Abgeordneten dann im Dezember mit einem Versprechen der Kommission zufrieden, 2011 konkrete Vorschläge vorzulegen, wie die Einnahmen der EU „neu gestaltet“ werden sollen.

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Braucht Europa eine Wirtschaftsregierung?

Seit zwei Jahrzehnten ist in der europapolitischen Diskussion immer wieder – insbesondere von Frankreich – die Forderung nach einer „Wirtschaftsregierung“ aufgetaucht, allerdings ebenso regelmäßig als politisch nicht durchsetzbar beiseite geschoben worden. In den letzten Monaten hat die Debatte über dieses Thema allerdings eine neue Intensität und Qualität gewonnen. Hierbei stand zum einen die Vorstellung Pate, Europa müsse zur Überwindung der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise eine einheitliche Strategie verfolgen. Zum anderen hat die Verabschiedung des Lissaboner Vertrags die Stimmen lauter werden lassen, Europa müsse nun endlich auch in der Wirtschaftspolitik ,mit einer Stimme“˜ sprechen. Diese Ideen sind von einer Reihe von Politikern in Frankreich, aber auch von Politikern auf EU-Ebene als ein überfälliger Fortschritt zur Verwirklichung einer echten Wirtschafts- und Währungsunion begrüßt worden. Demgegenüber haben Politiker, aber auch Wirtschaftswissenschaftler vor allem im deutschen Sprachraum vor einer weiteren Übertragung wirtschaftspolitischer Kompetenzen an die EU-Ebene gewarnt.

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„Janusgesichtige“ Staatsverschuldung?
Ein Kommentar zu Carl Christian von Weizsäcker

Als zentrales Ergebnis der sogenannten Föderalismuskommission II wurde in Deutschland im Sommer 2009 nach Schweizer Vorbild eine neue „Schuldenschranke“ ins Grundgesetz aufgenommen. Sie zieht für den Bund ab 2016 eine Obergrenze der jährlichen Neuverschuldung von 0,35 v.H. des BIP; ab 2011 muss der Bund seine strukturellen Defizite schrittweise verringern, um den genannten Zielwert 2016 zu erreichen. Für die Bundesländer gilt sogar ein striktes Defizitverbot ab dem Jahr 2020; flankiert wird dieses Verbot allerdings in der Übergangszeit von 2011 bis 2020 durch Schuldenhilfen für hoch verschuldete Länder (Bremen, Saarland, Berlin, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein). Die genannten Obergrenzen für Bund und Länder können bei konjunkturellen Einbrüchen vorübergehend überschritten werden. Konjunkturbedingte Fehlbeträge sind auf einem Kontrollkonto zu erfassen und in den folgenden Haushaltsjahren auszugleichen. Überdies sind im Fall von „Naturkatastrophen oder außergewöhnliche(n) Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“, ausnahmsweise noch höhere Defizite zulässig, wobei diese aber einen Parlamentsbeschluss (mit einfacher Mehrheit) und einen verbindlichen Tilgungsplan voraussetzen. Schließlich wird ein „Stabilitätsrat“ gebildet, der die Haushaltspolitik laufend beobachten soll und gegebenenfalls „Frühwarnungen“ aussprechen kann.


„Janusgesichtige“ Staatsverschuldung?
Ein Kommentar zu Carl Christian von Weizsäcker
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