In Deutschland ist das Grundgesetz der Langzeitsieger unter den deutschen Verfassungen. Es trat 23. Mai 1949 in Kraft, und gilt bis heute, also volle 70 Jahre lang. Die Popularität des Grundgesetzes ist ungebrochen. Das Grundgesetz definiert die Bundesrepublik Deutschland. Deutschland definiert sich aus dem Grundgesetz. Es ist unwahrscheinlich, dass sich die Deutschen auf eine andere Verfassung als auf das Grundgesetz einigen würden. Der Vorgänger des Grundgesetzes war die Weimarer Reichsverfassung. Sie überlebte nur 14 Jahre, vom 31. Juli 1919, bis zum 23. März 1933. Die Bismarcksche Reichsverfassung dauerte von 1871 bis 1919 und hielt bisher den Rekord von 48 Jahren Aber sie wird von den 70 Jahren des Grundgesetzes um fast das Doppelte übertroffen.
Gastbeitrag
Zum geplanten Referendum in Katalonien
Verfassungswidrig, undemokratisch, populistisch
In dem bevölkerungsmäßig und wirtschaftlich viertgrößten Mitgliedstaat der Eurozone – Spanien – tobt derzeit eine beispiellose Staatskrise: die Regionalregierung Kataloniens unter Ministerpräsident Carles Puigdemont (von der bürgerlich-konservativen Demokratischen Partei Kataloniens, PDeCAT) hat zum 1. Oktober dieses Jahres ein, wie es offiziell heißt, Unabhängigkeits-Referendum angesetzt. Die führenden Mitstreiter sind der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschafts- und Finanzminister Oriol Junqueras (Vorsitzender der Republikanischen Linken Kataloniens, ERC), Carme Forcadell (ERC, Präsidenten des katalanischen Regionalparlaments) und Anna Gabriel (Mitglied des Parlaments und Sprecherin der linksökologischen, kapitalismuskritischen und letztlich anarchistischen Fraktion der Bewegung der Volkseinheit, CUP).
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Kurz kommentiert
Volkes Stimme
Die Schweizer Volksabstimmung zu einer nationalen Erbschaftsteuer
Bereits zweimal (hier; Â hier) wurden in diesem Blog die jüngsten Entwicklungen in Sachen Erbschaftsteuer dokumentiert. Gerade in den jüngsten Wochen vergeht kaum ein Tag ohne entsprechende Meldungen in den Medien über die schon beinahe hektischen Entwicklungen, nachdem ein erster Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auf teilweise harsche Kritik gestoßen ist.
Gesetzliche Mindestlöhne – ein Erfahrungsbericht zur Volksabstimmung in der Schweiz
Der Gesetzliche Mindestlohn ist „en vogue“. 21 von 28 EU-Staaten kennen einen landesweit einheitlichen Mindestlohn, der für alle Wirtschaftsbranchen Gültigkeit hat. Deutschland wird 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von € 8.50 einführen. Die USA hat den Mindestlohn kürzlich von $ 7.25 auf $ 10.10 pro Stunde erhöht. Am 18. Mai war nun das Schweizer Stimmvolk aufgerufen, sich ebenfalls zu einem gesetzlichen Mindestlohn zu äussern. Das Ergebnis der Volksabstimmung steht allerdings im Gegensatz zur Entwicklung in Europa oder den USA: 76% der Stimmenden lehnen den gesetzlichen Mindestlohn ab. Selbst die Befürworter waren von der Deutlichkeit des Ergebnisses überrascht. Kein einziger Kanton will den flächendeckenden Mindestlohn als Verfassungsvorgabe. Was könnten die Gründe für das deutliche Ergebnis sein? Was können wir aus dem Ergebnis lernen?
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Stuttgart 21 und die direkte Demokratie
Für jeden Bahnfahrer, der häufiger via Stuttgart in den Süden fährt, ist die Sache klar: Der Kopfbahnhof muß weg. Die quälend langen Einfahrten in den und die Ausfahrten aus dem Bahnhof sind ebenso ein Ärgernis wie die langen Aufenthalte der Züge, die ihre Richtung wechseln müssen. Und seien wir ehrlich, Denkmalschutz hin oder her, diese Steinwüste von einem Altbau ist auch keine Zierde für das Stadtbild. Auch wenn man die Sache aus der Perspektive eines Stuttgarters betrachtet, müßten die Pläne für den neuen Bahnhof eigentlich verlockend sein. Die Stadt bekommt riesige Grünflächen und neues Bauland, wo heute Gleise sind. Der neue Bahnhof verspricht recht ansehnlich zu werden. Das alles bekommen die Schwaben dann auch noch zum Teil geschenkt, denn der größere Teil der Finanzierung kommt nicht aus den Budgets von Stadt und Land.